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Sparhandy Grundgebührerstattung


07.03.2006 12:23 - Gestartet von fehmarn
Hallo,
4 Bekannte und ich haben ein Problem, das schon mehrmals im Forum in Zusammenhang mit Sparhandy auftaucht:
Ein Vertrag mit Grundgebührerstattung wird über handyquelle.com abgeschlossen und von Sparhandy erhält man einen Brief, daß die Grundgebührenerstattung wegen 'angeblicher Betrugsfälle und Personalienüberprüfung' momentan nicht vorgenommen werden kann. Meine Angebotene Hilfe zur Personalienüberprüfung (z.B. durch Postident-Verfahren) wurde nicht beantwortet.
Ein Herr Stroman von Sparhandy hat anfangs 3x auf E-Mails geantwortet; aber irgendwie nur mit Hinhaltetaktik und überwiesen wurde nichts.
Anschließend bekam ich noch eine Mail, in der mitgeteilt wurde, daß der Vorgang nur noch von der Sparhandy-Zentrale/Buchhaltung
z.Hd. Frau Gabriele Katzer, Lindenstraße 84,50674 KÖLN (gabriele.katze­r@sparhandy.com)bearbeitet wird. Eine Anfrage dort wurde nicht beantwortet.
Auch eine Drohung mit weiteren Maßnahmen blieb unberücksichtigt.
Nun werden wir halt als erstes mit Mahnbescheiden vorstellig werden. Schade nur das sparhandy immer noch mit Angeboten werben kann und weitere Kunden darauf reinfallen.
Ich kann vor sparhandy oder handyquelle mit deren Geschäftsgebaren nur warnen und alle Betroffenen aufrufen sich zu wehren. Interessant wären Berichte ob weitere Kunden auch ähnliche Probleme haben.

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[1] HaKa antwortet auf fehmarn
09.03.2006 15:32

5x geändert, zuletzt am 09.03.2006 20:10
Ich hab das gleiche Problem.
Nur Versprechungen, die nicht eingehalten werden.
Nächste Woche Termin beim Anwalt, der Mahnbescheid vorbereitet. Er meint Strafanzeige wegen Betrugs wäre auch möglich.
Mich und die Rechtschutzversicherung soll das anscheinend keinen Cent kosten, er will sich sein Honorar bei sparhandy holen.
Der weiss anscheinend wie man mit solchen Firmen umgeht.
Ich hab da volles Vertrauen, und wenn die von sparhandy das so wollen, dann zieht der das so durch.

Harald

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[1.1] HaKa antwortet auf HaKa
11.03.2006 12:56
So, die Frist ist abgelaufen, sparhandy hat die Grundgebührerstattung nicht überwiesen. Das letzte Versprechen von Dieter Stroman, mir einen Scheck zu schicken ist nicht eingetroffen. D.h. wie versprochen reicht mein Anwalt nun beim Amtsgericht in Stuttgart den Mahnbescheid ein, in dem sparhandy aufgefordert wird zu zahlen. (Schuldiger Betrag + Anwaltskosten + Gerichtskosten + Auslagen). Sollte die Zahlung dann nicht erfolgen oder wird Widerspruch eingelegt, kommt es automatisch zum gerichtlichen Verfahren. Anscheinend wehren sich wenige gegen diese Betrüger, da es sich für sparhandy anscheinend lohnt einfach abzuwarten.

Harald
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf HaKa
11.03.2006 14:07
Benutzer HaKa schrieb:

Amtsgericht in Stuttgart den Mahnbescheid ein, in dem sparhandy aufgefordert wird zu zahlen. (Schuldiger Betrag + Anwaltskosten

sobald du den Vollstreckungsbescheid hast und immer noch keine Zahlung erfolgt kannst du einen Insolvenzantrag stellen. Aber das hat dir dein Anwalt sicher so oder so ähnlich erklärt.


btw: vergangenes Jahr wurden die Schecks (zumindest zu mir persönlich) korrekt ausgezahlt (sogar für die Freundschaftwerbung über die Webseite).


Inzwischen scheint es wohl Ärger zu geben - vermutlich in Zusammenhang mit den Fait-Starter-Angeboten in verbindung mit Victorvox. Selbst Victorvox ist inzwischen zahlungsunwillig und möchte das zugesicherte Startguthaben nicht mehr auszahlen - und noch schlimmer möchte dieses Startguthaben verfallen lassen.


