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T-Mobile Ärger mit Kündigung


08.07.2008 22:13 - Gestartet von oldfellow
Ich habe seit 4.7.06 eine Vertragsverlängerung bis 4.7.2008 mit neuem Handy bei T-Mobile abgeschlossen.
Es wurde mir keine Kopie vom Vertrag im T-Punkt mitgegeben.
Auch war nirgends ersichtlich wann gekündigt werden kann und muss.
Am 4.7.08 habe ich eine Kündigung an T-Mobile gefaxt.
Die Rückantwort war sinngemäß wie folgt:
... dass allerdings der nächstmögliche Kündigungstermin erst der 25.01.09 ist. Die Kündigung muss 3 Monate vor Ablauf erfolgen, sonst verlängert sich der Vertrag um 6 Monate.

Man hat mir dann eine Kopie vom Vertrag zugesandt, in dem wie üblich kleingedruckt auf die AGB verwiesen wird, ohne die AGB abzudrucken oder auszuhändigen.
Ich musste davon ausgehen, dass eine Kündigung nach vereinbartem Ablauf jederzeit möglich sei.
Ich finde das ist übelste Wegelagerei, mit Kleingedrucktem die Kunden zu täuschen.
Weiß jemand ob diese versteckten Klauseln rechtmäßig sind????
Ich meine das BGH hat schon einmal zu versteckten Bedingungen ein Urteil gesprochen, nur finde ich es nicht.
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[1] Eplusler antwortet auf oldfellow
09.07.2008 00:04
Benutzer oldfellow schrieb:
Ich habe seit 4.7.06 eine Vertragsverlängerung bis 4.7.2008 mit neuem Handy bei T-Mobile abgeschlossen.
Es wurde mir keine Kopie vom Vertrag im T-Punkt mitgegeben. Auch war nirgends ersichtlich wann gekündigt werden kann und muss.
Am 4.7.08 habe ich eine Kündigung an T-Mobile gefaxt.


Was natürlich viel zu spät war!

Du hast das Recht auf eine Kopie des Vertrages(Vertragsverlangerung) gehabt.Warum hattest Du diese nicht gefordert?
Es war ja außerdem eine Verlängerung.Du hattest dem zu Folge also schon einen Vertrag.Diesen mußt Du ja schriftlich bekommen haben.Aus diesen Vertrag kannst Du ja entnehmen, wie lange dein Vertrag geht bzw,wann Du hättest kündigen müssen.
Also,ganz so einfach kannst Du es dir nicht machen.
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[2] bastian antwortet auf oldfellow
09.07.2008 09:20
Benutzer oldfellow schrieb:
Ich habe seit 4.7.06 eine Vertragsverlängerung bis 4.7.2008 mit neuem Handy bei T-Mobile abgeschlossen.
Es wurde mir keine Kopie vom Vertrag im T-Punkt mitgegeben. Auch war nirgends ersichtlich wann gekündigt werden kann und muss.
Am 4.7.08 habe ich eine Kündigung an T-Mobile gefaxt.
Die Rückantwort war sinngemäß wie folgt:
... dass allerdings der nächstmögliche Kündigungstermin erst der 25.01.09 ist. Die Kündigung muss 3 Monate vor Ablauf erfolgen, sonst verlängert sich der Vertrag um 6 Monate.

Man hat mir dann eine Kopie vom Vertrag zugesandt, in dem wie üblich kleingedruckt auf die AGB verwiesen wird, ohne die AGB abzudrucken oder auszuhändigen.
Ich musste davon ausgehen, dass eine Kündigung nach vereinbartem Ablauf jederzeit möglich sei.
Ich finde das ist übelste Wegelagerei, mit Kleingedrucktem die Kunden zu täuschen.
Weiß jemand ob diese versteckten Klauseln rechtmäßig sind???? Ich meine das BGH hat schon einmal zu versteckten Bedingungen ein Urteil gesprochen, nur finde ich es nicht.

Du kannst sogar noch froh sein, dass Du bei T-Mobile einen Vertrag hast. I. d. R. verlängern sich nämlich Verträge, wenn sie nicht 3 Monate (!) vor Ablauf schriftlich gekündigt werden, um ein ganzes weiteres Jahr. Bei T-Mobile sind's nur 6 Monate.

Es ist außerdem allgemein bekannt, dass Mobilfunkverträge immer auf unbestimmte Dauer, mindestens jedoch für 24 Monate abgeschlossen werden - zumindest in Deutschland. Durch eine Verlängerung Deinerseits läuft der Vertrag dann weitere 24 Monate, muss danach mit der üblichen Frist (3 Monate) gekündigt werden.

