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Welches Datum ist maßgeblich???


22.04.2020 21:20 - Gestartet von scanner
Hallo zusammen,
ab 20.04.2020 dürfen für die Portierung nur noch 6,82 EUR berechnet werden...
ABER welches Datum ist hier maßgeblich?

Datum an dem die Portierung vom neuen Anbieter bei alten Anbieter eingereicht wurde (vor 20.04.2020)
ODER
Datum der tatsächlichen Durchführung der Portierung (nach 20.04.2020)?

Meiner Meinung nach müsste das Leistungsprinzip greifen...
d.h. das Datum der tatsächlichen Portierung wäre maßgeblich.
Wer kann dazu eine rechtssichere Aussage machen?!
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[1] YogiHH antwortet auf scanner
23.04.2020 01:34
Benutzer scanner schrieb:
Hallo zusammen, ab 20.04.2020 dürfen für die Portierung nur noch 6,82 EUR berechnet werden...
ABER welches Datum ist hier maßgeblich?

Datum an dem die Portierung vom neuen Anbieter bei alten Anbieter eingereicht wurde (vor 20.04.2020)
ODER Datum der tatsächlichen Durchführung der Portierung (nach 20.04.2020)?

Meiner Meinung nach müsste das Leistungsprinzip greifen... d.h. das Datum der tatsächlichen Portierung wäre maßgeblich. Wer kann dazu eine rechtssichere Aussage machen?!

Vodafone will mir auch gerade weismachen, das der Tag der (vermeintlichen) Bearbeitung maßgebend ist und nicht der Tag der Portierung.
Der Gesetzestext der Bundesnetzagentur ist da aber ziemlich eindeutig, das der Tag der Portierung maßgebend ist:

"Kosten für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer

Für eine ab dem 20. April 2020 erfolgte Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer darf ein Anbieter nur noch einen Betrag in Höhe von maximal 6,82 Euro (brutto) verlangen. Dies hat die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur am 20. April 2020 entschieden.

Sollte Ihr Anbieter einen höheren Betrag als 6,82 Euro für eine ab dem 20. April 2020 durchgeführte Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer abrechnen, wenden Sie sich unter Hinweis auf die Entscheidungen der Bundenetzagentur bitte nochmals an Ihren Anbieter. Sollte Ihr Anbieter dennoch weiterhin an einer höheren Entgeltforderung festhalten, zeigen Sie dies der Bundesnetzagentur bitte an. Nutzen Sie bitte dafür das nachstehende Kontaktformular „Fachanfrage Anbieterwechsel“. Reichen Sie bitte auch die Rechnung ein."
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[2] Ralfifalfi antwortet auf scanner
23.04.2020 10:44
Benutzer scanner schrieb:
Hallo zusammen, ab 20.04.2020 dürfen für die Portierung nur noch 6,82 EUR berechnet werden...
ABER welches Datum ist hier maßgeblich?

Datum an dem die Portierung vom neuen Anbieter bei alten Anbieter eingereicht wurde (vor 20.04.2020)
ODER Datum der tatsächlichen Durchführung der Portierung (nach 20.04.2020)?

Meiner Meinung nach müsste das Leistungsprinzip greifen... d.h. das Datum der tatsächlichen Portierung wäre maßgeblich. Wer kann dazu eine rechtssichere Aussage machen?!

Eine Info hierzu: Auch 1&1 stellt sich auf den Standpunkt, alle Anträge ab dem 20.04. würden jetzt zum billigeren Preis portiert. Die Portierungen, die bereits beantragt wurden, bleiben bei dem Mondpreis. Ob das richtig ist, wage ich auch zu bezweifeln, aber da muss dann wohl erst mal wieder jemand klagen bzw. die Bundesnetzagentur für Klarheit sorgen.
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[2.1] pong123 antwortet auf Ralfifalfi
06.05.2020 11:32

einmal geändert am 06.05.2020 11:33
Das kann ich beantworten, habe meinen Fall der Bundesnetzagentur vorgelegt.

Antwort:

„Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.04.2020.

Das Ihnen in der Februar Rechnung (12.02.2020) des Anbieters klarmobil GmbH berechnete Entgelt ist nicht zu beanstanden, da auf der Grundlage der Entscheidung der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur der Zeitpunkt des Entgeltverlangens (also das Rechnungsdatum) entscheidend ist.“

Schade eigentlich.
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[2.1.1] Ralfifalfi antwortet auf pong123
06.05.2020 11:38
Benutzer pong123 schrieb:
Das kann ich beantworten, habe meinen Fall der Bundesnetzagentur vorgelegt.

Antwort:

„Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.04.2020.

Das Ihnen in der Februar Rechnung (12.02.2020) des Anbieters klarmobil GmbH berechnete Entgelt ist nicht zu beanstanden, da auf der Grundlage der Entscheidung der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur der Zeitpunkt des Entgeltverlangens (also das Rechnungsdatum) entscheidend ist.“

Schade eigentlich.

So hat es mittlerweile auch 1&1 gesehen - meine Portierung wurde erst nach dem 20.04. abgerechnet - zum günstigeren Preis...

Soweit so gut oder so schlecht, je nach Datum!

Beste Grüße
Ralf