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INWA verweigert Auszahlung!


13.11.2002 12:29 - Gestartet von Keks
Hi!

Meine Großtante hat heute einen Brief von INWA bekommen, nachdem sie am 23.10. an INWA schrieb, dass sie keine Rechnung von Quam erhalten hat, die man zur Auszahlung des Provisionsanteil einreichen soll, aber trotzdem auf die Auszahlung besteht - inkl. Fristsetzung zum 7.11.2002. (Es handelt sich um 304,50 Euro.)

In dem Brief wird es nicht (hauptsächlich) mit der fehlenden Quam-Rechnung, sondern mit der fehlenden Geschäftsgrundlage (die Grundgebühr sollte erstattet werden) begründet. Ich muss mir den Brief noch mal in Ruhe durchlesen, wenn meine Großtante ihn mir geschickt hat.

Es wird auch auf § 313 BGB <http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html> bezug genommen, gleichzeitig aber erwähnt, dass von diesem Paragrafen *kein* Gebrauch gemacht wird (warum wird er dann erwähnt), weil man dann sogar das Handy zurückgeben müsse (was ja nicht stimmt, wie wir wissen). INWA stellt es somit als guten "Kompromiss" für beide Seiten dar.

Es stellt für mich einen Versuch der Abzocke dar, da INWA ja von Quam die Provision bereits erhalten hat, dies zudem zwei unabhängige Dinge sind. Der Kunde hat schließlich alles erfüllt, der Mobilfunkvertrag kam zustande. Die Auszahlung wurde nie von einem Zeitpunkt, an dem der entstehende Mobilfunkvertrag mit Quam(!) wieder gekündigt wird (von welcher Seite auch immer), abhängig gemacht.

Hat jemand anderes den Brief auch bereits erhalten? (Oder habt ihr noch kein Druck auf INWA gemacht?) Bei mir hatte die Auszahlung geklappt (ich hatte auch recht früh eine Rechnung von Quam bekommen und diese schon vor Monaten bei INWA eingereicht). Ein Freund von mir will aber auch noch sein Geld haben.

Wie geht man nun am besten vor?

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1] Keks antwortet auf Keks
13.11.2002 12:33
PS: Es fehlt dabei ja auch die Logik. Wer ein teureres Handy genommen hat, zu dem es keine Auszahlung mehr gab, der darf es anscheinend ja auch komplett behalten und nicht nur die Hälfte.
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[2] Devil_MC antwortet auf Keks
13.11.2002 12:59
Benutzer Keks schrieb:
Hi!

Meine Großtante hat heute einen Brief von INWA bekommen, nachdem sie am 23.10. an INWA schrieb, dass sie keine Rechnung von Quam erhalten hat, die man zur Auszahlung des Provisionsanteil einreichen soll, aber trotzdem auf die Auszahlung besteht - inkl. Fristsetzung zum 7.11.2002. (Es handelt sich um 304,50 Euro.)

In dem Brief wird es nicht (hauptsächlich) mit der fehlenden Quam-Rechnung, sondern mit der fehlenden Geschäftsgrundlage (die Grundgebühr sollte erstattet werden) begründet. Ich muss mir den Brief noch mal in Ruhe durchlesen, wenn meine Großtante ihn mir geschickt hat.

Es wird auch auf § 313 BGB
<http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html> bezug genommen, gleichzeitig aber erwähnt, dass von diesem Paragrafen *kein* Gebrauch gemacht wird (warum wird er dann erwähnt), weil man dann sogar das Handy zurückgeben müsse (was ja nicht stimmt, wie wir wissen). INWA stellt es somit als guten "Kompromiss" für beide Seiten dar.

Es stellt für mich einen Versuch der Abzocke dar, da INWA ja von Quam die Provision bereits erhalten hat, dies zudem zwei unabhängige Dinge sind. Der Kunde hat schließlich alles erfüllt, der Mobilfunkvertrag kam zustande. Die Auszahlung wurde nie von einem Zeitpunkt, an dem der entstehende Mobilfunkvertrag mit Quam(!) wieder gekündigt wird (von welcher Seite auch immer), abhängig gemacht.

