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Gäähn!


19.07.2007 01:28 - Gestartet von GSM-Zapper
Seit eh und jeh müssen Gläubiger lt. BGB ihre Forderung beweisen, wenn sie sie haben wollen.
So what?
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[1] birdyy antwortet auf GSM-Zapper
19.07.2007 11:52
Benutzer GSM-Zapper schrieb:
Seit eh und jeh müssen Gläubiger lt. BGB ihre Forderung beweisen, wenn sie sie haben wollen.
So what?

Es geht da um was anderes.

Der Vertrag selbst wird ja nicht angezweifelt.

Es geht um das Folgende: Eltern minderjähriger können, wenn diese
Verträge abschließen, diese widerrufen (weil Verträge minderjähriger schwebend unwirksam sind), wenn sie vom Vertrag erstmals Kenntnis bekommen, dem Kind den Vertrag nicht erlaubt hatten und es um mehr als Taschengeld-Beträge geht.

Dies ist gedacht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor und Verschuldung, da Kinder eben mangels geistiger Reife nicht die Preiswürdigkeit von Angeboten abschätzen können und sich leicht verführen lassen. Deshalb sind's ja Kinder und keine Erwachsenen :)

Deshalb wollen seriöse Händler eine Unterschrift der Eltern, auch um sich selber gegen Rückforderungen abzusichern.


Nehmen wir nun mal an, ein Elternteil gibt seinem Kind ein Prepay-Handy, erlaubt ihm also die Nutzung und Aufladung auch mit Geld aus dem eigenen Sparschwein.
Damit ist das per Handy ausgegebene Geld genehmigt, der Vertrag wirksam und auch nicht durch die Eltern anfechtbar.

Nun hat der Sproß beispielsweise für 500 EUR Klingeltöne heruntergeladen.
Mami ist entsetzt und widerruft. Der Klingeltonbetreiber sagt nun
"Aber Sie haben ihrem Kind doch das Handy gegeben, ihm also die Handynutzung erlaubt! Unsere tollen Klingeltöne gehören dazu, also
keine Rückforderung möglich, weil der Vertrag war genehmigt!".

Dieses Urteil sagt nun "Nein, die Klingeltöne sind etwas getrenntes, die Eltern hätten es genehmigen müssen".
Sprich, Mami bekommt nach Widerruf das Klingelton-Geld zurück.


Der Artikel ist nicht ganz klar. Es könnte letztlich auch bedeuten "Wenn Mami/Papi ihr/sein auf ihren/seinen Namen laufendes Vertrags-Handy dem Sproß überläßt und dieser dann Klingeltöne bestellt, so sind diese Klingeltonverträge auch schwebend unwirksam". Ich halte aber die erste Möglichkeit für wahrscheinlicher.

Gruß
Philipp

P.S.: Und ja, das mit dem Widerruf funktioniert. Eine Freundin hatte vor vielen Jahren mit 16 wie wild AOL genutzt. Das war damals richtig
teuer, die Rechnung am Ende ca. 500 DM. Die sie nicht hatte.
Ich also ihrer Mutter (die keine Ahnung hatte, daß ihre Tochter einen
Vertrag geschlossen hatte, und daß er so teuer war) geraten, zu widerrufen. Gesagt, getan, dann noch das Geld von der Bank zurückbuchen lassen - sie hat nie wieder etwas von AOL gehört.

Auf den (auch in diesem Bereich liegenden) Telekom-Telefongebühren (der Telefonanschluß lief auf den Namen der Mutter) blieb sie sitzen. Wir haben das garnicht erst probiert zurückzufordern, da der
Telefonanschluß ja auf die Mutter lief, die Telekom sich mit Sicherheit
auf die erteilte Erlaubnis zum Nutzen des Telefons berufen hat, bzw.
darauf, daß die Mutter doch auf ihren Telefonanschluß selber "aufpassen" muß.
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[1.1] schnorfel antwortet auf birdyy
17.08.2007 10:15
Wenn juristische Laien das Recht erklären - dann kommt sowas raus.
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[1.1.1] birdyy antwortet auf schnorfel
17.08.2007 18:41
Benutzer schnorfel schrieb:
Wenn juristische Laien das Recht erklären - dann kommt sowas raus.

Wo lag ich falsch?
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[1.1.1.1] schnorfel antwortet auf birdyy
20.08.2007 10:13
Benutzer birdyy schrieb:
Benutzer schnorfel schrieb:
Wenn juristische Laien das Recht erklären - dann kommt sowas
raus.

Wo lag ich falsch?

Ihre Erklärung ist generell widersprüchlich und fehlerhaft. Der Unterschied zwischen Einwilligung, Genehmigung und Widerruf scheint Ihnen nicht klar zu sein. Ebenso wird verkannt, dass man keine Verträge sondern nur Willenserklärungen anfechten kann und manches mehr.

m.
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[1.1.1.1.1] birdyy antwortet auf schnorfel
20.08.2007 10:21

Hallo,

Benutzer schnorfel schrieb:
Wenn juristische Laien das Recht erklären - dann kommt sowas
raus.

Wo lag ich falsch?

Ihre Erklärung ist generell widersprüchlich und fehlerhaft. Der Unterschied zwischen Einwilligung, Genehmigung und Widerruf scheint Ihnen nicht klar zu sein. Ebenso wird verkannt, dass man keine Verträge sondern nur Willenserklärungen anfechten kann und manches mehr.

Man merkt halt, daß ich kein Jurist bin. Die in meinem Posting erwähnte Firma hat es ja zum Glück so "geschluckt". Vorschlag: Sie korrigieren meinen Text und setzen ihn hier ins Forum? Mich würde wirklich interessieren, wie es richtig heißt. Würde mich freuen.

