Zufallsfund im Verlauf meiner weiteren Recherche bei Teltarif:
https://www.teltarif.de/rufnummernportierung-...Zitat daraus für den Fall der Rufnummernportierung auf einen neuen Teilnehmer:
"Im Falle einer Rufnummernübertragung (Portierung) geht dieses Recht für die Dauer des Vertrages mit wechselndem Teilnehmer auf dessen neuen Vertragspartner über. Eine "abgeleitet zugeteilte" Rufnummer geht nach Ende des Vertrags wieder an den Original-Netzbetreiber zurück. "
Ich gehe davon aus, dass sich der mir erinnerliche Beitrag auf diesen Sachverhalt bezog. Die damalige Aussage lautete: Wechselt der zur Rufnummer gehörende Teilnehmer, fällt die Rufnummer an den Ursprungs-Netzbetreiber zurück. Der Autor folgerte daraus, dass der neue Teilnehmer seine Rufnummer nicht erneut auf einen neuen Vertrag portieren kann. Sie bliebe an das bestehende Vertragsverhältnis gebunden und falle mit dessen Beendigung zwingend an den Ursprungs-Netzbetreiber zurück.
Das lese ich persönlich nicht aus diesem Zitat heraus - zumal das zum Fall gehördende Beispiel einen weiteren Umstand voraussetzt. Zitat:
"Beispiel: 0174-9876543 wurde ursprünglich von Mannesmann/Vodafone D2 vergeben, Kunde portierte zu o2. Der Vertrag endet, weil der Kunde gekündigt hat und seine Nummer nicht mehr nutzen will, die Nummer geht an Vodafone zurück."
Hier wird explizit erläutert, dass die Rufnummer nur dann an den ursprünglichen NB zurückfällt, wenn der Kunde sie [Anm: etwa auch im Wege einer Portierung?] nicht mehr nutzen will.
Bestünde tatsächlich die Gefahr, dass ein Mobilfunkanbieter die weitere Portierung einer "abgeleitet zugeteilten" Rufnummer verweigert und sie an den Altanbieter zurückgibt? Hat jemand so etwas schon erlebt?
Vielleicht liest hier ja sogar der Verfasser des Beitrags im ursprünglichen Forum mit und erinnert sich in Bezug auf den Sachverhalt in der von mir oben verlinkte Quelle.