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klarmobil - verweigert Auszahlung von Prepaid-Restguthaben


16.10.2012 17:06 - Gestartet von bupa31
Hallo,
Ende Juli 2012 habe ich meine klarmobil Prepaid-Karte per E-Mail gekündigt und am gleichen Tag den Antrag zur klarmobil Restguthaben-Auszahlung per Einschreiben zugeschickt.

Nach 10 Tagen bekam ich folgende Antwort:
„Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für die Zusendung des Antrages auf Restguthaben - Auszahlung. Gern haben wir veranlasst, dass die Auszahlung Ihres Restguthabens in Höhe von EUR ... überwiesen wird. Innerhalb der nächsten 3-4 Wochen erhalten Sie Ihr aktuelles Guthaben auf die uns bekannte Bankverbindung zurückerstattet“

und Mitte September:
„Hallo ..., Wir haben die endgültige Abrechnung Ihres Kontos bei klarmobil für die Rufnummer... abgeschlossen.“

Bis Anfang Oktober wurde das Restguthabens von über 45,- € nicht auf mein Konto überwiesen. Daher setzte ich per Einschreiben eine zweiwöchige Frist bis Mitte Oktober, welche klanglos verstrichen ist.

Hat jemand einen Rat für mich, bevor ich einen Rechtanwalt hiermit beauftrage?

Danke
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[1] jrittmeier antwortet auf bupa31
16.10.2012 18:01
Da Du alles schriftlich hast, gibt es keine Probleme.
Bevor Du zum Anwalt gehst würde ich die Firma noch einmal darauf hinweisen, dass die dann auch die Anwaltskosten zahlen müssten.
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[2] Telly antwortet auf bupa31
16.10.2012 18:08
Bis Anfang Oktober wurde das Restguthabens von über 45,- € nicht auf mein Konto überwiesen. Daher setzte ich per Einschreiben eine zweiwöchige Frist bis Mitte Oktober, welche klanglos verstrichen ist.

Da Du offensichtlich die Rufnummer nicht portiert hast, und somit auf das Restguthaben per Verzichtserklärung verzichtet hast (so habe ich das Thema bisher zumindest verstanden), steht Dir Dein Restguthaben natürlich noch zu.

Bevor Du zum Anwalt gehst, kannst Du es ja mal mit der Verbraucherzentrale versuchen.

Telly
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[2.1] Zündi antwortet auf Telly
16.10.2012 19:53
Benutzer Telly schrieb:
Bis Anfang Oktober wurde das Restguthabens von über 45,- € nicht auf mein Konto überwiesen. Daher setzte ich per Einschreiben eine zweiwöchige Frist bis Mitte Oktober, welche klanglos verstrichen ist.

Da Du offensichtlich die Rufnummer nicht portiert hast, und somit auf das Restguthaben per Verzichtserklärung verzichtet hast (so habe ich das Thema bisher zumindest verstanden), steht Dir Dein Restguthaben natürlich noch zu.


Auch bei einer Rufnummernportierung steht einem das Restguthaben (- Portierungsgebühr) zu. Mir ist auch kein anderslautendes Urteil bekannt. Die Verzichtserklärung bezieht sich nur auf die Nutzung des Guthabens, nicht auf die Auszahlung.
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[3] mersawi antwortet auf bupa31
18.10.2012 13:14
Wofuer einen RA beauftragen ?
Wie ist dein geld zu klarmobil gekommen ?
Bestimmt per lastschrift...
Geld zurueck buchen und warten/ natuerlich nicht mehr als die 45 euro...
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[3.1] bupa31 antwortet auf mersawi
18.10.2012 18:04
hallo mersawi,
danke, aber ich habe Ende Juli gekündigt und die letzte Lastschrift war davor.
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[3.1.1] mersawi antwortet auf bupa31
18.10.2012 18:10
Laut deutscher Gesetze kann man Lastschriften unbegrenzt zurueck geben... Allerdings , wenn die obligatorischen 6 Wochen rum sind muß man in schriftlicher Form begruenden weswegen man die LS zurueck gibt. In deinem Fall ist das zurueckgeben begruendet...