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E-Plus will Prepaidkunden berauben


10.08.2009 23:52 - Gestartet von hscd
einmal geändert am 10.08.2009 23:53
Der Mobilfunkskandal des Jahres?
Dreister Betrug oder 'nur' Werbelügen und Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?

Allen 'kein Mindestumsatz' und 'ohne feste monatliche Beträge' zum Trotz, E-Plus führt für seine Prepaidkunden nachträglich eine Mindestnutzungspflicht ein.

Free&Easy-Kunden erhalten bereits folgende SMS:

E-Plus führt zum 1.9.09 einen Mindestumsatz von mtl. 1 EUR bei Prepaid-Karten ein, die mind. 2 Monate nicht aktiv genutzt wurden. Details/Stop kostenlos: 77770

Wann geht es mit simyo, blau, blauworld, Ortel, Schwarzfunk, jamba, Aldi Talk, Medion Mobile etc. weiter?
Die Kurzwahl 77770 ist jedenfalls für diese Anbietern bereits mit gleicher Ansage geschaltet...

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[1] Beschder antwortet auf hscd
11.08.2009 00:00
für neukunden ok, für bestandskunden: schade, aber prepaid kann auch nachteile haben.

skandal? warum? kündige oder akzeptiere die neuerung nicht und basta.... :-(

gruss
beschder
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[1.1] Marc Kessler antwortet auf Beschder
11.08.2009 09:16
Hallo,

zu diesem Thema läuft u.a. bereits eine Anfrage unsererseits bei E-Plus.

Es wird voraussichtlich im Laufe des Tages einen Artikel zu der Thematik geben.


Viele Grüße

Marc Kessler
(teltarif.de)
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[1.2] PeterOZ antwortet auf Beschder
11.08.2009 10:20
Benutzer Beschder schrieb:
für neukunden ok, für bestandskunden: schade, aber prepaid kann auch nachteile haben.

skandal? warum? kündige oder akzeptiere die neuerung nicht und basta.... :-(

gruss
beschder

Vielleicht, weil die SIM in einem Reserve Handy ist?***Und man die SMS nicht bekommt?
*** Ferienwohnung, Almhütte, Wohnwagen.
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[1.2.1] Beschder antwortet auf PeterOZ
11.08.2009 12:06
Benutzer PeterOZ schrieb:


Vielleicht, weil die SIM in einem Reserve Handy ist?***Und man die SMS nicht bekommt?

verstehe den zusammenhang nicht.

wie geschrieben: prepaid hat eben auch nachteile, keine frage.

ich finde den weg auch nicht toll, verstehe aber auch die wirtschaftliche belange eines unternehmens. ob diese zum gewünschten erfolg führen wird sich zeigen.

gruss
beschder
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[1.2.2] bartd antwortet auf PeterOZ
11.08.2009 12:12
Benutzer PeterOZ schrieb:
Vielleicht, weil die SIM in einem Reserve Handy ist? ***Und man die SMS nicht bekommt?
*** Ferienwohnung, Almhütte, Wohnwagen.

die frage ist, was dann?

ist eigentlich schon "endgültig" geklärt,
ob "schweigen" als zustimmung zu änderungen von agb aufgefaßt werden darf?
ich glaube nämlich nicht...!!!

bis dahin werden "sie" es immer wieder versuchen!

bye bart
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[1.2.2.1] lagoon antwortet auf bartd
14.08.2009 23:33
Benutzer bartd schrieb:
ist eigentlich schon "endgültig" geklärt, ob "schweigen" als zustimmung zu änderungen von agb aufgefaßt werden darf?
ich glaube nämlich nicht...!!!
Ich hingegen schon. Allerdings gibt es einen anderen Ansatzpunkt. Es ist nämlich fraglich, ob eine SMS an einen sporadisch genutzten Anschluss dem allgemeinen Erfordernis der zureichend sicheren Zustellung einer wichtigen einseitigen Willenserklärung hinsichtlich eines Vertragsverhältnisses gerecht werden kann (Juristen vor!)?
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[1.2.2.1.1] CGa antwortet auf lagoon
15.08.2009 02:46
Benutzer lagoon schrieb:
Benutzer bartd schrieb:
ist eigentlich schon "endgültig" geklärt, ob "schweigen" als zustimmung zu änderungen von agb aufgefaßt werden darf?
ich glaube nämlich nicht...!!!
Ich hingegen schon. Allerdings gibt es einen anderen Ansatzpunkt. Es ist nämlich fraglich, ob eine SMS an einen sporadisch genutzten Anschluss dem allgemeinen Erfordernis der zureichend sicheren Zustellung einer wichtigen einseitigen Willenserklärung hinsichtlich eines Vertragsverhältnisses gerecht werden kann (Juristen vor!)?

