Benutzer GSM-Zapper schrieb:
Seit eh und jeh müssen Gläubiger lt. BGB ihre Forderung beweisen, wenn sie sie haben wollen.
So what?
Es geht da um was anderes.
Der Vertrag selbst wird ja nicht angezweifelt.
Es geht um das Folgende: Eltern minderjähriger können, wenn diese
Verträge abschließen, diese widerrufen (weil Verträge minderjähriger schwebend unwirksam sind), wenn sie vom Vertrag erstmals Kenntnis bekommen, dem Kind den Vertrag nicht erlaubt hatten und es um mehr als Taschengeld-Beträge geht.
Dies ist gedacht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor und Verschuldung, da Kinder eben mangels geistiger Reife nicht die Preiswürdigkeit von Angeboten abschätzen können und sich leicht verführen lassen. Deshalb sind's ja Kinder und keine Erwachsenen :)
Deshalb wollen seriöse Händler eine Unterschrift der Eltern, auch um sich selber gegen Rückforderungen abzusichern.
Nehmen wir nun mal an, ein Elternteil gibt seinem Kind ein Prepay-Handy, erlaubt ihm also die Nutzung und Aufladung auch mit Geld aus dem eigenen Sparschwein.
Damit ist das per Handy ausgegebene Geld genehmigt, der Vertrag wirksam und auch nicht durch die Eltern anfechtbar.
Nun hat der Sproß beispielsweise für 500 EUR Klingeltöne heruntergeladen.
Mami ist entsetzt und widerruft. Der Klingeltonbetreiber sagt nun
"Aber Sie haben ihrem Kind doch das Handy gegeben, ihm also die Handynutzung erlaubt! Unsere tollen Klingeltöne gehören dazu, also
keine Rückforderung möglich, weil der Vertrag war genehmigt!".
Dieses Urteil sagt nun "Nein, die Klingeltöne sind etwas getrenntes, die Eltern hätten es genehmigen müssen".
Sprich, Mami bekommt nach Widerruf das Klingelton-Geld zurück.
Der Artikel ist nicht ganz klar. Es könnte letztlich auch bedeuten "Wenn Mami/Papi ihr/sein auf ihren/seinen Namen laufendes Vertrags-Handy dem Sproß überläßt und dieser dann Klingeltöne bestellt, so sind diese Klingeltonverträge auch schwebend unwirksam". Ich halte aber die erste Möglichkeit für wahrscheinlicher.
Gruß
Philipp
P.S.: Und ja, das mit dem Widerruf funktioniert. Eine Freundin hatte vor vielen Jahren mit 16 wie wild AOL genutzt. Das war damals richtig
teuer, die Rechnung am Ende ca. 500 DM. Die sie nicht hatte.
Ich also ihrer Mutter (die keine Ahnung hatte, daß ihre Tochter einen
Vertrag geschlossen hatte, und daß er so teuer war) geraten, zu widerrufen. Gesagt, getan, dann noch das Geld von der Bank zurückbuchen lassen - sie hat nie wieder etwas von AOL gehört.
Auf den (auch in diesem Bereich liegenden) Telekom-Telefongebühren (der Telefonanschluß lief auf den Namen der Mutter) blieb sie sitzen. Wir haben das garnicht erst probiert zurückzufordern, da der
Telefonanschluß ja auf die Mutter lief, die Telekom sich mit Sicherheit
auf die erteilte Erlaubnis zum Nutzen des Telefons berufen hat, bzw.
darauf, daß die Mutter doch auf ihren Telefonanschluß selber "aufpassen" muß.