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6.000 Euro Debitel Rechnung ???!!!!!!


12.09.2007 14:07 - Gestartet von Kunde99
Kann mir jemand aus meinem Beitrag von heute vormittag infos geben.

Danke im Voraus
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[1] Beschder antwortet auf Kunde99
12.09.2007 14:13
debitel

gruss
beschder

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[1.1] Kunde99 antwortet auf Beschder
12.09.2007 14:16
Ja auch schön. Habe nie im Internet gesurft und 6.000 Euro Kosten ? Wie ist das möglich
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[1.2] wuschael69 antwortet auf Beschder
12.09.2007 14:26
Benutzer Beschder schrieb:
debitel

gruss
beschder

Vielleicht ja auch "Kunde" ?!

Was sollen die Leute hier machen, ne Glaskugel rausholen und erraten was da gelaufen ist? Wenn du es eh schon an deinen Anwalt abgegeben hast meine Güte abwarten, oder mal bei Debitel anrufen! Nur irgendwie wird da schon was gelaufen sein!

Andere Anbieter sind in solchen Fällen meist sehr Kulant und bei Buchung eines Datentarifs werden Sachen ausgebucht.
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[1.2.1] Kunde99 antwortet auf wuschael69
12.09.2007 14:37
Ja hallo kann doch wohl nicht sein, daß ich Rechnungen erhalte und nie im Internet war. Und vor allem eine Sperrung im August hatte. d. h. ach was Du weißt was das heißt, dann nochmals ca. 2000 Euro dazugekommen sind. Wie unseriös ist das denn. Selbst Mitarbeiter von Debitel haben mir mitgeteilt, daß da irgendetwas nicht ok ist, und auf die Frage wie die Folgekosten trotz Sperrung zustande kommen, da bekam ich wiedermal keine Antwort denn das wissen sie auch nicht, war die Antwort.
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[1.2.1.1] wuschael69 antwortet auf Kunde99
12.09.2007 14:52
Wenn die Sache ein Fehler ist, wird man das korrigieren. Schriftlich die Rechnung anzweifeln, dann kümmert sich die Fachabteilung darum!
Fehler passieren leider mal, aber für sowas würde ich das Wort "unseriös" nicht nutzen.

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[1.2.1.1.1] Kunde99 antwortet auf wuschael69
12.09.2007 15:17
Wie Du meinst, aber Du hast die Rechnung ja nicht auf dem Tisch, da ist leicht reden.
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[1.2.1.1.1.1] wuschael69 antwortet auf Kunde99
12.09.2007 15:21
Klar versteh dich da, schockt schon ziemlich, aber es muss ja ne Lösung her. Was haben die von der Hotline dir denn geraten?
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[1.2.1.1.1.1.1] Kunde99 antwortet auf wuschael69
12.09.2007 15:25
Einen Widerspruch einlegen. Habe gefrag ob ich Nachweis über diese Kosten erhalten könnte. Antwort ginge nicht da ich schon von Anfang an auf Telefonnachweis bzw. Einzelnachweis verzichtete. Aber die müssen doch Prüfprotokolle oder irgendeine Aufzeichnung hierüber haben also nicht über die Glaskugel .-)wodurch dann Re erstellt wird.
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[1.2.1.1.1.1.1.1] wuschael69 antwortet auf Kunde99
12.09.2007 15:52
Ich hab keine Ahnung ob Debitel das nicht anders handhabt, aber mir ist bekannt, dass man einen Einzelverbindungsnachweis auch nachträglich erhalten kann. Der Datenschutzbestimmung kann man ja auch im Nachhinein auch zustimmen, komisch!
Vielleicht nochmal anrufen und direkt auf nen nachträglichen EVN ansprechen?
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[1.2.1.1.1.1.1.2] Christian_Wien antwortet auf Kunde99
14.09.2007 11:55
Benutzer Kunde99 schrieb:
Einen Widerspruch einlegen. Habe gefrag ob ich Nachweis über diese Kosten erhalten könnte. Antwort ginge nicht da ich schon von Anfang an auf Telefonnachweis bzw. Einzelnachweis verzichtete. Aber die müssen doch Prüfprotokolle oder irgendeine Aufzeichnung hierüber haben also nicht über die Glaskugel .-)wodurch dann Re erstellt wird.