Hat jemand anderes den Brief auch bereits erhalten? (Oder habt ihr noch kein Druck auf INWA gemacht?) Bei mir hatte die Auszahlung geklappt (ich hatte auch recht früh eine Rechnung von Quam bekommen und diese schon vor Monaten bei INWA eingereicht). Ein Freund von mir will aber auch noch sein Geld haben.

Wie geht man nun am besten vor?

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de

Hi Keks !

Auch wenn Du zu Recht erbost bist, sei so nett und "spamme" die Foren nicht voll - ein Beitrag dazu sollte eigentlich reichen ;)

Zur Sache selbst:
Ich bin rechtlicher Laie, allerdings kann ich mir kaum vorstellen,daß eine Auszahlungsverweigerung rechtlich Bestand haben könnte auf Grund des ab dem 15. nicht mehr bestehenden Vertragsverhältnisses - viel mehr Sinn würde es (aus Sicht von INWA) doch machen, die Auszahlung auf Grund der nicht zugesandten Rechnung zu verweigern, da diese Klausel ja bei Vertragsabschluß unterschrieben wurde.
Schwierig dürfte dennoch die Einklagbarkeit sein, denn
a) hat Deine Großtante keine Rechnung erhalten (hatte sie denn Umsatz ?)
b) durch das nichtige Vertragsverhältnis entstehen auch keine weiteren Kosten, so daß Deiner Großtante kein Schaden durch InWa entsteht.

Natürlich ist es richtig, daß InWa zur Auszahlung verpflichtet ist, allerdings leider nur mit Quam-Rechnung - und die müßte Deine Großtante von Quam einfordern, DANN (und nur dann) hast Du auch eine reelle Handhabe gegen InWa, weil dann InWa seiner vertraglich zugesicherten Leistung nicht nachkommt.

Gruß an die Spree,
Derek
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[2.1] Keks antwortet auf Devil_MC
13.11.2002 13:17
Benutzer Devil_MC schrieb:
Auch wenn Du zu Recht erbost bist, sei so nett und "spamme" die Foren nicht voll - ein Beitrag dazu sollte eigentlich reichen ;)

Da es kein INWA-Forum gibt, konnte ich mich nicht entscheiden. Man nennt das übrigens Crossposting, es war mein erstes in meinem Leben, aber immerhin überall ontopic. ;)

die Auszahlung auf Grund der nicht zugesandten Rechnung zu verweigern, da diese Klausel ja bei Vertragsabschluß unterschrieben wurde.

Kein Klausel, sondern nur eine Vorgehensweise. Von dieser kann aber doch nicht die *Tatsache* abhängig gemacht werden, dass INWA dem Kunden Geld schuldet - wenn der Kunde keine Möglichkeit hat, an eine Rechnung zu kommen.

Schwierig dürfte dennoch die Einklagbarkeit sein, denn a) hat Deine Großtante keine Rechnung erhalten (hatte sie denn Umsatz ?)

Richtig, dafür kann sie aber nichts. (Ja, hat sie, wenn auch nicht gleich am Anfang.)

b) durch das nichtige Vertragsverhältnis entstehen auch keine weiteren Kosten, so daß Deiner Großtante kein Schaden durch InWa entsteht.

Um einen Schaden geht es ja nicht. Der Schaden beträgt 304,50 Euro, wenn man so will. ;)

Natürlich ist es richtig, daß InWa zur Auszahlung verpflichtet ist,

Eben.

allerdings leider nur mit Quam-Rechnung

Das sehe ich anders. Es ist ein übliches Vorgehen seitens INWA, kann aber nicht die Voraussetzung dafür sein.

Drum interessiert mich ja auch, wie es bei anderen INWA-Kunden aussieht.

Liebe Grüße, Keks.
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[2.1.1] Devil_MC antwortet auf Keks
13.11.2002 13:36
Benutzer Keks schrieb:
Da es kein INWA-Forum gibt, konnte ich mich nicht entscheiden. Man nennt das übrigens Crossposting, es war mein erstes in meinem Leben, aber immerhin überall ontopic. ;)
Es sei Dir verziehen ;)
Kein Klausel, sondern nur eine Vorgehensweise. Von dieser kann aber doch nicht die *Tatsache* abhängig gemacht werden, dass INWA dem Kunden Geld schuldet - wenn der Kunde keine Möglichkeit hat, an eine Rechnung zu kommen.
Das ist ja eben genau die strittige Frage. Da Du bzw. Deine Großtante auf dem Bestellschein für das Handy diesen Passus unterschrieben hast/hat, ist er wahrscheinlich (wie gesagt, bin kein Jurist...) gültig - allerdings sollte man schon als Unternehmer, der ja sicherlich an positiver Werbung im I-Net interessiert ist so kulant sein und Kunden in diesem Spezialfall ihre Auszahlung zukommen zu lassen (Aber Du bist nicht "Quamer" aus dem InWa-Forum, oder ?).

