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Wo?: Urteil nach dem Vertr. sich nicht um ein Jahr verl. dürfen.


25.02.2008 13:11 - Gestartet von Tobias Claren
einmal geändert am 25.02.2008 13:12
Hallo.

Ich benötige für eplus einen offiziellen Text (Aktezeichen) der belegt dass Mobiltelefonverträge sich nicht automatisch um ein Jahr verlängern dürfen.

Deren Juristen wissen das wahrscheinlich, aber dennoch gibt es die automatische Vetragsverlängerung noch.

Man sagte mir, ich solle denen zusammen mit dem Faxbericht der Kündigung das Aktenzeichen des Urteiles zufaxen.

Dazu kommt noch, dass man Drei Monate vorher kündigen muss.Die legen es doch vorsätzlich darauf an, dass jemand die Drei Monate verpasst, und damit ein Jahr länger bleibt.

Zufällig sind das genau die Drei Monate die nach dem Urteil wohl noch zulässig sind.

Ich nehme bei mehreren Urteilen natürlich das für mich Beste ;-) .
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[1] Mr-Online antwortet auf Tobias Claren
25.02.2008 14:19
Benutzer Tobias Claren schrieb:
Hallo.
Ich benötige für eplus einen offiziellen Text (Aktezeichen) der belegt dass Mobiltelefonverträge sich nicht automatisch um ein Jahr verlängern dürfen.

Hallo,

ein solches Urteil gibt es pauschal nicht.

Du hast seinerzeit ja einen Handyvertrag unterschrieben. Wenn darin von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende die Rede ist, dann musst Du Dich schon daran halten. Du hast diese Fristen mit Deiner Unterschrift ja akzeptiert.

Eine Ausnahme KANN bestehen, wenn die Vertragspartner unterschiedliche Kündigungsfristen haben (sogenannte Vertragsasymmetrie). Dies ist jedoch bei e-plus lt. aktueller AGBs nicht gegeben.

Für beide Seiten ist hier der Vertrag gleichermaßen nach 24 Monaten das 1. Mal kündbar. Er verlängert sich dannach um 12 Monate wenn er nicht 3 Monate vorher gekündigt wird (wie Du ja schon richtig angemerkt hast).

Viele Grüße

Michel Bertier
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[1.1] Jochen_O2 antwortet auf Mr-Online
25.02.2008 14:30
Ja, ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, der das sehr gut beschrieben hat.

Das ist schon ewig so, und absolut üblich.
Vertrag läuft 2 Jahre, 3 Monate Kündigungsfrist.

Das ist keine Ab-zocke oder "unfaires" Verhalten,
das ist nunmal so bzw. hat sich eben so "eingebürgert".
Wer was dagegen hat, bitte Prepaid nutzen.


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[1.1.1] Nein, es wurde ausdrücklich im ÖR-TV genannt dass es 'Ab-zocke' ist
Tobias Claren antwortet auf Jochen_O2
25.02.2008 15:06
Doch, so ein Urteil gibt es!
Es wurde zuletzt noch im ÖR TV genannt.
Da geht es darum, dass Verlängerungen nur bis zu 3 Monaten möglich sind.
Ausdrücklich nicht über ein Jahr.
Ganz egal was man damals unterschrieben hat.

Genau das suche ich nun.
Evtl. war es auf EU-Ebene.

Dann würde mein Vertrag 3 Monate nach Kündigung enden, und das wäre heute, wenn ich das Sendeprotokoll als Nachweis an Eplus schicke.
Denn die haben nicht mal diese Kündigung im System, obwohl sie nachweislich angekommen ist.
Zumindest sagte mir der Typ an der Hotline dass ein Gericht so ein Faxprotokoll akzeptiert.

Also brauche ich jetzt unbedingt die Quelle nach der maximal drei Monate zulässig sind, um dann inkl. dem Faxprotokoll sofort rauszukommen.

Dass es dieses Urteil bzw. Entscheidung gibt, steht fest.
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[1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf Tobias Claren
25.02.2008 15:13
Benutzer Tobias Claren schrieb:

Also brauche ich jetzt unbedingt die Quelle nach der maximal drei Monate zulässig sind, um dann inkl. dem Faxprotokoll sofort rauszukommen.

Dass es dieses Urteil bzw. Entscheidung gibt, steht fest.

Wieso fragst du nicht bei dem Sender nach? Die müssten das dch genau benennen können.


Gruß
Nico
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[1.1.1.1.1] Weiß nicht mehr welche Sendung und Sender (aber ÖR)
Tobias Claren antwortet auf NicoFMuc
25.02.2008 17:05
Ich weiß nur noch, dass es im Öffentlich rechtlichen TV war :-( .
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[1.1.1.1.1.1] Jochen_O2 antwortet auf Tobias Claren
28.02.2008 10:23
Benutzer Tobias Claren schrieb:
Ich weiß nur noch, dass es im Öffentlich rechtlichen TV war :-(


Da hast Du bestimmt was falsch verstanden,
oder es ging überhaupt nicht um Handy-Verträge.