Der mündige Kunde hat es in den AGB so akzeptiert und war einverstaden. Warum sollt der Anbieter sich nicht dann auch dran halten?

cu ChrisX
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[1.2.2.1.1.1] lagoon antwortet auf CGa
15.08.2009 09:23
Benutzer CGa schrieb:
Der mündige Kunde hat es in den AGB so akzeptiert und war einverstaden. Warum sollt der Anbieter sich nicht dann auch dran halten?
Weil es jede Menge Regelungen in den AGB gibt, die trotz der vermeintlichen Akzeptanz bei Vertragsschluss keinen Bestand haben, weil sie z.B. allgemeinen rechtlichen Grundsätzen widersprechen o.ä. Deshalb findet sich am Ende des AGB meist eine "salvatorische Klausel", die besagt, dass die Nichtigkeit einer einzelnen Regelung nicht die Nichtigkeit der gesamten AGB zur Folgt hat ;-)
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[1.2.2.1.1.1.1] CGa antwortet auf lagoon
15.08.2009 10:04
Benutzer lagoon schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Der mündige Kunde hat es in den AGB so akzeptiert und war einverstaden. Warum sollt der Anbieter sich nicht dann auch dran halten?
Weil es jede Menge Regelungen in den AGB gibt, die trotz der vermeintlichen Akzeptanz bei Vertragsschluss keinen Bestand haben, weil sie z.B. allgemeinen rechtlichen Grundsätzen widersprechen o.ä.

Diese Aussage von dir wird immer wieder als Killerargument verwendet um angeblich zu untermauern wenn der Anbieter etwas gemäß AGB macht, was dem Kunde nicht passt, was der Kunde aber vorher aktzeptiert hat. Jedoch sehe ich es andersrum. Solange kein Gerichtsurteil vorliegt, ist erstmal das Sache was in den AGB drinsteht. Ich habe nicht das recht mit Wunschbehauptungen oder Spekulationen zu sagen hmmm das oder dass ist bestimmt rechtswiedrig und das darf der Anbieter nicht. Wenn ich das glaube habe ich vor Gericht zu gehen. Nur ich machst mir einfach. Ich schließe keine Vertrage mit Firmen, die AGBs haben dir mir nicht passen. Denn erst akzeptieren und hinterher beschweren und die AGB vom Anwalt so hinbiegenlassen, das sie mir passt ist unfair. Wenns nämlich danach geht, zweifeln dann die Leute erstmal die ganze AGB an und sagen liebes Unternehmen, lass die AGB erstmal gerichtlich prüfen, dann werde ich mich dran halten und dann hast du recht, das kannst nicht sein. Wenn du also sagst das könnte unwirksam sein, zeih vor Gericht oder nenn mir ein Urteil, sonst bringen Spekulationen nichts und die AGB gelter erst mal, da beide Parteien zugestimmt haben.

Deshalb findet sich am Ende des AGB meist
eine "salvatorische Klausel", die besagt, dass die Nichtigkeit einer einzelnen Regelung nicht die Nichtigkeit der gesamten AGB zur Folgt hat ;-)

Ist mir bekannt.

cu ChrisX
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[1.2.2.1.1.1.1.1] lagoon antwortet auf CGa
15.08.2009 10:40
Schon klar, Chris, man kann das Verhalten von congstar unterschiedlich einschätzen. Wer damit wirbt, dass es keine Verfallstermine für das Guthaben (allgemein, also auch Startguthaben) gibt, dann aber wenig genutzte Karten so kündigt, dass der Inhaber davon wahrscheinlich nichts mitbekommt (meine Frage an congstar nach der Zustellfrist [24h, 7d, ...] der Kündigungs-SMS wurde geflissentlich nicht beantwortet!), muss sich schon darauf einstellen, dass die Gegenseite entsprechend reagiert.

BTW: Den Vertrag habe ich seinerzeit mit congstar (und nicht mit der Konkurrenz) geschlossen, weil ich diesen vermeintlichen Vorzug schätzte. Die Sache sieht jetzt eben anders aus. Ich bestehe überigens nicht auf Guthabenauszahlung - lieber wäre mir sogar gewesen, das Guthaben in angemessener Frist (bei einer Karte waren es nur wenige Tage!) verbrauchen zu können bzw. durch Aufladung die Gültigeit zu verlängern (was mir verwehrt wurde; Aufladung war zwar möglich und wurde vorgenommen, SIM war trotzdem kurze Zeit später tot ...). Wer keine Kunden braucht, die wenig Umsatz machen, geht eben so vor - OK, so ist das Leben. Aber wie es in den Wald hinein schallt ... ;-)
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[1.2.2.1.1.1.1.1.1] CGa antwortet auf lagoon
15.08.2009 11:57
Benutzer lagoon schrieb:
Schon klar, Chris, man kann das Verhalten von congstar unterschiedlich einschätzen.