Mal eine andere Frage: Gab es denn je Abbuchungen seitens Quam vom Konto Deiner Großtante ?
Vielleicht kann man Günt(h?)er ja mit einer Kontoauszugskopie milde stimmen.

Um einen Schaden geht es ja nicht. Der Schaden beträgt 304,50 Euro, wenn man so will. ;)
Schon klar - ich habe meine Auszahlung auch gleich danach für einen neuen Prozessor/Festplatte verbraten ;)


Das sehe ich anders. Es ist ein übliches Vorgehen seitens INWA, kann aber nicht die Voraussetzung dafür sein.
Da dieser Passus Vertragsbestandteil war, schon.

Drum interessiert mich ja auch, wie es bei anderen INWA-Kunden aussieht.

Auszahlung prompt nach Rechnungseinreichung...Wie bei Dir selbst wohl auch...

Gruß,
Derek (<- der morgen 'ne Prüfung hat und eigentlich lieber lernen sollte...)
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[2.1.1.1] surfi12 antwortet auf Devil_MC
13.11.2002 21:52
Ich bin genau deiner Meinung Inwa muss zahlen!!!!!
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[2.1.1.2] Keks antwortet auf Devil_MC
14.11.2002 04:37
Benutzer Devil_MC schrieb:
(Aber Du bist nicht "Quamer" aus dem InWa-Forum, oder ?).

INWA-Forum - wo? Bei inwa.de? Kenne ich nicht.

Mal eine andere Frage: Gab es denn je Abbuchungen seitens Quam vom Konto Deiner Großtante ?

Nein, bisher nicht. Ohne Rechnung wäre das auch ein starken Stück.

Vielleicht kann man Günt(h?)er ja mit einer Kontoauszugskopie milde stimmen.

Vor einigen Monaten antwortete er noch auf eine entsprechende Mail, dass sie sich überlegen, wie sie in solchen Fällen (keine Rechnung von Quam liegt vor) vorgehen wollen. Seitdem nix mehr.

Liebe Grüße, Keks.
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[2.1.1.2.1] Devil_MC antwortet auf Keks
14.11.2002 08:46
Benutzer Keks schrieb:
INWA-Forum - wo? Bei inwa.de? Kenne ich nicht.
Schau mal unter http://forum.inwa.de vorbei - dort findest Du Ansprechpartner - u. A. kann es helfen, Günter (dort "guenter")eine PN zu schreiben, normalerweise kümmert er sich dann sehr kulant um alle Probleme - was Quam angeht, ist er aber (leider) auch ziemlich dünnhäutig geworden...

Vor einigen Monaten antwortete er noch auf eine entsprechende Mail, dass sie sich überlegen, wie sie in solchen Fällen (keine Rechnung von Quam liegt vor) vorgehen wollen. Seitdem nix mehr.

Wie gesagt, mal im InWa-Forum nachfragen, ansonsten noch schnell ein Einschreiben an Quam mit Rechnungsbitte - ansonsten bleibt wohl wirklich nur, das ganze einem Anwalt zu schildern - wenn Deine Großtante eine RV hat - ansonsten würde ich das unter Erfahrung abbuchen und meine Schlüsse daraus ziehen - obwohl ich persönlich null Probleme mit InWa hatte und alles schnell und kulant gelaufen ist (hatte sogar zunächst ein defektes Handy, welches prompt getauscht wurde und dann mit einigen Werbegeschenken wie Genion-Rucksack, Quam-Gummibärchen etc.). Seltsam, daß das jetzt sooo nachgelassen hat - vielleicht ist an der Sache "Quam verweigert Provision" doch mehr dran, als wir alle denken und die Händler haben jetzt eiskalte Füsse (was natürlich nicht den Rechtsanspruch Deiner Großtante schmälert).