Es gibt verschiedenen interpretationen des Mobilfunkvertrages. Die Hotline hat mir sinngemäs gesagt:
"bei unterschiedlichen Meinungen zu Verträgen ist eine gerichtliche Klärung nötig"
Da der Kunde den Aufwand scheut eine Zivilklage zu machen (mit dem jeweiligen Risiko eben) empfiehlt es sich ab dem strittigen Betrag (also nicht verrechnetes, bzw. nicht ausgezahltes Startguthaben) die monatliche rechnung entsprechend zu kürzen (Lastschrift zurück) dies der Rechnungsabteilung vorab natürlich mitteilen und die weiteren Schritt abzuwarten.
(Kartensperre-Inkasso-Mahnverfahren-evtl. Gericht)

Wer diesen Weg scheut sollte die 50EUR als Verlust verbuchen.
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[1.1.1.1] fehmarn antwortet auf spunk_
15.03.2006 19:09
Hallo,
ich habe nach mehreren Mails an Sparhandy in der letzten Woche die Zusage von Sparhandy auf einen Verrechnungscheck bekommen. Heute ist der besagte Verrechnungscheck über die gesamte Grundgebührerstattung von 176,10 € gekommen.
Entweder dies ist durch mein ewiges Generve bei Sparhandy oder doch durch die immer wieder zugesicherte Erfüllung der Vertragsbeziehung seitens Sparhandy gekommen.

Allen anderen wünsche ich auch diesen Erfolg.
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[1.1.1.1.1] HaKa antwortet auf fehmarn
15.03.2006 20:05

einmal geändert am 15.03.2006 20:09
@Fehmarn: Haben die erst bezahlt, als sie den Mahnbescheid erhalten haben?
Ich hab am Samstag von Herr Stroman auch das Versprechen erhalten, dass der Scheck noch am Samstag weg geht. Bis heute ist nichts angekommen. Ich hab mit meinem Anwalt ausgemacht, bis Freitag zu warten, ist dann keine Zahlung erfolgt, geht der Mahnbescheid ans Gericht. Ich versteh die nicht, wie kann man nur so bescheuert sein, die bekommen die volle Rechnung vom Anwalt + Gerichtskosten dazu. Aber mal was anderes. Die bezahlen die Grundgebührerstattung ja nicht aus der eigenen Tasche, das Geld kommt ja von Mobilcom oder Cellway. Entweder sind die nicht zahlungswillig, oder die von sparhandy sind Geldgeil. Aber für uns ändert sich nichts daran. Unser Vertragspartner ist sparhandy.

Harald
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[1.1.1.1.1.1] fehmarn antwortet auf HaKa
16.03.2006 09:39
Der Verrechnungsscheck kam ohne Mahnbescheid !!
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[1.1.1.1.1.1.1] HaKa antwortet auf fehmarn
17.03.2006 19:25
Mein Scheck kam jetzt auch an, mit 2 Monaten Verspätung, nach vielen Lügengeschichten von sparhandy. ('Unsere Banksoftware wird upgedated...Betrag wird nächste Woche überwiesen...ich leite sie an unsere Buchhaltung Frau Katzer weiter'...u.s.w.)
Für mich bleibt es Betrug, wenn man sein Geld erst bekommt, wenn man beim Gericht einen Mahnbescheid einreicht!
Mich würde interessieren, wie viele die noch besch... haben, und die heute noch auf ihr Geld warten.

HaKa
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[1.2] MK-238 antwortet auf HaKa
28.03.2006 16:02
Benutzer HaKa schrieb:
Ich hab das gleiche Problem. Nur Versprechungen, die nicht eingehalten werden. Nächste Woche Termin beim Anwalt, der Mahnbescheid vorbereitet. Er meint Strafanzeige wegen Betrugs wäre auch möglich. Mich und die Rechtschutzversicherung soll das anscheinend keinen Cent kosten, er will sich sein Honorar bei sparhandy holen.
Der weiss anscheinend wie man mit solchen Firmen umgeht. Ich hab da volles Vertrauen, und wenn die von sparhandy das so wollen, dann zieht der das so durch.

Harald

Hey,
wenn Dein Anwalt was geschrieben hat, kannste das ja bitte für den Kollegen mit dem gleichen Problem hier einstellen (vielleicht Text etwas änsern & AUF JEDEN FALL: drauf hinweisen, dass Du kein Anwalt ist, &das das keine Rechtsberatung, sondern nur nen TIP ist) -- wäre nett & cool & würede vielen helfen