Gruß
Birdy
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[1.1.1.1.1.1] schnorfel antwortet auf birdyy
20.08.2007 10:25

Ihre Erklärung ist generell widersprüchlich und fehlerhaft. Der Unterschied zwischen Einwilligung, Genehmigung und Widerruf scheint Ihnen nicht klar zu sein. Ebenso wird verkannt, dass man keine Verträge sondern nur Willenserklärungen anfechten kann und manches mehr.

Man merkt halt, daß ich kein Jurist bin. Die in meinem Posting erwähnte Firma hat es ja zum Glück so "geschluckt". Vorschlag: Sie korrigieren meinen Text und setzen ihn hier ins Forum? Mich würde wirklich interessieren, wie es richtig heißt. Würde mich freuen.

Gruß
Birdy

die firma hat es geschluckt, weil das ergebnis im prinzip richtig ist. aber eben nur das.

ihr vorschlag ist durchaus verständlich, nur würde es einen unverhältnismäßigen aufwand erfordern, den ich nicht erübrigen kann. ich bin mir sicher, dass sie das verstehen können.

liebe grüße

m.
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[1.1.1.1.1.1.1] birdyy antwortet auf schnorfel
20.08.2007 10:35

Hallo,

die firma hat es geschluckt, weil das ergebnis im prinzip richtig ist. aber eben nur das.

ihr vorschlag ist durchaus verständlich, nur würde es einen unverhältnismäßigen aufwand erfordern, den ich nicht erübrigen kann. ich bin mir sicher, dass sie das verstehen können.

Wer gackert, sollte auch legen! ;-)

Gruß
Birdy
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[1.1.1.1.1.1.1.1] schnorfel antwortet auf birdyy
20.08.2007 10:38


Wer gackert, sollte auch legen! ;-)

Gruß
Birdy

Es bleibt dabei. Der Jurist Ihres Vertrauens wird Ihnen all Ihre Fragen beantworten. Ich tue das auch gerne, aber nicht hier und nicht für "lau".

Einen schönen Tag noch.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf schnorfel
21.08.2007 11:12

einmal geändert am 21.08.2007 11:13
Es bleibt dabei. Der Jurist Ihres Vertrauens wird Ihnen all Ihre Fragen beantworten. Ich tue das auch gerne, aber nicht hier und nicht für "lau".

Einen schönen Tag noch.

Das wäre ja noch schöner, wenn wir jetzt für Foren-Beiträge auch noch bezahlen sollen...;-)

Also im Ernst. Das hier selten studierte Fachleute am Werk sind, ist klar. Ich finde dieses Forum hier als Meinunsaustausch jedoch echt klasse. Aussagen, die dem anderen jedoch unmissverständlich sagen, dass er keine Ahnung hat und ein Laie ist (was er ohnehin von selbst schon weiß) ohne ihm mitzuteilen, wie die Sachlage richtig ist, sind nicht im Sinne eines konstruktiven Forums.

Damit mahne ich Sie hiermit ab.

Boah wie treist. Jetzt mahnen schon Laien ab...

lol

Telly
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] schnorfel antwortet auf Telly
21.08.2007 11:24
Benutzer Telly schrieb:
Es bleibt dabei. Der Jurist Ihres Vertrauens wird Ihnen all Ihre Fragen beantworten. Ich tue das auch gerne, aber nicht hier und nicht für "lau".

Einen schönen Tag noch.

Das wäre ja noch schöner, wenn wir jetzt für Foren-Beiträge auch noch bezahlen sollen...;-)

Also im Ernst. Das hier selten studierte Fachleute am Werk sind, ist klar. Ich finde dieses Forum hier als Meinunsaustausch jedoch echt klasse. Aussagen, die dem anderen jedoch unmissverständlich sagen, dass er keine Ahnung hat und ein Laie ist (was er ohnehin von selbst schon weiß) ohne ihm mitzuteilen, wie die Sachlage richtig ist, sind nicht im Sinne eines konstruktiven Forums.

Damit mahne ich Sie hiermit ab.

Boah wie treist. Jetzt mahnen schon Laien ab...

lol

Telly

Ich finde es eben nicht klar, dass man einander, obwohl man weiß, dass man es gerade nicht genau weiß, tipps gibt. aber das ist eine persönliche sache.

ich habe zudem nicht gesagt, man habe keine ahnung, sondern nur, dass es juritischer nonsens sei. daraufhin kam die nachfrage, was genau nicht richtig sei. und das war halt die gesamte erklärung. das aber ist nun wirklich nicht meine schuld.

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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf schnorfel
21.08.2007 13:27
Ich finde es eben nicht klar, dass man einander, obwohl man weiß, dass man es gerade nicht genau weiß, tipps gibt. aber das ist eine persönliche sache.

Wenn ich Tipps suche (im www), dann übernehme ich nicht alles eins zu eins. Bin aber für jeden Hinweis dankbar, der mich weiterbringt. Was nützt mir denn ein Experte, wenn der nichts für "lau" mal eben preisgibt.

Dann ist mir ein Erfahrungsbericht, wie im vorliegenden Fall, viel lieber. Dann kann ich ja immer noch selbst entscheiden, ob ich es genauso mache.

ich habe zudem nicht gesagt, man habe keine ahnung, sondern nur, dass es juritischer nonsens sei.

Für mich ist da kein Unterschied! Juristischer Nonsens lässt man (hoffentlich) doch nur dann los, wenn man "keine Ahnung" hat, oder?

daraufhin kam die nachfrage, was genau nicht richtig sei. und das war halt die gesamte erklärung. das aber ist nun wirklich nicht meine schuld.


Sorry. Ich habe nicht studiert. Der letzte Absatz ist wahrscheinlich so exakt formuliert, dass ich ihn nicht mehr verstehe...

Telly