Gruß aus dem nördlichsten Bundesland,
Derek
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[2.1.1.2.1.1] Keks antwortet auf Devil_MC
17.11.2002 19:25
Benutzer Devil_MC schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
INWA-Forum - wo? Bei inwa.de? Kenne ich nicht.
Schau mal unter http://forum.inwa.de vorbei - dort findest Du Ansprechpartner - u. A. kann es helfen, Günter (dort "guenter")eine PN zu schreiben, normalerweise kümmert er sich dann sehr kulant um alle Probleme - was Quam angeht, ist er aber (leider) auch ziemlich dünnhäutig geworden...

Und hat sich bei Teltarif bereits über mein Crossposting beschwert.

Wie gesagt, mal im InWa-Forum nachfragen, ansonsten noch schnell ein Einschreiben an Quam mit Rechnungsbitte - ansonsten bleibt wohl wirklich nur, das ganze einem Anwalt zu schildern - wenn Deine Großtante eine RV hat - ansonsten würde ich das

Sie hat diese Woche ihre erste Rechnung von Quam erhalten!

unter Erfahrung abbuchen und meine Schlüsse daraus ziehen - obwohl ich persönlich null Probleme mit InWa hatte und alles schnell und kulant gelaufen ist

Bei mir ja auch. Daraufhin habe ich auch immer INWA hier fleißig empfohlen. Und nun das...

Da muss sich INWA nicht wundern, wenn ich mich hier auch öffentlich ärgere. Ich würde ja lieber weiterhin INWA hier empfehlen, aber dazu müsste das mit der Auszahlung doch noch klappen.

Liebe Grüße, Keks.
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[2.1.1.2.1.1.1] Flashmaster antwortet auf Keks
11.12.2002 00:59
Hey Keks,
fein dass noch eine Rechung gekommen ist (wie bei mir). Allerdings wäre ich mir sicher, dass man darum herumgekommen wäre, da diese lediglich als Nachweis zur Auszahlungsberechtigung dienen sollte. Es hätte also auch eine sonstige Bestätigung (z.B. Quams Kündigung) genügen müssen. Ich hab Dir noch eine PN geschrieben. Würde mich freuen, wenn sich noch andere "Betroffene" bei mir melden würden. (erfahrungsaustausch, evtl gemeinsames Vorgehen)

Beste Grüsse
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[2.1.1.2.1.1.1.1] Keks antwortet auf Flashmaster
11.12.2002 01:10
Benutzer Flashmaster schrieb:
Hey Keks, fein dass noch eine Rechung gekommen ist (wie bei mir). Allerdings wäre ich mir sicher, dass man darum herumgekommen wäre, da diese lediglich als Nachweis zur Auszahlungsberechtigung dienen sollte. Es hätte also auch eine sonstige Bestätigung (z.B. Quams Kündigung) genügen müssen. Ich

Nein, denn INWA lehnt ja die Auszahlung unabhängig von der Rechnung ab!

hab Dir noch eine PN geschrieben.

Die ist (noch?) nicht angekommen. Du kannst aber auch auf www.keks.de surfen und dort das Kontaktformular nutzen. Meine Mailadresse nenne ich aus Spamschutzgründen hier nicht.

Liebe Grüße, Keks.
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[3] drtutz antwortet auf Keks
19.12.2002 08:50
Hallo,

in meinem Fall sieht es auch nicht besser aus. INWA verweigert nämlich die Auszahlung trotz eingereichter QUAM-Rechnung mit Umsatz...

Gruß,
drtutz
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[3.1] Pink-Panther antwortet auf drtutz
19.12.2002 18:09
Hi,
habe die Dir das direkt gesagt?
Ich habe da letztens angerufen und und nachgefragt, wann nun die Überweisung kommt?? Man sagte man kümmere sich drum!

Torsten

Benutzer drtutz schrieb:
Hallo,

in meinem Fall sieht es auch nicht besser aus. INWA verweigert nämlich die Auszahlung trotz eingereichter QUAM-Rechnung mit Umsatz...

Gruß,
drtutz
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[3.1.1] drtutz antwortet auf Pink-Panther
21.12.2002 14:37
Benutzer Pink-Panther schrieb:
Hi,
habe die Dir das direkt gesagt?
Ich habe da letztens angerufen und und nachgefragt, wann nun die Überweisung kommt?? Man sagte man kümmere sich drum!


