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Sperrungen - mobilcom


09.10.2005 16:30 - Gestartet von lebrec
Hallo Gemeinde,
habe massive Schwierigkeiten mit cellway – mobilcom.
Im Stenogramm:
27.10.04 Kündigung zum 30.11.04 ohne Kenntnis der Fristen.
keine Reaktion von Cellway bis 15.2.05!,
dann Bankeinzug der Grundgebühren, ich hatte das Handy auch nicht mehr benutzt.
Stornierung des Bankeinzugs durch mich.
21.2.05 Bestätigung der Wirksamkeit der Kündigung erst zum 30.11.05, Hinweis auf die AGB.
Seitdem schriftliche Auseinandersetzung die von Seiten mobilcom generell aus neuen Forderungen bestanden aber keine sachgerechten Erklärungen boten.
Rechtsanwaltliche Auskunft ergab: Firmen sind nicht verpflichtet falsche Kundenerklärungen zu korrigieren. Rechtsprechung sehr uneinheitlich.
Zahlte daraufhin die Grundgebühren, jedoch nicht weitere Forderungen. Daher sperrte mobilcom den Anschluss und verlangt dazu Sperrgebühren in monatlicher Folge!

Meine Frage und Bitte um Hilfe:
Sind diese Sperrungen korrekt?

Ich denke ein gesperrtes Konto wird einmal gesperrt und dann ist es so. Eine Sperrung der Sperrung ist mir nicht vorstellbar und wurde mir von Seiten der mobilcom auf Anfrage auch nicht erklärt.
Die Firma ist nicht einmal in der Lage mir ihre AGBs zuzusenden, die ich leider nicht mehr habe.

Besten Dank für hilfreiche Antworten.
Herby

PS.: Gibt es Vereinigungen, die solches Geschäftgebaren sammeln und dann auch verwerten, wie z.B. „Warentest“. Es wäre höchste Zeit solche Abkassierer in einem Rating zu qualifizieren.
Gibt es noch andere Foren, die hier Hilfe bieten?

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[1] ElaHü antwortet auf lebrec
09.10.2005 22:54
Benutzer lebrec schrieb:
Hallo Gemeinde, habe massive Schwierigkeiten mit cellway – mobilcom.
Im Stenogramm:
27.10.04 Kündigung zum 30.11.04 ohne Kenntnis der Fristen.
keine Reaktion von Cellway bis 15.2.05!, dann Bankeinzug der Grundgebühren, ich hatte das Handy auch nicht mehr benutzt.
Stornierung des Bankeinzugs durch mich.
21.2.05 Bestätigung der Wirksamkeit der Kündigung erst zum 30.11.05, Hinweis auf die AGB.
Seitdem schriftliche Auseinandersetzung die von Seiten mobilcom generell aus neuen Forderungen bestanden aber keine sachgerechten Erklärungen boten.
Rechtsanwaltliche Auskunft ergab: Firmen sind nicht verpflichtet falsche Kundenerklärungen zu korrigieren.
Rechtsprechung sehr uneinheitlich.
Zahlte daraufhin die Grundgebühren, jedoch nicht weitere Forderungen. Daher sperrte mobilcom den Anschluss und verlangt dazu Sperrgebühren in monatlicher Folge!

Meine Frage und Bitte um Hilfe:
Sind diese Sperrungen korrekt?

Ich denke ein gesperrtes Konto wird einmal gesperrt und dann ist es so. Eine Sperrung der Sperrung ist mir nicht vorstellbar und wurde mir von Seiten der mobilcom auf Anfrage auch nicht erklärt.
Die Firma ist nicht einmal in der Lage mir ihre AGBs zuzusenden, die ich leider nicht mehr habe.

Besten Dank für hilfreiche Antworten.
Herby

PS.: Gibt es Vereinigungen, die solches Geschäftgebaren sammeln und dann auch verwerten, wie z.B. „Warentest“. Es wäre höchste Zeit solche Abkassierer in einem Rating zu qualifizieren. Gibt es noch andere Foren, die hier Hilfe bieten?


Einen >Mobilfunkvertrag mußt du 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Cellway hätte deine Kündigung spätestens am 30.08.04 haben müssen. Durch die verspätete Kündigung hat sich dein Vertag bis zum 30.11.05 verlängert. Bis dahit bist du verpflichtet alle Kosten zu zahlen, auch bei Nichtnutzung des Handies. Bezahlst du nicht, wirst du gesperrt. Weiterbezahlen mußt du trotzdem.
Du kannst jetzt spätestens am 30.08.05 zum 30.11.05 kündigen. Am bestens per Einschreiben, dann hast du einen Beweis, dass du die Kündigung abgeschickt hast.

