Benutzer lebrec schrieb:
Hallo Gemeinde, habe massive Schwierigkeiten mit cellway – mobilcom.
Im Stenogramm:
27.10.04 Kündigung zum 30.11.04 ohne Kenntnis der Fristen.
keine Reaktion von Cellway bis 15.2.05!, dann Bankeinzug der Grundgebühren, ich hatte das Handy auch nicht mehr benutzt.
Stornierung des Bankeinzugs durch mich.
21.2.05 Bestätigung der Wirksamkeit der Kündigung erst zum 30.11.05, Hinweis auf die AGB.
Seitdem schriftliche Auseinandersetzung die von Seiten mobilcom generell aus neuen Forderungen bestanden aber keine sachgerechten Erklärungen boten.
Rechtsanwaltliche Auskunft ergab: Firmen sind nicht verpflichtet falsche Kundenerklärungen zu korrigieren.
Rechtsprechung sehr uneinheitlich.
Zahlte daraufhin die Grundgebühren, jedoch nicht weitere Forderungen. Daher sperrte mobilcom den Anschluss und verlangt dazu Sperrgebühren in monatlicher Folge!
Meine Frage und Bitte um Hilfe:
Sind diese Sperrungen korrekt?
Ich denke ein gesperrtes Konto wird einmal gesperrt und dann ist es so. Eine Sperrung der Sperrung ist mir nicht vorstellbar und wurde mir von Seiten der mobilcom auf Anfrage auch nicht erklärt.
Die Firma ist nicht einmal in der Lage mir ihre AGBs zuzusenden, die ich leider nicht mehr habe.
Besten Dank für hilfreiche Antworten.
Herby
PS.: Gibt es Vereinigungen, die solches Geschäftgebaren sammeln und dann auch verwerten, wie z.B. „Warentest“. Es wäre höchste Zeit solche Abkassierer in einem Rating zu qualifizieren. Gibt es noch andere Foren, die hier Hilfe bieten?
Einen >Mobilfunkvertrag mußt du 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Cellway hätte deine Kündigung spätestens am 30.08.04 haben müssen. Durch die verspätete Kündigung hat sich dein Vertag bis zum 30.11.05 verlängert. Bis dahit bist du verpflichtet alle Kosten zu zahlen, auch bei Nichtnutzung des Handies. Bezahlst du nicht, wirst du gesperrt. Weiterbezahlen mußt du trotzdem.
Du kannst jetzt spätestens am 30.08.05 zum 30.11.05 kündigen. Am bestens per Einschreiben, dann hast du einen Beweis, dass du die Kündigung abgeschickt hast.
Nächstes Mal die AGB`s bitte besser lesen.