Hallo,
ja genau so war es bei mir auch. Ich habe bei INWA angerufen und mein Gesprächspartner (Herr Kallar) versprach mir, sich um die Angelegenheit zu kümmern und die Daten an die Buchhaltung weiter zu geben. Einige Tage später bekam ich jedoch einen Brief, dem ich entnehmen konnte, dass INWA nicht bereit ist, die vertraglich zugesagte Auszahlung zu leisten.

Gruß,
drtutz
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[3.1.1.1] Pink-Panther antwortet auf drtutz
21.12.2002 15:07
Benutzer drtutz schrieb:
Benutzer Pink-Panther schrieb:
Hi,
habe die Dir das direkt gesagt?
Ich habe da letztens angerufen und und nachgefragt, wann nun die Überweisung kommt?? Man sagte man kümmere sich drum!


Hallo,
ja genau so war es bei mir auch. Ich habe bei INWA angerufen und mein Gesprächspartner (Herr Kallar) versprach mir, sich um die Angelegenheit zu kümmern und die Daten an die Buchhaltung weiter zu geben. Einige Tage später bekam ich jedoch einen Brief, dem ich entnehmen konnte, dass INWA nicht bereit ist, die vertraglich zugesagte Auszahlung zu leisten.

Gruß,
drtutz

Hi,
und wie willst Du nun weiter vorgehen? Ich sehe das auf jeden Fall nicht ein! Am Anfang der ganzen Aktion ist INWA hier im Forum aufgetreten und hat mit der Seriösität des Unternehmens geworben. Die haben einem hoch und heilig versprochen die Subvention auszuzahlen. Und jetzt das........
Ich bin echt enttäuscht. Ich weiß zwar noch nicht was ich machen soll, aber ich will das nicht auf mir ruhen lassen! Es sind immerhin mehrere hundert Euro.

Torsten
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[3.1.1.1.1] drtutz antwortet auf Pink-Panther
22.12.2002 15:06
Benutzer Pink-Panther schrieb:
Hi, und wie willst Du nun weiter vorgehen? Ich sehe das auf jeden Fall nicht ein! Am Anfang der ganzen Aktion ist INWA hier im Forum aufgetreten und hat mit der Seriösität des Unternehmens geworben. Die haben einem hoch und heilig versprochen die Subvention auszuzahlen. Und jetzt das........
Ich bin echt enttäuscht. Ich weiß zwar noch nicht was ich machen soll, aber ich will das nicht auf mir ruhen lassen! Es sind immerhin mehrere hundert Euro.

Torsten

Ja, das sehe ich genau so und werde auf jeden Fall rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

drtutz
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[3.1.1.1.1.1] Keks antwortet auf drtutz
22.12.2002 15:09
Benutzer drtutz schrieb:
Ja, das sehe ich genau so und werde auf jeden Fall rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Berichtet mal, wie es bei euch weiter ging - wenn es etwas neues gibt.

Liebe Grüße, Keks.
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[3.1.1.1.1.2] Pink-Panther antwortet auf drtutz
22.12.2002 22:03
Benutzer drtutz schrieb:
Benutzer Pink-Panther schrieb:
Hi, und wie willst Du nun weiter vorgehen? Ich sehe das auf jeden Fall nicht ein! Am Anfang der ganzen Aktion ist INWA hier im Forum aufgetreten und hat mit der Seriösität des Unternehmens geworben. Die haben einem hoch und heilig versprochen die Subvention auszuzahlen. Und jetzt das........
Ich bin echt enttäuscht. Ich weiß zwar noch nicht was ich machen soll, aber ich will das nicht auf mir ruhen lassen! Es sind immerhin mehrere hundert Euro.

Torsten

Ja, das sehe ich genau so und werde auf jeden Fall rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

drtutz

Hi,
wäre schön, wenn Du mal berichtest, wie Du vorgehst. Ich habe keine Rechtsschutz!! Deshalb ist das für mich nicht so easy!

Torsten
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[3.1.1.1.1.2.1] drtutz antwortet auf Pink-Panther
23.12.2002 12:50
Benutzer Pink-Panther schrieb:
Hi, wäre schön, wenn Du mal berichtest, wie Du vorgehst. Ich habe keine Rechtsschutz!! Deshalb ist das für mich nicht so easy!