Nächstes Mal die AGB`s bitte besser lesen.
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[1.1] afd antwortet auf ElaHü
10.10.2005 01:34
Benutzer ElaHü schrieb:
Benutzer lebrec schrieb:
Hallo Gemeinde, habe massive Schwierigkeiten mit cellway – mobilcom.
Im Stenogramm:
27.10.04 Kündigung zum 30.11.04 ohne Kenntnis der Fristen.
keine Reaktion von Cellway bis 15.2.05!, dann Bankeinzug der Grundgebühren, ich hatte das Handy auch nicht mehr benutzt.
Stornierung des Bankeinzugs durch mich.
21.2.05 Bestätigung der Wirksamkeit der Kündigung erst zum 30.11.05, Hinweis auf die AGB.
Seitdem schriftliche Auseinandersetzung die von Seiten mobilcom generell aus neuen Forderungen bestanden aber keine sachgerechten Erklärungen boten.
Rechtsanwaltliche Auskunft ergab: Firmen sind nicht verpflichtet falsche Kundenerklärungen zu korrigieren.
Rechtsprechung sehr uneinheitlich.
Zahlte daraufhin die Grundgebühren, jedoch nicht weitere Forderungen. Daher sperrte mobilcom den Anschluss und verlangt
dazu Sperrgebühren in monatlicher Folge!

Meine Frage und Bitte um Hilfe:
Sind diese Sperrungen korrekt?

Ich denke ein gesperrtes Konto wird einmal gesperrt und dann ist es so. Eine Sperrung der Sperrung ist mir nicht vorstellbar und wurde mir von Seiten der mobilcom auf Anfrage auch nicht
erklärt.
Die Firma ist nicht einmal in der Lage mir ihre AGBs zuzusenden, die ich leider nicht mehr habe.

Besten Dank für hilfreiche Antworten.
Herby

PS.: Gibt es Vereinigungen, die solches Geschäftgebaren sammeln und dann auch verwerten, wie z.B. „Warentest“. Es wäre höchste Zeit solche Abkassierer in einem Rating zu qualifizieren. Gibt es noch andere Foren, die hier Hilfe bieten?


Einen >Mobilfunkvertrag mußt du 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Cellway hätte deine Kündigung spätestens am 30.08.04 haben müssen. Durch die verspätete Kündigung hat sich dein Vertag bis zum 30.11.05 verlängert. Bis dahit bist du verpflichtet alle Kosten zu zahlen, auch bei Nichtnutzung des Handies. Bezahlst du nicht, wirst du gesperrt.
Weiterbezahlen mußt du trotzdem.
Du kannst jetzt spätestens am 30.08.05

ob wir den wohl schon hatten*g*


zum 30.11.05 kündigen.

Das wird aber knapp!

Am bestens per Einschreiben, dann hast du einen Beweis, dass du die Kündigung abgeschickt hast.

Nächstes Mal die AGB`s bitte besser lesen.
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[1.1.1] ElaHü antwortet auf afd
10.10.2005 10:00
> > Einen >Mobilfunkvertrag mußt du 3 Monate vor Ablauf der
Mindestlaufzeit kündigen. Cellway hätte deine Kündigung spätestens am 30.08.04 haben müssen. Durch die verspätete Kündigung hat sich dein Vertag bis zum 30.11.05 verlängert. Bis dahit bist du verpflichtet alle Kosten zu zahlen, auch bei Nichtnutzung des Handies. Bezahlst du nicht, wirst du gesperrt.
Weiterbezahlen mußt du trotzdem.
Du kannst jetzt spätestens am 30.08.05

ob wir den wohl schon hatten*g*


zum 30.11.05 kündigen.

Stimmt, den 30.08.05 hatten wir schon (das sommerliche Wetter hat mich wohl verwirrt).
Also, wenn lebrec bis jetzt nicht ein 2. Mal gekündigt hat, läuft sein Vertrag wohl jetzt bis 30.11.06.

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[1.1.1.1] lebrec antwortet auf ElaHü
10.10.2005 17:17
Hallo,
nein, die Kündigung zum 30.11.05 ist klar und von mobilcom bestätigt.
Meine Frage und Bitte um Rat ist bezüglich der Sperrungen gestellt:
Ist es rechtens für einen gesperrten Anschluss wiederholt eine Sperrgebühr zu verlangen?

Besten Dank für eine Auskunft
Herby
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[1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf lebrec
11.10.2005 07:16
Benutzer lebrec schrieb:
[...]
Ist es rechtens für einen gesperrten Anschluss wiederholt eine Sperrgebühr zu verlangen?

Du hast dir schon selbst indirekt die Antwort gegeben
In deinen AGB wirst du fündig werden.