@Kunde99

Irgendwie kommt mir deine Rechnung sehr "spanisch" vor.
Offen ist auf jeden Fall, ob du in irgendeiner Weise daran Schuld sein könntest.
Neben Datendiensten (Internetsurfen allein muß dies nicht sein, es können auch automatische Mailabrufe, MMS- und WAP-Dienste, etc., welche dein Telefon bei schlechter Konfiguration auch ohne dein Zutun automatisch in regelmäßigen Abständen durchführen kann, sein) könnten auch Roamingverbindungen angefallen sein, wenn du z.B. in Grenznähe unterwegs warst.
Allerdings ist es sicher NICHT seriös und anfechtbar, wenn Debitel so einen hohen Rechnungsbetrag zustandekommen läßt, da dies sicher nicht in kurzer Zeit geschehen konnte.
Da hätten Sperren schon früher greifen müssen.

Unklug ist allerdings von dir, daß du auf Einzelverbindungsnachweise und wahrscheinlich auch auf die Speicherung der Gesprächsdatensätze verzichtet hast.
Diese dürfen nämlich in der Standardform ohnehin nichts kosten und durch den Verzicht auf die Speicherung erschwerst bzw. verlierst du dir die Möglichkeit, auch berechtigte Reklamationen durchsetzen zu können.
Allerdings müßtest du bei diesem Verzicht auch auf diese Tatsache entsprechend hingewiesen worden sein.

Somit wirst du wohl um einen Anwalt nicht herumkommen.
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1] wuschael69 antwortet auf Christian_Wien
14.09.2007 13:19
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Benutzer Kunde99 schrieb:
Einen Widerspruch einlegen. Habe gefrag ob ich Nachweis über diese Kosten erhalten könnte. Antwort ginge nicht da ich schon von Anfang an auf Telefonnachweis bzw. Einzelnachweis verzichtete. Aber die müssen doch Prüfprotokolle oder irgendeine Aufzeichnung hierüber haben also nicht über die Glaskugel .-)wodurch dann Re erstellt wird.

@Kunde99

Irgendwie kommt mir deine Rechnung sehr "spanisch" vor. Offen ist auf jeden Fall, ob du in irgendeiner Weise daran Schuld sein könntest.
Neben Datendiensten (Internetsurfen allein muß dies nicht sein, es können auch automatische Mailabrufe, MMS- und WAP-Dienste, etc., welche dein Telefon bei schlechter Konfiguration auch ohne dein Zutun automatisch in regelmäßigen Abständen durchführen kann, sein) könnten auch Roamingverbindungen angefallen sein, wenn du z.B. in Grenznähe unterwegs warst. Allerdings ist es sicher NICHT seriös und anfechtbar, wenn Debitel so einen hohen Rechnungsbetrag zustandekommen läßt, da dies sicher nicht in kurzer Zeit geschehen konnte. Da hätten Sperren schon früher greifen müssen.

Sagen wir es mal so, automatische Sperren oder sonstige Mechanismen können auch mal versagen und einige Kunden können dabei durchrutschen, kein System ist perfekt! Und weshalb wäre solch eine hohe Rechnung anfechtbar, wenn die Dienste tatsächlich genutzt worden?
Sperren seitens des Anbieters werden meist gelegt um Forderungsausfall vorzubeugen und in dem Fall natürlich auch den Kunden zu schützen, sind aber natürlich kein muss, sonder Seriösitätsmerkmal.

Wie schon geschrieben, die Sache hinterfragen, ggf nochmal anrufen, sich mit nem Vorgesetzten verbinden lassen etc...


Unklug ist allerdings von dir, daß du auf Einzelverbindungsnachweise und wahrscheinlich auch auf die Speicherung der Gesprächsdatensätze verzichtet hast. Diese dürfen nämlich in der Standardform ohnehin nichts kosten und durch den Verzicht auf die Speicherung erschwerst bzw. verlierst du dir die Möglichkeit, auch berechtigte Reklamationen durchsetzen zu können.
Allerdings müßtest du bei diesem Verzicht auch auf diese Tatsache entsprechend hingewiesen worden sein.