Torsten


Klar, ich werde euch auf dem Laufenden halten.

drtutz
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[3.1.1.1.1.2.1.1] Pink-Panther antwortet auf drtutz
15.01.2003 22:30
Benutzer drtutz schrieb:
Benutzer Pink-Panther schrieb:
Hi, wäre schön, wenn Du mal berichtest, wie Du vorgehst. Ich habe keine Rechtsschutz!! Deshalb ist das für mich nicht so easy!

Torsten


Klar, ich werde euch auf dem Laufenden halten.

drtutz

Hi drtutz,
hat sich denn schon was bei Dir ergeben?

Torsten
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[3.1.1.1.1.2.1.1.1] drtutz antwortet auf Pink-Panther
19.02.2003 13:13
Benutzer Pink-Panther schrieb:
Hi drtutz, hat sich denn schon was bei Dir ergeben?

Torsten


Hi Torsten,

entschuldige bitte die verspätete Antwort.

Es gibt folgende Neuigkeiten:

1. Die Rechtsanwälte von INWA haben mir mitgeteilt, dass sie ihrer Mandantschaft angeraten haben, die Zahlung nicht zu leisten. Weiterhin schreiben sie, dass das Telefon nicht seitens Quam, sondern von INWA, mir zur Verfügung gestellt wurde. Sollte ich weiterhin auf die Provisionszahlung bestehen, wird die Herausgabe des Handys verlangt.

2. Die Angelegenheit werde ich jetzt gerichtlich durchsetzen.

Soweit ist der aktuelle Stand der Dinge. Sobald es sich etwas Neues ergeben sollte, schreibe ich das dann hier ins Forum.

Gruß,
drtutz
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[3.1.1.1.1.2.1.1.1.1] DarkBlue antwortet auf drtutz
19.02.2003 13:58
Benutzer drtutz schrieb:
Soweit ist der aktuelle Stand der Dinge. Sobald es sich etwas Neues ergeben sollte, schreibe ich das dann hier ins Forum.


Viel Glück vor Gericht!

Und was lernen wir daraus: Finger weg von unseriösen Händlern, denn das beweist Inwa hier sehr eindrucksvoll.

Gruß,
Darkblue
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[3.1.1.1.1.2.1.1.1.2] Keks antwortet auf drtutz
20.02.2003 21:35
Benutzer drtutz schrieb:
Es gibt folgende Neuigkeiten:

1. Die Rechtsanwälte von INWA haben mir mitgeteilt, dass sie ihrer Mandantschaft angeraten haben, die Zahlung nicht zu leisten. Weiterhin schreiben sie, dass das Telefon nicht seitens Quam, sondern von INWA, mir zur Verfügung gestellt wurde. Sollte ich weiterhin auf die Provisionszahlung bestehen, wird die Herausgabe des Handys verlangt.

Unglaublich! Die wollen einem auch noch Angst machen. Sehr unseriös!

(Und bzgl. meines Original-Postings, also Nr. 1 dieses Threads, hat sich INWA sogar bei Teltarif beschwert. Tse!)

2. Die Angelegenheit werde ich jetzt gerichtlich durchsetzen.

Soweit ist der aktuelle Stand der Dinge. Sobald es sich etwas Neues ergeben sollte, schreibe ich das dann hier ins Forum.

Ja, tu das! Ich habe bereits ebenfalls mit meinem Anwalt besprochen. Meine Großtante kann ihre Forderungen an mich abtreten und ich das dann einklagen. Es geht immerhin um über 300,- €.

Liebe Grüße, Keks.
keks.de
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[3.1.1.1.1.2.1.1.1.2.1] Spon antwortet auf Keks
20.02.2003 21:56
hi, ich kenne ja bereits die probleme mit inwa von deiner großmutter. ich habe bei inwa ein vertrag ohne handy mit auszahlung bestellt(solltest du noch wisssen) und du hast mir etwas angst gemacht, aber ich habe meine ersten drei rechnungen eingereicht und heute war die auszahlung auf meinem konto.
nur mal zur info.
ich wünsche dir auch alles gut vor gericht.
ps : gibts schon news zu videotext-handy.de???
ciao
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer drtutz schrieb:
Es gibt folgende Neuigkeiten:

1. Die Rechtsanwälte von INWA haben mir mitgeteilt, dass sie ihrer Mandantschaft angeraten haben, die Zahlung nicht zu leisten. Weiterhin schreiben sie, dass das Telefon nicht seitens Quam, sondern von INWA, mir zur Verfügung gestellt wurde. Sollte ich weiterhin auf die Provisionszahlung bestehen, wird die Herausgabe des Handys verlangt.