Fazit: 6 Monate warten, aber bis spätestens 3 Monate vom 24.7.08 aus gerechnet per Einschreiben kündigen.

Gruß
Bastian
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[2.1] Avanda antwortet auf bastian
09.07.2008 18:34
Auf der Vertragsverlängerung/Neuvertrag steht immer unter dem Tarif die Laufzeit (24 Monate). Des Weiteren unterschreibt man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aktuelle Preisliste.

Es ist üblich, dass die Kündigungsmodalitäten in den AGB´s hinterlegt sind und diese sind nicht versteckt... Schau mal auf der Hompage von T-Mobile (Starseite ganz unten)

LG

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[2.1.1] oldfellow antwortet auf Avanda
11.07.2008 15:24
Nach langem Suchen habe ich eine sehr kleingedruckte, blasse und unleserliche AGB, die ich vor Jahren original mit Flecken vom T-Punkt erhalten habe, gefunden.
Ich war der Meinung es mit einem seriösen Unternehmen zu tun zu haben. Die AGB läd nicht zum Lesen ein.

Außerdem habe ich einen Verlägerungsvertrag mit Frist unterschrieben. Im Höchstfall hätten auch 3 Monate gereicht und keine 6 Monate.
Es ist eine Unart großgedruckt etwas anzubieten und im unleserlichen Kleingedruckten alles einzuschränken.

Es ist nur schade, dass so viele Leute darauf hineinfallen.
Ich hoffe nur, dass ich das Urteil finde, wo derartige Kündigungsvereinbarungen verurteilt wurden.
Es reicht!!!
Um derartige Firmen mache ich zukünftig einen großen Bogen.
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[2.1.1.1] Baserin antwortet auf oldfellow
11.07.2008 17:00
das meine ich doch. es gibt natürlich eine kündigungsfrist von 3 monaten vor ablauf der 24 monate, aber danach darf sich der vertrag immer nur um 3 weitere monate verlängern (ich finde das urteil auch nícht). um weitere 24 monate verlängert sich ein vertrag NIE, es sei denn, man nimmt wieder ein subventiioniertes handy oder andere dreingaben. wenn man nichts nimmt, ist man binnen von 3 monaten draussen. ich glaube aber, dass alle anderen Betreiber und auch Provider so tun, als gäbe es dieses Urteil nicht. Die anderen sind auch nicht besser oder schlechter.
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[2.1.1.2] Eplusler antwortet auf oldfellow
11.07.2008 17:13
Benutzer oldfellow schrieb:
>

Es ist nur schade, dass so viele Leute darauf hineinfallen. Ich hoffe nur, dass ich das Urteil finde, wo derartige Kündigungsvereinbarungen verurteilt wurden.
Es reicht!!!
Um derartige Firmen mache ich zukünftig einen großen Bogen.

Ich finde es immer wieder erstaunlich was sich die Leute zum Thema Mobilfunk/Handy alles für Tricks aus dem Internet holen.Aber beim Thema Vertrag,AGB usw,kommt das Interesse erst dann,wenns zu spät ist.Zum Thema Kündigungzeiten bei zB T-Mobile bekommst Du Infos ohne Ende im Netz.
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[2.1.1.2.1] mobilfalke antwortet auf Eplusler
12.07.2008 09:59
Benutzer Eplusler schrieb:
>

Ich finde es immer wieder erstaunlich was sich die Leute zum Thema Mobilfunk/Handy alles für Tricks aus dem Internet holen.Aber beim Thema Vertrag,AGB usw,kommt das Interesse erst dann,wenns zu spät ist.Zum Thema Kündigungzeiten bei zB T-Mobile bekommst Du Infos ohne Ende im Netz.

Die Frage ist,ob derjenige auch wirklich will:-))
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[3] LarsFI antwortet auf oldfellow
10.07.2008 13:40
Das sollte ja allgemein Bekant sein das ein Vertrag der 24 Monate läuft, 3 Monate vor Vertragende gekündigt werden muß.....
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[4] Baserin antwortet auf oldfellow
10.07.2008 15:34
Ich habe auch gehört, dass 6 Monate nicht richtig sind. Auch ich hörte von diesem Urteil. Ein Vertrag darf sich dementsprechend nur um 3 Monate verlängern. Ich weiß nur leider gar nicht mehr, woher ich das habe