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2 Handys erhalten


23.02.2001 13:52 - Gestartet von Trader11
Vor kurzem habe ich einen neuen Handyvertrag abgeschlossen. Leider bestanden Lieferschwierigkeiten und das Handy wurde etwas später geliefert. Nun wurde mir nochmals ein Paket mit einem Handy zugestellt. Was ist hierbei zu beachten? Muss ich der Firma bescheid geben das ich das Handy schon erhalten habe. Oder kann ich es ungeöffnet liegen lassen und darauf vertrauen das die Firma den Fehler bemerkt und das Handy wieder abholt. Vielen Dank!
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[1] rix antwortet auf Trader11
23.02.2001 15:23
hat der paketbote das paket vielleicht nur vor die türe gelegt? ist eines der handies vielleicht dabei gestohlen worden? hast du es vielleicht garnicht gemerkt? hast du dementsprechend gar keine zwei erhalten? schliesslichn musst du dich ja nicht wundern wenn nur ein handy ankommt; du hast ja auch nur eins erwartet....

böse welt



Benutzer Trader11 schrieb:

Vor kurzem habe ich einen neuen Handyvertrag abgeschlossen. Leider bestanden Lieferschwierigkeiten und das Handy wurde etwas später geliefert. Nun wurde mir nochmals ein Paket mit einem Handy zugestellt. Was ist hierbei zu beachten? Muss ich der Firma bescheid geben das ich das Handy schon erhalten habe. Oder kann ich es ungeöffnet liegen lassen und darauf vertrauen das die Firma den Fehler bemerkt und das Handy wieder abholt. Vielen Dank!
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[2] m_maier antwortet auf Trader11
23.02.2001 16:35
Hi,

etwas später geliefert. Nun wurde mir nochmals ein Paket mit einem Handy zugestellt. Was ist hierbei zu beachten? Muss ich der Firma bescheid geben das ich das Handy schon erhalten habe. Oder kann ich es ungeöffnet liegen lassen und darauf vertrauen das die Firma den Fehler bemerkt und das Handy wieder abholt. Vielen Dank!

Meines Wissens (hab' mal eine Vorlesung Buergerliches Recht gehoert, ist jetzt aber auch schon einige Zeit her) sieht es so aus:

Beim zweiten Handy handelt es sich um eine unverlangt zugesandte Ware.

Die Information der Firma ist _nicht erforderlich_. Du musst das Handy jedoch eine angemessene Zeit, das ist nach gängiger Ansicht 1/2 Jahr, zur Abholung bereithalten. In dieser Zeit darfst du es nicht gebrauchen. Wenn die Firma den Fehler bemerkt, kann sie das Handy bei dir abholen.

Wenn sich die Firma innerhalb des 1/2 Jahres nicht gemeldet hat, gehört das Handy dir, und du kannst damit machen, was du willst, auch verkaufen.

Ich habe mal vor einigen Jahren bei Voelkner Elektronik eine Schaltuhr bestellt, erst war sie nicht lieferbar, dann kamen zwei Pakete mit je einer Schaltuhr, aber nur eine Rechnung. Da hab' ich dann auch 1/2 Jahr gewartet.

Die Regelung ist in diesem Punkt ziemlich verbraucherfreundlich, da es mal eine Unsitte war, z.B. Bücher den Leuten unverlangt "zur Prüfung" zuzusenden, mit der Aufforderung, sie bei Gefallen zu bezahlen und bei Nichtgefallen zurückzusenden. Dieses Zurücksenden ist dem Verbraucher jedoch nicht zuzumuten, daher die Regelung, dass der Absender die unverlangt zugesandte Ware innerhalb der angemessenen Zeit (also 1/2 Jahr) abholen muss.

Wenn du ganz sicher gehen willst, gibt vielleicht die nächste Verbraucherzentrale Auskunft. (Hoffentlich ohne 0190-Nummer :-)))

Marcus
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[2.1] keksi antwortet auf m_maier
24.02.2001 19:37
Benutzer m_maier schrieb:

Beim zweiten Handy handelt es sich um eine unverlangt zugesandte Ware.
Seh ich auch so.

Die Information der Firma ist _nicht erforderlich_. Du musst das Handy jedoch eine angemessene Zeit, das ist nach gängiger gängiger Ansicht 1/2 Jahr, zur Abholung bereithalten.
Bei der Zeit bin ich unsicher, sonst hast Du recht.

In dieser Zeit darfst du es nicht gebrauchen.
Das habe ich anders in Erinnerung: Du darfst es Dir nicht deutlich zu eigen machen (Bsp.: bei einem Buch den Namen reinschreiben, lesen geht aber). Folglich darfst Du es auch nutzen. Allerdings sollte es keine Schäden aufweisen.

Keksi