Unglaublich! Die wollen einem auch noch Angst machen. Sehr unseriös!

(Und bzgl. meines Original-Postings, also Nr. 1 dieses Threads, hat sich INWA sogar bei Teltarif beschwert. Tse!)

2. Die Angelegenheit werde ich jetzt gerichtlich durchsetzen.

Soweit ist der aktuelle Stand der Dinge. Sobald es sich etwas Neues ergeben sollte, schreibe ich das dann hier ins Forum.

Ja, tu das! Ich habe bereits ebenfalls mit meinem Anwalt besprochen. Meine Großtante kann ihre Forderungen an mich abtreten und ich das dann einklagen. Es geht immerhin um über 300,- €.

Liebe Grüße, Keks.
keks.de
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[4] INWA verweigert Auszahlung! Juristische Tips???
KäptnAnBord antwortet auf Keks
10.01.2003 11:42
Hi,
ich gehöre auch zu den INWA-Opfern.
Ich habe die Quam-Rechnung im September 2002 (und damit zu einer Zeit, als Quam noch aktiv war) bei INWA eingereicht und wurde aufgrund der besonderen Situation telefonisch immer wieder vertröstet ('wir leiten Ihre Anfrage an die Buchhaltung weiter' und 'sie hören von uns').

Nach diversen Anfragen per E-Mail hab ich von INWA dann am 27.12.02 den Brief mit der Zahlungsverweigerung erhalten.

Das Thema existiert ja schon einige Zeit in diesem Forum und deshalb wollte ich Euch fragen, welche Erfahrungen Ihr mittlerweile gesammelt habt.
Hat jemand erfolgreich juristische Schritte eingeleitet, auf die man sich beziehen kann? Können wir uns zusammenschließen?
Gibt es sonstige Tips?

Mein nöchster Schritt: Aufsuchen der Verbraucherzentrale. Die bieten regelmäßig juristische Beratung an. Und gegen eine geringe Gebühr besteht dort auch die Möglichkeit, entsprechende wasserdichte Schreiben aufsetzen zu lassen.

Freu mich auf Antwort - Gruß
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[4.1] Keks antwortet auf KäptnAnBord
20.02.2004 15:06
Benutzer KäptnAnBord schrieb:
ich gehöre auch zu den INWA-Opfern.

Nach diversen Anfragen per E-Mail hab ich von INWA dann am 27.12.02 den Brief mit der Zahlungsverweigerung erhalten.

Das Thema existiert ja schon einige Zeit in diesem Forum und deshalb wollte ich Euch fragen, welche Erfahrungen Ihr mittlerweile gesammelt habt.
Hat jemand erfolgreich juristische Schritte eingeleitet, auf die man sich beziehen kann?

Ja, gibt es. Ich habe grad gewonnen (dauerte rund 9 Monate):
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw08/...

Meine Info-Übersicht zu INWA findest du hier:
http://www.blitztarif.de/inwa/

Dort findest du einen weiteren Teltarif-Bericht über jemanden, der ebenfalls im gleichen Fall gegen INWA gewonnen hat.

Liebe Grüße, Keks. :)
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[4.1.1] drtutz antwortet auf Keks
21.02.2004 11:45
Hallo,

Benutzer Keks schrieb:
Ja, gibt es. Ich habe grad gewonnen (dauerte rund 9 Monate):
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw08/...

bei mir gibt es auch gute Neuigkeiten. Ich habe ebenfalls geklagt und im Herbst letzten Jahres gewonnen. Die Wiederklage von INWA, die mich zur Herausgabe des Handys zwingen sollte, wurde übrigens abgewiesen. Wenige Tage nach dem Urteil hat INWA dann das Geld überwiesen :-)

Der bei teltarif geschilderte Fall (https://www.teltarif.de/arch/2003/kw42/... ) hat übrigens nichts mit mir zu tun. Ich hatte einen Quam-3Star-Vertrag.

Viele Grüße und viel Erfolg,
drtutz