Gruß MK-238
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[2] goshy antwortet auf fehmarn
23.03.2006 11:31
Hi Leute, seit mal geschmeidig. Habe in den letzten 5 Jahren 6 Verträge über Sparhandy/Superhandy für mich und Familie abgeschlossen. Die Erstattungen waren immer pünktlich da. Beim letztn Vertrag vom Dezember 05 war die Erstattung 1 Monat überfällig. Nach 2 freundlichen Emails und weiteren 14 Tagen wartens war die Kohle auf dem Konto. Also sagt dem kleinen Spießer in Euch: super billig UND super perfekt, dass funktioniert nur selten. Gruß an die Gemeinde
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[2.1] fehmarn antwortet auf goshy
24.03.2006 08:49
Hallo,
mag sein, das die Erwartungshaltung einer beiderseitigen Vertragserfüllung schnell zur Spießerhaltung mutiert, wenn die Verzögerung der Zahlung durch immer wieder neue Ereignisse begründet wird. Dadurch macht sich der Vertragspartner ziemlich unglaubwürdig, zumal dieses Verhalten in verschiedenen Foren schon oft diskutiert wurde. Selbst 1 Monat Verzug von 176 € bei x-Kunden (10000 ?) bescheren ihm auch einen nicht zu verachtenden Zinsgewinn. Gut, das jeder selbst entscheidet wieviel Geduld er aufbringt. Zahle ich eine Rechnung nicht, habe ich nach 4 Wochen auch eine Mahnung. Zumindest beschreibe ich so etwas nicht als SUPER PERFEKT.
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[2.1.1] laird antwortet auf fehmarn
25.03.2006 00:07
Ich weiß nicht, was unangenehmer ist:
In den Verdacht zu kommen spießig zu sein, oder definitiv behämmert zu sein.

Diese "kostenloser Mobilfunkvertrag"-Masche funktioniert nach dem Schneeballprinzip und wird in der Branche von Händlern betrieben, die in aller Regel mit seriösen Angeboten nicht mehr genug Provisionen erhalten um ihre Schuldzinsen zu tilgen. - Oder die als LTD eh nur vorhaben, sich irgendwann abzusetzen.

Wer Spaß daran hat, kann ja mal unter Handyshop24 AG LTD oder ORF GmbH recherchieren.

Aber so lange es noch arme Irre gibt, die auf solche Angebote anspringen...
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[2.1.1.1] fehmarn antwortet auf laird
25.03.2006 10:03
Hallo,
von guten Umgamgsformen, auch in öffentlichen Foren, ist der vorherige Beitrag sicherlich weit entfernt. Er zeugt schon von viel Arroganz und "Selbstherrlichkeit".
Laß doch einfach alle ihre eigenen Erfahrungen machen und verbessere die Welt für dich allein.
Mir und weiteren Bekannten wurde zwar erst nach mehreren Nachfragen die Beträge gezahlt, aber für uns ist die Welt auch so in Ordnung. Aber natürlich werde ich das nächste mal meine Lehren daraus ziehen. (auch ohne Beleidigungen/Belehrungen von......
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[2.1.1.1.1] RE: Sparhandy Grundgebührerstattung / Scheck erhalten
Klonk antwortet auf fehmarn
27.03.2006 22:46
Hallo Leute
habe nach 2 Mahnungen Verrechungsscheck erhalten, nach ca. 5 Wochen Verpätung.
Wer Sparhandy riskieren will: Viel Spass.
Wer auf sein Geld wartet: Viel Glück und nicht locker lassen!
Wer Geld bekommen hat *freu*

Meine 5Euro Porto kann ich aber wohl abschreiben.

Grüße
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[2.1.1.1.1.1] zuizuizui antwortet auf Klonk
28.03.2006 00:56
Hallo!

Ich hab auch zwei Verträge über handyquelle abgeschlossen und noch nix bekommen.
Schon zig email geschrieben und wennn überhaupt, dann hab ich ne standartantwort bekommen.

Könnte jemand von euch mal so einen Mahnbescheid im Wortlaut hier reinstellen, damit ich weiß was ich schreiben muss?
vielleicht hilft das ja weiter, ohne gleich einen anwalt einzuschalten (Da ich selbst keinen rechtsschutz habe).

