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Kündigung Handyvertrag per Email ?? E-Plus


11.09.2007 18:05 - Gestartet von spezifisch
einmal geändert am 11.09.2007 18:21
Hallo,
ich habe meinen Handyvertrag bei E-Plus fristgerecht per Email gekündigt. Ich habe dann eine Antwort erhalten, dass ich die Kündigung nochmal einreichen muss, entweder mit eingescannter Unterschrift, per Fax oder per Brief, damit diese eigenhändig unterschrieben ist. Ich habe dann einen Kündigungsbrief geschickt. Dieser ist -im Gegensatz zur Email- allerdings erst nach der Kündigungsdeadline angekommen und mein Vertrag hat sich jetzt automatisch um 12 Monate verlängert. Bei der E-Plus Hotline wurde mir erklärt, dass die Kündigung per Email nicht rechtswirksam war. Für mich sehr ungünstig, da ich nun ins Ausland gehe und den deutschen Handyvertrag nicht mehr benötige.

Lässt sich da rechtlich irgendetwas machen? Kann die E-Mail evtl als Kenntnisnahme innerhalb der Kündigungsfrist gelten, und der Brief als "nachgereichte Unterschrift" angesehen werden?

Über Antwort würde ich mich sehr freuen!
Danke schonmal!
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[1] Christian_Wien antwortet auf spezifisch
12.09.2007 01:50
@spezifisch

Rechtlich bindende Erklärungen sind per e-Mail zwar theoretisch möglich, doch müssen diese von beiden Vertragspartnern anerkannt werden.
Da e-Mails bekanntlich aber sehr leicht zu fälschen sind und somit leicht Schindluder getrieben werden kann, werden sich die meisten Firmen bei wichtigen Dingen wie z.B. Kündigungen nur sehr selten auf ein einfaches Mail verlassen.
Außerdem verschwinden Mails "dank" oft über 90% Spam-Anteil gern mal in Spamordnern bzw. werden durch Spamfilter erst mit tagelanger Verspätung zugestellt oder landen schlechtestenfalls im "digitalen Nirvana".
Daher sind e-Mails für Wichtiges denkbar ungeeignet und du hättest mindestens per Fax kündigen sollen.
EInschreiben + Rückschein sind natürlich immer der sicherste Weg.

Außerdem war es unklug, sich mit der Kündigung bis zum letzten Termin Zeit zu lassen und somit keinen Reaktionszeitraum mehr zu haben.
Allerdings solltest du nochmals in deinem Vertrag nachsehen, wie lange und mit welcher Kündigungsfrist sich der Vertrag verlängert.

Du hast aber in deinem Posting offen gelassen, ob du auch SÄMTLICHE vertragsrelevanten Daten (insbes. Kundennummer + Kundenkennwort) in deinem Mail angegeben hast.
Wenn dies der Fall war, könntest du aber versuchen, nun schriftlich mit Hinweis auf das rechtzeitige Mail zu kündigen und auf Kulanz hoffen.
Wenn du die Kündigung freundlich formulierst und darin auf deinen Umzug ins Ausland hinweist, solltest du jedoch mit Kulanz rechnen können.




Benutzer spezifisch schrieb:
Hallo, ich habe meinen Handyvertrag bei E-Plus fristgerecht per Email gekündigt. Ich habe dann eine Antwort erhalten, dass ich die Kündigung nochmal einreichen muss, entweder mit eingescannter Unterschrift, per Fax oder per Brief, damit diese eigenhändig unterschrieben ist. Ich habe dann einen Kündigungsbrief geschickt. Dieser ist -im Gegensatz zur Email- allerdings erst nach der Kündigungsdeadline angekommen und mein Vertrag hat sich jetzt automatisch um 12 Monate verlängert. Bei der E-Plus Hotline wurde mir erklärt, dass die Kündigung per Email nicht rechtswirksam war. Für mich sehr ungünstig, da ich nun ins Ausland gehe und den deutschen Handyvertrag nicht mehr benötige.

Lässt sich da rechtlich irgendetwas machen? Kann die E-Mail evtl als Kenntnisnahme innerhalb der Kündigungsfrist gelten, und der Brief als "nachgereichte Unterschrift" angesehen werden?

Über Antwort würde ich mich sehr freuen!
Danke schonmal!