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Schufa


05.04.2001 14:43 - Gestartet von lexi
Hallo, so, wie das hier dargestellt wurde ist es absolut korrekt.

Im letzten Jahre hatte ich bei mag-tel bzw internet-handys-shop in Magdeburg (Geschäftsführer: Harald Gustyn - wie bei Super24) ein Handy (kostenlos) mit TPP - D1 - Vertrag bestellt. Ich bekam eine Ablehnung mit Hinweis auf meine Schufa - Auskunft. Ich habe eine Selbstauskunft angefordert. Nichts Negatives drin - wie ich ja vorher wusste. Aber was fand ich da ? Eine Kundenbeziehung mit TPP war eingetragen, obwohl keine zustandekam, die Kundennummer war eine eplus - Rufnummer. dann beantragte ich bei T-D1 direkt einen Vertrag mit Handy - von wegen Schufa, alles kein Problem. - Dann 2001: erneute Beantragung eines TPP - Vertrages mit Nokia 7110 für ne Mark: Schufa ? Natürlich kein Problem...Ein desolater Saftladen ist das. Ich werde in Kürze mal wieder meine Schufa checken und schauen, ob der falsche Kundeneintrag von TPP draussen ist. Wenn nicht: DANN TANZT DER B Ä R !!!!!!!!!


L.


Benutzer zickel schrieb:
Wir reden hier nicht von Schufa-Negativmerkmalen!

Die Rede ist von dem sogenannte 'Schufa-Score', einem Zahlenwert, der die Bonität eines Kunden wiederspiegeln soll. In diesen Wert gehen ALLE sinnvollen (zumindest von der Schufa als sinnvoll identifiziert) Daten, die bei der Schufa vorliegen, ein - dies sind neben den Negativ- und Positivmerkmalen auch andere Daten wie etwa die Selbstauskunft! Alle vorliegenden Daten werden mittels statistischen Methoden (Regressionsanalysen) auf ihr Bedeutung hin untersucht und bei Eignung zur Berechnung des Scores verwendet.

... also bei Kunden der Schufa, die den Schufa-Score anfordern geht die Selbstauskunft sehr wohl in die Bewertung ein!
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[1] rix antwortet auf lexi
05.04.2001 15:00
hallo lexi!

zickel hat leider recht: schufaselbstauskünfte verschlechtern den score (also schufas eigene bonitätseinstufung ...bla bla b la vgl. zickel).

der hammer ist übrigens, dass die schufa dir deinen eigenen score nicht mitteilt, weil es eben keine gespeicherten daten sind, die ja auch kein vertragspartner gemeldet hat!


besser ist, du schreibst den "vertragspartner" (VP) an und forderst ihn zur löschung auf und zur schriftlichen bestätigung, dass er die löschung der vertragsbeziehung bei schufa gemeldet hat und zwar gehst du in ton und text hart gegn den "vp" vor und erinnerst ihn alle zwei wochen wg. erledigungsbestätigung.

notfalls mit anwalt nachhaken!

gruss rix



Benutzer lexi schrieb:
Hallo, so, wie das hier dargestellt wurde ist es absolut korrekt.

Im letzten Jahre hatte ich bei mag-tel bzw internet-handys-shop in Magdeburg (Geschäftsführer: Harald Gustyn - wie bei Super24) ein Handy (kostenlos) mit TPP - D1 - Vertrag bestellt. Ich bekam eine Ablehnung mit Hinweis auf meine Schufa - Auskunft. Ich habe eine Selbstauskunft angefordert. Nichts Negatives drin - wie ich ja vorher wusste. Aber was fand ich da ? Eine Kundenbeziehung mit TPP war eingetragen, obwohl keine zustandekam, die Kundennummer war eine eplus - Rufnummer. dann beantragte ich bei T-D1 direkt einen Vertrag mit Handy - von wegen Schufa, alles kein Problem. - Dann 2001: erneute Beantragung eines TPP - Vertrages mit Nokia 7110 für ne Mark: Schufa ? Natürlich kein Problem...Ein desolater Saftladen ist das. Ich werde in Kürze mal wieder meine Schufa checken und schauen, ob der falsche Kundeneintrag von TPP draussen ist. Wenn nicht: DANN TANZT DER B Ä R !!!!!!!!!


L.


Benutzer zickel schrieb:
Wir reden hier nicht von Schufa-Negativmerkmalen!

Die Rede ist von dem sogenannte 'Schufa-Score', einem Zahlenwert, der die Bonität eines Kunden wiederspiegeln soll.
In diesen Wert gehen ALLE sinnvollen (zumindest von der Schufa als sinnvoll identifiziert) Daten, die bei der Schufa vorliegen, ein - dies sind neben den Negativ- und Positivmerkmalen auch andere Daten wie etwa die Selbstauskunft! Alle vorliegenden Daten werden mittels statistischen Methoden (Regressionsanalysen) auf ihr Bedeutung hin untersucht und bei Eignung zur Berechnung des Scores
verwendet.

... also bei Kunden der Schufa, die den Schufa-Score anfordern geht die Selbstauskunft sehr wohl in die Bewertung ein!