Benutzer Telly schrieb:
Bis Anfang Oktober wurde das Restguthabens von über 45,- € nicht auf mein Konto überwiesen. Daher setzte ich per Einschreiben eine zweiwöchige Frist bis Mitte Oktober, welche klanglos verstrichen ist.
Da Du offensichtlich die Rufnummer nicht portiert hast, und somit auf das Restguthaben per Verzichtserklärung verzichtet hast (so habe ich das Thema bisher zumindest verstanden), steht Dir Dein Restguthaben natürlich noch zu.
Auch bei einer Rufnummernportierung steht einem das Restguthaben (- Portierungsgebühr) zu. Mir ist auch kein anderslautendes Urteil bekannt. Die Verzichtserklärung bezieht sich nur auf die Nutzung des Guthabens, nicht auf die Auszahlung.