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Portierung einer Rufnummer ohne Namensgleichheit


07.09.2022 14:46 - Gestartet von frank_aus_wedau
Über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren war ich überzeugtes Mitglied eines Telefonforums, welches in der Vergangenheit stets vom Erfahrungsschatz altgedienter Mitglieder lebte. Dem aktuell leider nur noch verbliebenen Bodensatz aktiver Mitwirkender war in Bezug auf ein mich aktuell beschäftigendes Problem (zum wiederholten Male) auch nach Tagen des Wartens keinerlei Information zu entlocken.

Der Fall:
Ein Vertrag bei SIM.de (o2) ist durch Erbfall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf mich übergegangen. Für diesen habe ich keinerlei Verwendung - glücklicherweise ist er kurzfristig kündbar. Die Rufnummer dieses Vertrags möchte ich jedoch gern in einen auf meinen Namen laufenden laufenden Vertrag bei Freenet (ebenfalls o2) übernehmen. Ausweislich deren Hompage ist eine nachgelagerte eingehende Portierung realisierbar.

Grundsätzlich sehe ich für die Abwicklung des Nummerntauschs zwei Möglichkeiten:

1. Direkte Portierung zu Freenet unter Angabe des Namens des Erblassers als Inhaber der abzugebenden Rufnummer. Das Freenet-Formular zur eingehenden Rufnummernportierung sieht das ausdrücklich vor.

2. Zunächst Umschreibung des alten Vertrags auf mich unter Vorlage der erforderlichen Dokumente und erst dann Übernahme der Rufnummer bei Namensidentität.

Die erste Möglichkeit wäre sicher die pragmatischste. Jetzt erinnere ich aber irgendeine für mich nicht mehr näher zuzuordnende Meldung, die zum Inhalt hatte, dass im Fall 1 eine spätere (weitere) Portierung auf einen Nachfolgevertrag nicht mehr möglich sein soll. Die Nummer falle in diesem Szenario zwingend an den ausgebenden Provider zurück.

Ist da was Wahres dran oder trügt mich meine Erinnerung?

Die hiesige Suchfunktion hielt für diese möglicherweise außergewöhnliche Fallgestaltung leider keinen Treffer vor.

Zum Abschluss:
Sollte meine Form der Fragestellung, die ich vom Vorgängerforum gewohnt bin, gegen eine oder mehrere der hiesigen Regeln verstoßen, bitte ich um einen freundlichen Hinweis. Es wird dann sicher nicht wieder vorkommen.

LG aus dem schönen Wedau
Frank
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[1] Portierung einer Rufnummer ohne Namensgleichheit
frank_aus_wedau antwortet auf frank_aus_wedau
08.09.2022 13:16
Zufallsfund im Verlauf meiner weiteren Recherche bei Teltarif:

https://www.teltarif.de/rufnummernportierung-...

Zitat daraus für den Fall der Rufnummernportierung auf einen neuen Teilnehmer:
"Im Falle einer Rufnummernübertragung (Portierung) geht dieses Recht für die Dauer des Vertrages mit wechselndem Teilnehmer auf dessen neuen Vertragspartner über. Eine "abgeleitet zugeteilte" Rufnummer geht nach Ende des Vertrags wieder an den Original-Netzbetreiber zurück. "

Ich gehe davon aus, dass sich der mir erinnerliche Beitrag auf diesen Sachverhalt bezog. Die damalige Aussage lautete: Wechselt der zur Rufnummer gehörende Teilnehmer, fällt die Rufnummer an den Ursprungs-Netzbetreiber zurück. Der Autor folgerte daraus, dass der neue Teilnehmer seine Rufnummer nicht erneut auf einen neuen Vertrag portieren kann. Sie bliebe an das bestehende Vertragsverhältnis gebunden und falle mit dessen Beendigung zwingend an den Ursprungs-Netzbetreiber zurück.

Das lese ich persönlich nicht aus diesem Zitat heraus - zumal das zum Fall gehördende Beispiel einen weiteren Umstand voraussetzt. Zitat:
"Beispiel: 0174-9876543 wurde ursprünglich von Mannesmann/Vodafone D2 vergeben, Kunde portierte zu o2. Der Vertrag endet, weil der Kunde gekündigt hat und seine Nummer nicht mehr nutzen will, die Nummer geht an Vodafone zurück."