Es ist nicht rechtens, sich nicht an seinen Vertrag zu halten.

Besten Dank für eine Auskunft Herby

Keine Ursache.:-)

Zulu
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[1.1.1.1.2] ell23 antwortet auf lebrec
11.10.2005 11:09
Hallo Herby

ich nehm mal an du hast bei mobilcom-cellway bekannt gegeben das du die Sperre des Anschlusses für abgehende Gespräche wünscht. Diese wird mit mtl. Kosten belastet und ist auch rechtens. Lass den Anschluss ganz einfach voll sperren ( für eingehende und abgehende Gespeäche) und dann zahlst du auch keine mtl. Gebühren mehr. Oder du läßt die Sperre entfernen zerstörst die Karte und dann kann auch keiner mehr telefonieren.

Ist der Anschluss von mobilcom wegen offener Beträge gesperrt worden, wird auch keine mtl. gebühr berechnet.

Gruß Elly


Benutzer lebrec schrieb:
Hallo, nein, die Kündigung zum 30.11.05 ist klar und von mobilcom bestätigt.
Meine Frage und Bitte um Rat ist bezüglich der Sperrungen gestellt:
Ist es rechtens für einen gesperrten Anschluss wiederholt eine Sperrgebühr zu verlangen?

Besten Dank für eine Auskunft
Herby
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[1.1.1.1.2.1] lebrec antwortet auf ell23
15.10.2005 17:09
hallo,
geade das ist es. Der Anschluss wurde wegen offener Rechnung gesperrt und seitdem werden wiederholt neue Sperrgebühren erhoben.
MfG
Herby
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[1.1.1.1.2.1.1] ell23 antwortet auf lebrec
19.10.2005 13:44
kann ich mir nicht vorstellen. Die haben wahrscheinlich einmal die Teilsperre und wenn du dann noch nicht gezahlt hast, nochmal die Vollsperre des Anschlusses berechnet, aber sich nicht mehr

Wenn doch, dann ist das nicht rechtens und ich würd dir raten mal anzurufen und nachzufragen.

Gruß Elly
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[1.1.1.1.2.1.1.1] MiniMietz antwortet auf ell23
19.10.2005 21:54
Nach der ersten Mahnung kommt die Teilsperre, nach der zweiten die Vollsperre. Beide Sperrungen sind separate Vorgänge (die Vollsperre kann ja durch zwischenzeitliche Zahlung verhindert werden) und werden auch getrennt berechnet.

Was ich mir bei diesem Nutzer noch vorstellen könnte, ist dass er zwischendrin mal durch Zahlungseingang automatisch freigeschaltet wurde (da er die Karte nicht mehr nutzt, merkt er dies nicht unbedingt), und wenn er dann wieder in Zahlungsverzug kommt, geht die Mahn- und Sperrgeschicht' von vorne los.

Sicherheitshalber EZE erteilen. Bei einer nicht benutzten Karte fällt ja dann nur noch die Grundgebühr an, und die ist planbar. Oder pünktlich überweisen.

grüßles
mietz
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[2] Tschaika antwortet auf lebrec
27.10.2005 08:03
Cellway und mobilcom ist wirklich das Allerletzte. Vorsicht vor denen! Habe mir am Telefon nen Tarifwechsel zu Immer35cent aufschwatzen lassen, weil es angeblich genau zu meinem Telefonverhalten passt. Jetzt ist meine Rechnung über 100 Euro ja 127 Euro im Durchschnitt bei gleichen Telefonverhalten fast verdoppelt. Nun bin ich seit 3 Monaten - in Worten - drei Monaten - am Tarifwechseln, Online-Tarifwechsel 2 x, 4 Faxe, unendliche Mails und am Telefon heißt es immer "Die Mitarbeiter sind alle im Gespräch versuchen sie es später nochmal". Ich habe noch Handys meiner Firma bei Vodafone und debitel. Da klappt alles. Also: Hände weg von Cellway und mobilcom. Übrigens auch son neuer Anbieter von 19ct-Gesprächen (klarmobil heißt er wohl) ist auch ne Tochter von diesen Dubiosen.
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[2.1] krillehb antwortet auf Tschaika
27.10.2005 12:56
Benutzer Tschaika schrieb:
Cellway und mobilcom ist wirklich das Allerletzte. Vorsicht Übrigens auch son neuer Anbieter von 19ct-Gesprächen (klarmobil heißt er wohl) ist auch ne Tochter von diesen Dubiosen.

Also ich nutze klarmobil und habe absolut NICHTS negatives zu berichten !!
Ganz im gegenteil, ich bin begeistert !!

Gruß, Krille