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O2 Mahnbescheid


12.11.2008 21:44 - Gestartet von jim
Hallo,
ich hatte hier schonmal geschrieben und gute Hilfe bei Problemen mit O2 bekommen. Meine Frau hat von Real Inkasso eine Mahnung bekommen. Der Mahnung hat sie widersprochen und nach einer schriftlichen Aufstellung der Kosten gebeten. Es geht um 2 angemahnte Rechnungen die unklar sind.
Jetzt ist ein Mahnbescheid vom Gericht gekommen. Wenn ich diesem Mahnbescheid teilweise widerspreche und nur den Teil der Kosten zahle, der klar ist, kann sich das ganze im schlimmsten Fall noch verteuern?
Ich möchte nichts zahlen was nicht klar ist sonst gestehe ich ja sozusagen meine Schuld ein und das Inkasso Unternehmen könnte mit immer neuen Forderungen kommen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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[1] six..pack antwortet auf jim
12.11.2008 22:00
Wenn Du einem richterlichen Mahnbescheid z.T. widersprichst bedeutet das auch, daß Du einen Teil anerkennst.

Allerdings wird das sicherlich nicht die Prozeßkosten mindern, denn die hat das Inkassobüro schon bezahlt.

Ein Prozeß wird sicherlich dann auf einen Vergleich hinauslaufen, wenn die andere Firma ihre Forderungen nicht belegen kann.
Allerdings ist es für Dich von Vorteil, wenn Du um Rechnungslegung gebeten hast.
Aber.. kannst Du das beweisen?