Hier wird explizit erläutert, dass die Rufnummer nur dann an den ursprünglichen NB zurückfällt, wenn der Kunde sie [Anm: etwa auch im Wege einer Portierung?] nicht mehr nutzen will.

Bestünde tatsächlich die Gefahr, dass ein Mobilfunkanbieter die weitere Portierung einer "abgeleitet zugeteilten" Rufnummer verweigert und sie an den Altanbieter zurückgibt? Hat jemand so etwas schon erlebt?

Vielleicht liest hier ja sogar der Verfasser des Beitrags im ursprünglichen Forum mit und erinnert sich in Bezug auf den Sachverhalt in der von mir oben verlinkte Quelle.
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[2] Kuch antwortet auf frank_aus_wedau
08.09.2022 13:26
Hallo,

ich würde empfehlen, Version 2 durchzuführen, also zuerst Inhaberwechsel, dann erst Portierungsauftrag mit identischen Daten. Dass freenet das auch bei abweichenden Daten anbietet, heißt nicht, dass das legal ist. Normalerweise dürfen die Provider Portierungsaufträge nur dann durchführen, wenn alle Daten exakt bis aufs i-Tüpfelchen übereinstimmen, um Missbrauch vorzubeugen.

Alexander Kuch
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[2.1] Portierung einer Rufnummer ohne Namensgleichheit
frank_aus_wedau antwortet auf Kuch
08.09.2022 13:51
Bedankt!

Inzwischen neige auch ich zu dieser Variante. Mal sehen, welche Voraussetzungen sim.de zur Umschreibung auf mich (als Erbe bereits in der Position des aktuellen Vertragsinhabers, nur der Name stimmt halt nicht mehr) verlangt und welche Kosten dabei anfallen.
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[2.1.1] Kuch antwortet auf frank_aus_wedau
08.09.2022 14:32
Hallo,

am besten mal im Online-Kundencenter nachschauen, ob es da eine Möglichkeit zur Vertragsübernahme gibt. Ansonsten gibts hier ein offizielles Formular:

https://imagepool.drillisch-online.de/global/service/pdf/Vertragsuebernahme_Drillisch_Online_Postpaid.pdf

An Unterlagen werden sie sicher verlangen:

- Sterbeurkunde des verstorbenen Vertragsinhabers bzw. Erbschein
- der neue Vertragsinhaber muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Das verlangen alle anderen Anbieter auch in der Art.

Allgemeine Infos dazu bei uns:

https://www.teltarif.de/verbraucher/vertrag-...

Alexander Kuch
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[2.1.1.1] frank_aus_wedau antwortet auf Kuch
15.09.2022 10:07
Herzlichen Dank (wenn auch verspätet) für diesen Beitrag. Leider ist die Forenstruktur für mich ungewohnt, so dass ich diesen Beitrag gerade erst bemerkt habe.

Ich habe das Erforderliche samt Portierung inzwischen erfolgreich angestoßen. Den Mitteilungen beider Anbieter entnehme ich, dass nun Alles seinen Weg gehen wird.

Leider erst in drei Monaten. Der "jederzeit kündbare" Vertrag ist in der Tat jederzeit kündbar - allerdings mit der Folge einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Nachdem ich den Vertrag bei Drillisch (mit dem es nie Probleme gab) inzwischen über ein Jahr "durchgefüttert" habe, soll es auf einige wenige zusätzliche Monate nun auch nicht ankommen.

Hoffentlich erfahre ich bei künftigen Problemen entsprechende hilfreiche Ratschläge.

In diesem Sinne
Frank


Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,

am besten mal im Online-Kundencenter nachschauen, ob es da eine Möglichkeit zur Vertragsübernahme gibt. Ansonsten gibts hier ein offizielles Formular:

https://imagepool.drillisch-online.de/global/service/pdf/Vertragsuebernahme_Drillisch_Online_Postpaid.pdf

An Unterlagen werden sie sicher verlangen:

- Sterbeurkunde des verstorbenen Vertragsinhabers bzw.
Erbschein
- der neue Vertragsinhaber muss ein neues
SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Das verlangen alle anderen Anbieter auch in der Art.

Allgemeine Infos dazu bei uns:

https://www.teltarif.de/verbraucher/vertrag-...

Alexander Kuch