Vielen Dank
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[2.1.1.1.1.1.1] Klonk antwortet auf zuizuizui
28.03.2006 16:55
Hallo!
Ich habe keinen Mahnbescheid, sondern nur zwei Mahnungen geschickt. Ich habe es so gelernt:
1. Höfliche Zahlungserinnerung
2. 1.Mahnung
3. 2. Mahnung
4. Letzte Mahnung
5. Mahnbescheid
6. Vollstrecker (aber ab da weiss ich es nicht mehr so genau)

Die Mahnungen am besten per Einschreiben schicken, (2,6 Euro)
Wichtig: Zahlungstermine setzen (7 bis 10 tage, Ende auf einen Werktag setzen)
Im Internet steht dazu auch einiges.
Den Mahnbescheid kannst du nicht selber schreiben, dazu brauchst du einen Anwalt. ( Kostet bei unserer Summe 10-20Euro Gebühr, bekommt man aber zurück)
Hoffe ich konnte helfen.
Grüße

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[2.1.1.1.1.1.1.1] marbri antwortet auf Klonk
28.03.2006 17:54
Hallo,

den Mahnbescheid kannst Du schon selbst schreiben, die Formulare
gibt es im Schreibwarenhandel zu kaufen. Ausfüllen, beim Amts-
gericht Gebührenmarken kaufen und an die Zentrale Bearbeitungs-
stelle, (in Hessen ist das Hünfeld) schicken. Die bearbeiten das, schicken dem Schuldner den Mahnbescheid im schönen amtlichen blauen Umschlag zu, wenn dieser keinen Widerspruch
innerhalb 2 Wochen einlegt, bekommst Du vom Gericht den sog.
Pfändungstitel ausgestellt und kannst dann den Gerichtsvoll-
zieher beauftragen, zu schauen, ob es was zu pfänden gibt, in der Wohnung, oder evtl. Lohnpfändung.

Gruß


Marbri
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[2.1.1.2] ORF - GmbH
chickolino antwortet auf laird
01.05.2006 14:40

Wer Spaß daran hat, kann ja mal unter Handyshop24 AG LTD oder ORF GmbH recherchieren.


Ist damit die firma ORF in Banatal bei Kassel gemeint gewesen ?

Dort hatte ich mal vor ein paar Jahren (direkt in deren Laden) mehrere Mobilfunkverträge ohne Grundgebühren und mit Handy abgeschlossen (für mich und diverse Verwandte & Bekannte).

Letzenendes liefen aber alle glücklich aus (außer das bei den Nummern eine autmatische Rufumleitung zu einer kostenpflichtigen Mailbox drin war - die Nummern hatte zwar niemand, aber da hatte sich dann nach ca. 1 Jahr wohl mal jemand zu meiner Nummer hin "verwählt" und das Gespräch ( 1 Minute ) sollte ich dann bezahlen.
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[3] Blond antwortet auf fehmarn
29.03.2006 18:09
Ich hab mein Geld auch noch bekommen.
Mein Anwalt hat sparhandy nichts geschrieben.
Ich hab mir die Infos aus dem Internet geholt, einmal mit dem Anwalt telefoniert. Nach der massiven Drohung mit Mahnbescheid haben sie dann doch bezahlt. Wenn nicht, hätte der Anwalt einen Mahnbescheid verschickt. Wenn sie merken, dass es ernst wird reagieren sie. Ansonsten hilft nur Mahnbescheid. Dann aber besser nicht mehr viel mit denen diskutieren, gleich Anwalt und Mahnbescheid von dem verschicken lassen. Oder wer weis wies geht ohne Anwalt. Die müssen alles zahlen. Deinen Anwalt, Gerichtskosten... sonst kommt der Kukuk!

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[4] loost7 antwortet auf fehmarn
11.04.2006 10:07
Habe jetzt auch einen Mahnbescheid beantragt, der Sparhandy auch schon zugestellt wurde. Bislang keine Zahlung und keine Reaktion. Bestellen werde ich dort in jedem Falle nie mehr etwas. Allein der ganze Ärger und Zeitaufwand den ich jetzt habe...
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[4.1] Klonk antwortet auf loost7
19.04.2006 20:38
^Hallo zusammen

Habe vor drei Wochen einen Verrechnungsscheck erhalten, kurz nach meiner 2.Mahnung. Aber empfehlen kann ich sparhandy.com nicht.
Bei traumhandy.de wurde ich vor zwei Jahren nicht enttäuscht, war zufrieden.
Jetzt lese ich, dass obocom sehr gut sei.
Nur ein kleiner Tip.

Grüße
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[4.1.1] martin_FS antwortet auf Klonk
17.05.2006 16:11
Nachdem die Grundgebührenerstattung von Sparhandy nicht wie versprochen am 20. des Folgemonats auf meinem Konto war, habe ich zuerst eine freundliche, aber bestimmte Zahlungserinnerung per E-Mail mit Fristsetzung geschickt. Da keine Zahlung erfolgte, schickte ich eine Mahnung per Fax (auch mit Fristsetzung) hinterher. Kurz vor Ablauf der Frist war dann ein Scheck im Briefkasten.

Das ganze für zwei Verträge.

Also einfach immer dran bleiben und man bekommt sein Geld!

Grüße,
Martin