Hi,
etwas später geliefert. Nun wurde mir nochmals ein Paket mit einem Handy zugestellt. Was ist hierbei zu beachten? Muss ich der Firma bescheid geben das ich das Handy schon erhalten habe. Oder kann ich es ungeöffnet liegen lassen und darauf vertrauen das die Firma den Fehler bemerkt und das Handy wieder abholt. Vielen Dank!
Meines Wissens (hab' mal eine Vorlesung Buergerliches Recht gehoert, ist jetzt aber auch schon einige Zeit her) sieht es so aus:
Beim zweiten Handy handelt es sich um eine unverlangt zugesandte Ware.
Die Information der Firma ist _nicht erforderlich_. Du musst das Handy jedoch eine angemessene Zeit, das ist nach gängiger Ansicht 1/2 Jahr, zur Abholung bereithalten. In dieser Zeit darfst du es nicht gebrauchen. Wenn die Firma den Fehler bemerkt, kann sie das Handy bei dir abholen.
Wenn sich die Firma innerhalb des 1/2 Jahres nicht gemeldet hat, gehört das Handy dir, und du kannst damit machen, was du willst, auch verkaufen.
Ich habe mal vor einigen Jahren bei Voelkner Elektronik eine Schaltuhr bestellt, erst war sie nicht lieferbar, dann kamen zwei Pakete mit je einer Schaltuhr, aber nur eine Rechnung. Da hab' ich dann auch 1/2 Jahr gewartet.
Die Regelung ist in diesem Punkt ziemlich verbraucherfreundlich, da es mal eine Unsitte war, z.B. Bücher den Leuten unverlangt "zur Prüfung" zuzusenden, mit der Aufforderung, sie bei Gefallen zu bezahlen und bei Nichtgefallen zurückzusenden. Dieses Zurücksenden ist dem Verbraucher jedoch nicht zuzumuten, daher die Regelung, dass der Absender die unverlangt zugesandte Ware innerhalb der angemessenen Zeit (also 1/2 Jahr) abholen muss.
Wenn du ganz sicher gehen willst, gibt vielleicht die nächste Verbraucherzentrale Auskunft. (Hoffentlich ohne 0190-Nummer :-)))
Marcus