Somit wirst du wohl um einen Anwalt nicht herumkommen.
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.1] Christian_Wien antwortet auf wuschael69
14.09.2007 18:45
Benutzer wuschael69 schrieb:

Allerdings ist es sicher NICHT seriös und anfechtbar, wenn Debitel so einen hohen Rechnungsbetrag zustandekommen läßt, da
dies sicher nicht in kurzer Zeit geschehen konnte. Da hätten Sperren schon früher greifen müssen.

Sagen wir es mal so, automatische Sperren oder sonstige Mechanismen können auch mal versagen und einige Kunden können dabei durchrutschen, kein System ist perfekt! Und weshalb wäre solch eine hohe Rechnung anfechtbar, wenn die Dienste tatsächlich genutzt worden? Sperren seitens des Anbieters werden meist gelegt um Forderungsausfall vorzubeugen und in dem Fall natürlich auch den Kunden zu schützen, sind aber natürlich kein muss, sonder Seriösitätsmerkmal.

Wie schon geschrieben, die Sache hinterfragen, ggf nochmal anrufen, sich mit nem Vorgesetzten verbinden lassen etc...




Daß kein System perfekt ist, ist klar.
Wenn du die Dienste bewußt und absichtlich genutzt hast, sollte es auch klar sein, daß du diese zahlen mußt.

Allerdings muß jeder Mobilfunkbetreiber (genauso wie deine Bank, Kreditkartenorganisation etc) aber auch bestmöglich versuchen, möglichen Mißbrauch zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu erkennen und den auftretenden Schaden zu begrenzen.
Daß Kunden in kurzer Zeit € 6.000,-- bewußt verbraten kann sicher nicht als "normal" angenommen werden.
Auf solch eine Rechnung werden wohl nicht einmal exzessiv nutzende Geschäftskunden (auf eine einzelne Handynummer bezogen) kommen und da kann man Debitel sicher ein gehöriges Maß an Mitverschulden anlasten, da es eben den Anschluß nicht rechtzeitig gesperrt hat.
Noch dazu, wo der Rechnungsbetrag extremst von den bisherigen durchschnittlichen Monatsrechnungen des Kunden abweichen wird.

Deine Kreditkarte wird schließlich auch gesperrt, wenn ungewöhnlich hohe und nicht deinem bisherigen Nutzungsverhalten entsprechende Belastungen erfolgen - und zwar weniger aus Sorge um dich, sondern weil die Kreditkartenorganisationen ihr eigenes Haftungsrisiko minimieren wollen.
Und selbst du hast die Pflicht, bei einem Versicherungsfall alles zu tun, damit der von der Versicherung gedeckte Schaden möglichst minimiert wird, da dir die Versicherung sonst ein Mitverschulden anrechnen kann.

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[1.2.1.1.1.1.1.2.2] PeterOZ antwortet auf Christian_Wien
15.09.2007 15:04
Benutzer Christian_Wien schrieb:

Unklug ist allerdings von dir, daß du auf Einzelverbindungsnachweise und wahrscheinlich auch auf die Speicherung der Gesprächsdatensätze verzichtet hast.

Dem stimme ich voll zu!

Aber: Ich kenne viele Personen, di auch darauf verzichten, weil sonst der/die Pertner/in neugierig werden könnten.
Und dann auch arg am Grübeln sind, warum ist die Rechnung soo hoch.


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[1.2.1.1.1.1.1.2.2.1] Christian_Wien antwortet auf PeterOZ
16.09.2007 12:07
Benutzer PeterOZ schrieb:
Benutzer Christian_Wien schrieb:

Unklug ist allerdings von dir, daß du auf Einzelverbindungsnachweise und wahrscheinlich auch auf die Speicherung der Gesprächsdatensätze verzichtet hast.

Dem stimme ich voll zu!

Aber: Ich kenne viele Personen, di auch darauf verzichten, weil sonst der/die Pertner/in neugierig werden könnten. Und dann auch arg am Grübeln sind, warum ist die Rechnung soo hoch.



@PeterOZ

In der Standardform werden die Rufnummern im Einzelverbindungsnachweis um zumindest 1-3 Ziffern anonymisiert angegeben, um den Datenschutzbedenken (private Beziehungen bzw. Arbeitgeber) zu entsprechen.

Ein "unverkürzter" EVN muß explizit beantragt werden, wobei du dabei aber darauf hingewiesen wirst und unterschreiben mußt, daß du "allfällige weitere Benutzer deines Anschlusses" über diese Tatsache informierten wirst bzw. bei Firmentelefonen die Personalvertretung bzw. der Betriebsrat dieser Form der Rufnummernangabe zugestimmt hat.

