Benutzer oldfellow schrieb:
Ich habe seit 4.7.06 eine Vertragsverlängerung bis 4.7.2008 mit neuem Handy bei T-Mobile abgeschlossen.
Es wurde mir keine Kopie vom Vertrag im T-Punkt mitgegeben. Auch war nirgends ersichtlich wann gekündigt werden kann und muss.
Am 4.7.08 habe ich eine Kündigung an T-Mobile gefaxt.
Die Rückantwort war sinngemäß wie folgt:
... dass allerdings der nächstmögliche Kündigungstermin erst der 25.01.09 ist. Die Kündigung muss 3 Monate vor Ablauf erfolgen, sonst verlängert sich der Vertrag um 6 Monate.
Man hat mir dann eine Kopie vom Vertrag zugesandt, in dem wie üblich kleingedruckt auf die AGB verwiesen wird, ohne die AGB abzudrucken oder auszuhändigen.
Ich musste davon ausgehen, dass eine Kündigung nach vereinbartem Ablauf jederzeit möglich sei.
Ich finde das ist übelste Wegelagerei, mit Kleingedrucktem die Kunden zu täuschen.
Weiß jemand ob diese versteckten Klauseln rechtmäßig sind???? Ich meine das BGH hat schon einmal zu versteckten Bedingungen ein Urteil gesprochen, nur finde ich es nicht.
Du kannst sogar noch froh sein, dass Du bei T-Mobile einen Vertrag hast. I. d. R. verlängern sich nämlich Verträge, wenn sie nicht 3 Monate (!) vor Ablauf schriftlich gekündigt werden, um ein ganzes weiteres Jahr. Bei T-Mobile sind's nur 6 Monate.
Es ist außerdem allgemein bekannt, dass Mobilfunkverträge immer auf unbestimmte Dauer, mindestens jedoch für 24 Monate abgeschlossen werden - zumindest in Deutschland. Durch eine Verlängerung Deinerseits läuft der Vertrag dann weitere 24 Monate, muss danach mit der üblichen Frist (3 Monate) gekündigt werden.
Fazit: 6 Monate warten, aber bis spätestens 3 Monate vom 24.7.08 aus gerechnet per Einschreiben kündigen.
Gruß
Bastian