Benutzer lagoon schrieb:
Schon klar, Chris, man kann das Verhalten von congstar unterschiedlich einschätzen.
Stimmt.
Wer damit wirbt, dass es keine
Verfallstermine für das Guthaben (allgemein, also auch Startguthaben) gibt, dann aber wenig genutzte Karten so kündigt, dass der Inhaber davon wahrscheinlich nichts mitbekommt (meine Frage an congstar nach der Zustellfrist [24h, 7d, ...] der Kündigungs-SMS wurde geflissentlich nicht beantwortet!), muss sich schon darauf einstellen, dass die Gegenseite entsprechend reagiert.
Das mag sein, wozu sollte Congstar aber die Zustellfrist kurz halten? Finde ich keinen Sinn drin. Meine SMS stehen immer auf maximale Dauer.
BTW: Den Vertrag habe ich seinerzeit mit congstar (und nicht mit der Konkurrenz) geschlossen, weil ich diesen vermeintlichen Vorzug schätzte. Die Sache sieht jetzt eben anders aus.
Nur die Sache mit der KÜN oder AGB-Änderung per SMS haben sie soch alle drin. Ich kann mir auch gut vorstellen warum. Das kann so weit gehen , das am Schluss die Preise angehoben werden müssen. Denn die Verhältnismäßigkeit spielt hier eine große Rolle.
Vor mir aus kann das gerne jedmand vor Gericht klären ob SMS als KÜN gelten oder für Änderungen. Am Schluss läufts darauf hinaus, das die Anbieter jeden Mist dem Kunden per Einschreiben mit Rückschein schicken müssen. Oft passiert aber folgendes. Oft halten die Kunden sich auch nicht an die AGB. Da zieht der Kunde um und informiert nicht den Prepaid Anbieter. Wie soll der den jetzt dem Kunden Änderngen nachweislich mitteilen? Per Auskunft des Einwohnermeldeamts? Oder ich kenne Leute die haben bei einem Angeobt wo die Sim 1 Euro gekostet hat 5 Startguthaben hatte. Die haben 30 gekauft und danach weggeworfen. Wenn der Anbiter jetzt 30 Einschreiben schicken muss um die Karte ordentlich zu kün. hatte der nur Kosten. Am Schluss geht die Preise bei allen nach oben. Wollt ihr das?
Oft steht in den AGB auch das die Karte zurück zu senden ist weil sie Eigentum des Anbieter ist. Das macht sogut wie keiner, wenn kein Kartenpfand damit verknüpft ist.
cu ChrisX