Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

MNP Wer kennt sich rechtlich aus?


06.08.2008 19:13 - Gestartet von Spam.General
Hallo,

wer kennt sich rechtlich mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Rufnummernübertragung aus?

Folgendes: Eine Prepaidkarte ist auf meinen Namen bei Simyo registriert.

Die Rufnummer soll nun im Rahmen eines Neuvertrages mit T-Mobile auf meine Schwester übertragen werden.
Vertrag läuft also auf meine Schwester.

Simyo möchte nun zu den 25 Euro MNP-Gebühren auch noch 15 Euro für einen Nutzerwechsel.

Soweit nun meine Frage: Wo sind die gesetzlichen Grundlagen dafür, dass nur der Inhaber die Rufnummer mit übernehmen darf???

Ich habe Simyo via Telefax und beiden unterschriften mitgeteilt, dass ich auf die Rufnummer verzichte (Verzichtsformular).

Wer kennt sich hier rechtlich aus?
Menü
[1] interessierter_Laie antwortet auf Spam.General
07.08.2008 09:10
Benutzer Spam.General schrieb:
Hallo,
>
Die Rufnummer soll nun im Rahmen eines Neuvertrages mit T-Mobile auf meine Schwester übertragen werden.
Vertrag läuft also auf meine Schwester.

Simyo möchte nun zu den 25 Euro MNP-Gebühren auch noch 15 Euro für einen Nutzerwechsel.

Soweit nun meine Frage: Wo sind die gesetzlichen Grundlagen dafür, dass nur der Inhaber die Rufnummer mit übernehmen darf???

Soweit ich weiß MÜSSEN alter und neuer Nummerninhaber identisch sein.
Sei froh das simyo den Inhaberwechsel automatisch mit einplant.
An unterschiedlichen Inhabern sind schon einige Portierungen gescheitert.
Menü
[1.1] Spam.General antwortet auf interessierter_Laie
07.08.2008 20:25
Ja, die Frage ist wer sagt dass das muss?
Wo ist die gesetzl. Grundlage?
Die EU-Verordnung zu MNP? Oder wo?
Menü
[1.1.1] tatort antwortet auf Spam.General
07.08.2008 21:33

einmal geändert am 07.08.2008 22:02
Das Verhalten von simyo ist nicht zu beanstanden. Du kannst deine Nummer behalten. Ich kann aber kein Recht ableiten, die Rufnummer im Rahmen des Anbieterwechsels, auf jemand anderes zu übertragen. Wozu auch?

§46 Telekommunikationsgesetz

(1) Betreiber öffentlich zugänglicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können:
1. im Falle geographisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und
2. im Fall nicht geographisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.
Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummerteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten, zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.