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O2-Genion mit GG-Erstattung


14.03.2003 16:08 - Gestartet von mrblond
Hi, ich hab mal davon gehört, daß O2 grundsätzlich die Erstattung der Grundgebühr durch Provider/Vertriebspartner verbietet. Stimmt das, weiß da jemand genauer Bescheid?
Bei mir im Ort bietet ein Händler nämlich gerade einen O2-Genion-Duo-Vertrag an, bei dem man monatlich die GG erstattet bekommt...
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[1] Devil_MC antwortet auf mrblond
14.03.2003 16:30
Benutzer mrblond schrieb:
Hi, ich hab mal davon gehört, daß O2 grundsätzlich die Erstattung der Grundgebühr durch Provider/Vertriebspartner verbietet. Stimmt das, weiß da jemand genauer Bescheid? Bei mir im Ort bietet ein Händler nämlich gerade einen O2-Genion-Duo-Vertrag an, bei dem man monatlich die GG erstattet bekommt...

Dann hast Du Glück - oder halt Pech - aber generell hat O2 in einem Händlerfax den Abschluss von Verträgen ohne Handyverkauf bzw. mit Erstattung der GG untersagt.Des weiteren dürfen die meistenb Händler auch keine VVL machen - das bleibt ebenfalls O2 und soweit ich weiß Media Markt/Saturn vorbehalten.

Gruß,
Derek
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[1.1] mrblond antwortet auf Devil_MC
15.03.2003 20:22
Danke für die Antwort!
Was meinst du mit VVL? :-)

Das heißt ja dann auch, wenn die GG-Erstattungen ausbleiben (die in dem Fall monatlich anfallen würden), könnte ich sie nicht wirklich einklagen, oder?
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[1.1.1] Devil_MC antwortet auf mrblond
15.03.2003 20:25
Benutzer mrblond schrieb:
Danke für die Antwort!
Was meinst du mit VVL? :-)

Das heißt ja dann auch, wenn die GG-Erstattungen ausbleiben (die in dem Fall monatlich anfallen würden), könnte ich sie nicht wirklich einklagen, oder?

VVL = Vertragsverlängerung

Einklagen könntest Du die schon, aber der Ansprechpartner wäre in jedem Fall der Händler und nicht O2 - und wie schnell kann ein Händler pleite sein...

Gruß,
Derek