Stimmt.

Wer damit wirbt, dass es keine
Verfallstermine für das Guthaben (allgemein, also auch Startguthaben) gibt, dann aber wenig genutzte Karten so kündigt, dass der Inhaber davon wahrscheinlich nichts mitbekommt (meine Frage an congstar nach der Zustellfrist [24h, 7d, ...] der Kündigungs-SMS wurde geflissentlich nicht beantwortet!), muss sich schon darauf einstellen, dass die Gegenseite entsprechend reagiert.

Das mag sein, wozu sollte Congstar aber die Zustellfrist kurz halten? Finde ich keinen Sinn drin. Meine SMS stehen immer auf maximale Dauer.


BTW: Den Vertrag habe ich seinerzeit mit congstar (und nicht mit der Konkurrenz) geschlossen, weil ich diesen vermeintlichen Vorzug schätzte. Die Sache sieht jetzt eben anders aus.

Nur die Sache mit der KÜN oder AGB-Änderung per SMS haben sie soch alle drin. Ich kann mir auch gut vorstellen warum. Das kann so weit gehen , das am Schluss die Preise angehoben werden müssen. Denn die Verhältnismäßigkeit spielt hier eine große Rolle.

Vor mir aus kann das gerne jedmand vor Gericht klären ob SMS als KÜN gelten oder für Änderungen. Am Schluss läufts darauf hinaus, das die Anbieter jeden Mist dem Kunden per Einschreiben mit Rückschein schicken müssen. Oft passiert aber folgendes. Oft halten die Kunden sich auch nicht an die AGB. Da zieht der Kunde um und informiert nicht den Prepaid Anbieter. Wie soll der den jetzt dem Kunden Änderngen nachweislich mitteilen? Per Auskunft des Einwohnermeldeamts? Oder ich kenne Leute die haben bei einem Angeobt wo die Sim 1 Euro gekostet hat 5 Startguthaben hatte. Die haben 30 gekauft und danach weggeworfen. Wenn der Anbiter jetzt 30 Einschreiben schicken muss um die Karte ordentlich zu kün. hatte der nur Kosten. Am Schluss geht die Preise bei allen nach oben. Wollt ihr das?

Oft steht in den AGB auch das die Karte zurück zu senden ist weil sie Eigentum des Anbieter ist. Das macht sogut wie keiner, wenn kein Kartenpfand damit verknüpft ist.

cu ChrisX
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[1.2.2.1.1.1.1.1.1.1] lagoon antwortet auf CGa
15.08.2009 13:22
Benutzer CGa schrieb:
Denn die Verhältnismäßigkeit spielt hier eine große Rolle.
Genau das ist auch für mich der Punkt. Das Erfordernis heißt "hinreichend sichere Zustellung", es geht nicht um absolute, nachweisbare und gerichtsbeweisfeste Sicherheit. Im konkreten Fall sollte also eine SMS und eine Email (falls Adresse bekannt) ausreichen. Bei automatisierten Vorgängen ist die zusätzliche Email faktisch kein zusätzlicher Aufwand für den Anbieter, aber ein großer Zugewinn an Sicherheit, dass die Willenserklärung auch den Empfänger erreicht, wenn die Karte ggf. mal länger als 7 Tage nicht im Netz eingebucht sein sollte.
Alternativ könnte man ermitteln, ob die SMS zugestellt werden konnte. Hier kann ich den Aufwand nur schwer einschätzen, sollte aber automatisiert auch leicht möglich sein. Wenn die Kündigungs-SMS nicht zugestellt werden konnte, müsste dann ein alternativer Informationskanal gewählt werden. Dadurch wäre der Aufwand sicher nicht allzu groß und schon gar nicht unverhältnismäßig.
Ich mache es ja ähnlich, z.B. bei einer Kündigung. Erst mal ein Fax oder eine Email mit der Bitte um schriftliche Bestätigung. Bleibt diese aus, dann muss ich mir halt etwas einfallen lassen ...
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[2] die mind. 2 Monate nicht aktiv genutzt wurden
six..pack antwortet auf hscd
14.08.2009 19:14
Dann muß man halt in 2 Monaten ein einzges Mal sein Telefon bewegen.
Vielleich einen einzigen Anruf für 5 - 8 Ct.