Wenn in einer Beziehung einer dem anderen (grundlos) nachspioniert und den EVN zerlegt, ist die Beziehung sowieso meist schon am Ende und außerdem gibt es genügend andere Möglichkeiten, solche Gespräche zu verschleiern bzw. verheimlichen, wenn es einer der Partner unbedingt darauf anlegt.
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[1.2.1.1.1.1.1.2.2.1.1] PeterOZ antwortet auf Christian_Wien
16.09.2007 13:25
@ Krischan: Das mit dem "kastriertem" EVN kenn ich, da kommt mann ja noch mehr ins Grübeln.
Wenn man aufm Dorf wohnt und in der EVN steht gerade mal die Vorwahl und eine Zahl, weil der Rest wech ist. OK, bei uns gibt es noch viele 3 und 4 stellige Rufnummern.
Aber ich kann mich noch erinnern als big Ti noch nicht magenta sondern sondern gelb war, da wollten die noch Kohle für den EVN.
Und auch der ein oder andere Mobil Provider bzw. regionaler Verkäufer hat seine Klientel nich darauf hingewiesen, dass der EVN nix kostet. Ich kann mich an den Abschluß meines ersten Vertrags erinnern, als der Verkäufer mehrfach gefragt hat, ... wollen Sie wirklich, dass Ihre Frau weiß wen Sie wann anrufen.

cu
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[1.2.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1] Christian_Wien antwortet auf PeterOZ
16.09.2007 15:51
Benutzer PeterOZ schrieb:
@ Krischan: Das mit dem "kastriertem" EVN kenn ich, da kommt mann ja noch mehr ins Grübeln.
Wenn man aufm Dorf wohnt und in der EVN steht gerade mal die Vorwahl und eine Zahl, weil der Rest wech ist. OK, bei uns gibt es noch viele 3 und 4 stellige Rufnummern.
Aber ich kann mich noch erinnern als big Ti noch nicht magenta sondern sondern gelb war, da wollten die noch Kohle für den EVN. Und auch der ein oder andere Mobil Provider bzw. regionaler Verkäufer hat seine Klientel nich darauf hingewiesen, dass der EVN nix kostet. Ich kann mich an den Abschluß meines ersten Vertrags erinnern, als der Verkäufer mehrfach gefragt hat, ... wollen Sie wirklich, dass Ihre Frau weiß wen Sie wann anrufen.

cu

@PeterOZ

Natürlich ist ein verkürzter EVN nicht optimal, da - um bei deinem Dorf-Beispiel zu bleiben - oft wenig von der Nummer übrigbleibt, wenn du nicht gerade eine mindestens 3-stellige Durchwahl mitgewählt hast.

Richtig ist auch, daß viele Provider den (Standard-)EVN anfangs kostenpflichtig gemacht hatten und damit ein Körberlgeld kassieren wollten.
Allerdings wurde dies vom BGH ziemlich bald abgestellt.
Ob die Verkäufer darauf hinweisen sollte eigentlich egal sein, da du das Auftragsformular sowieso selbst KOMPLETT lesen solltest, bevor du es unterschreibst, um mögliche "Überraschungen" zu vermeiden.

Und dort müssen sowieso die einzelnen Möglichkeiten des EVN (die kostenlose Standard-Variante mit bzw. ohne Anonymisierung der letzten 1-3 Stellen, eine ggf. kostenpflichtige "Komfort"-Version bzw. ein kompletter Verzicht auf die Rufdatenspeicherung) auswählbar sein.
Viele Provider lassen auch wählen, ob der EVN nur online oder auch in Papierform übermittelt wird.
Wenn bestimmte Verkäufer so hartnäckig mit "Soll Ihre Frau wirklich sehen können ....." den EVN ausreden versuchen, wirft dies ein mehr als deutliches Licht auf ihre Beratungskompetenz und läßt vermuten, daß deren Angebot auch noch andere Fußangeln hat.

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[…2.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1] PeterOZ antwortet auf Christian_Wien
16.09.2007 16:05
Benutzer Christian_Wien schrieb:

ein Körberlgeld

das ist gut!! -;)

cu