Außerdem hast Du ja was unterschrieben,
dass sich das automatisch um 12 Monate verlängert,
das dürfte dann evtl. sowieso "Vorrang" haben,
denn nur weil sich (VIELLEICHT) Verträge automatisch nur um 3 Monate verlängern dürfen, heißt das ja nicht, dass man auch ein anderes Abkommen zwischen den Vertragspartnern treffen kann...

Und das hast Du ja nachweislich unterschrieben und akzeptiert.
Keiner hat Dich gezwungen einen Vertrag zu unterschreiben.
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[1.1.1.1.1.1.1] coolio01 antwortet auf Jochen_O2
28.02.2008 10:38
Benutzer Jochen_O2 schrieb:
Benutzer Tobias Claren schrieb:
Ich weiß nur noch, dass es im Öffentlich rechtlichen TV war :-(


Da hast Du bestimmt was falsch verstanden, oder es ging überhaupt nicht um Handy-Verträge.

Außerdem hast Du ja was unterschrieben, dass sich das automatisch um 12 Monate verlängert, das dürfte dann evtl. sowieso "Vorrang" haben, denn nur weil sich (VIELLEICHT) Verträge automatisch nur um 3 Monate verlängern dürfen, heißt das ja nicht, dass man auch ein anderes Abkommen zwischen den Vertragspartnern treffen kann...

Und das hast Du ja nachweislich unterschrieben und akzeptiert. Keiner hat Dich gezwungen einen Vertrag zu unterschreiben. Keiner hat Dich gezwungen einen Vertrag zu unterschreiben.<BR>

Hier sind 2 Links zu dem Thema, wobei es sich allerdings nicht um Handy-Verträge handelt.

http://www.juraforum.de/forum/archive/t-101808/kündigung-fitnessstudio-bei-vertragsverlängerung-um-2-jahre

http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm

So wie ich das verstehe sind bei einem 24Monatsvertrag, Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr rechtlich möglich.
Coolio
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Jochen_O2 antwortet auf coolio01
28.02.2008 11:13
Hier sind 2 Links zu dem Thema, wobei es sich allerdings nicht um Handy-Verträge handelt.

Genau das hatte ich ja vermutet...:
"Da hast Du bestimmt was falsch verstanden,
oder es ging überhaupt nicht um Handy-Verträge."

So wie ich das verstehe sind bei einem 24Monatsvertrag, Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr rechtlich möglich.

Natürlich, das ist doch das normalste der Welt und bei ALLEN vier Netzbetreibern seit Jahrzehnten üblich.
Also wenn das nicht rechtens wäre, hätten wir schon lang was darüber gehört!

Hier ärgert sich nur jemand, der es verschlafen hat, rechtzeitig zu kündigen. Das ist offensichtlich.

Danke für Deinen "Beweis" :-)

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[2] Jochen_O2 antwortet auf Tobias Claren
25.02.2008 14:35


<br><br>Ich benötige für eplus einen offiziellen Text (Aktezeichen) der belegt dass Mobiltelefonverträge sich nicht automatisch um ein Jahr verlängern dürfen.

Sowas gibt es nicht. Soll das ein Scherz sein?
Natürlich verlängern sich nicht-gekündigte Verträge automatisch!
Die nehmen ja an, dass Du weiter telefonieren willst.
Der andere Fall (sie schalten die Karte plötzlich ab) wäre doch weitaus übler. Also einfach rechtzeitig kündigen, wenn Du den Vertrag nicht weiterlaufen lassen willst.

Die legen es doch vorsätzlich darauf an, dass jemand die Drei Monate verpasst, und damit ein Jahr länger bleibt.

Entschulidge, aber das ist eine Unterstellung.
Nur weil DU zu dep-pert bist, das rechtzeitig zu kündigen...!?

Ich schließe meine Handyverträge ab und kündige IMMER SOFORT 1 Woche später.
Ich halte mich nicht für sonderlich intelligent, aber meine "Sofort-Kündigung" ist genial, denn dadurch kann ich den Kündigungstermin nicht verpassen.
Entscheide ich mich 2 Jahre später dann doch dazu, den Vertrag weiterlaufen zu lassen, ist die Rücknahme der Kündigung problemlos möglich (auch ohne irgendwelche Fristen)...

So kann man das ganze sehr geschickt umgehen.


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[2.1] Da hat wohl einer persönliche Probleme.....
Tobias Claren antwortet auf Jochen_O2
25.02.2008 17:03
Was soll denn dieser Blödsinn?

Das sind persönliche Meinungen, in Schröder-Basta-Manier als Gesetz verpackt.

DAS GIBT ES! Und ich werde es hier noch als zweite Antwort reinsetzen, wenn ich es fand.

Wenn Sie die Karte einfach abschalten wäre mir das absolut recht.
Dann bin ich raus.....

Da es maximal drei Monate sind, ist es mir recht maximal drei Monate länger zu zahlen, wenn ich einen Tag nach Ablauf der Frist kündige.
Warum wohl darf ein Vetrag generell nicht länger als >2 Jahre< betragen? Vebraucherschutz.
Wenn 2 Jahre das rechtlich mögliche Maximum sind, kann es nicht legal sein automatisch um ein jhr verlängert zu werden.

Mir scheint da hat einer persönlichen Groll aus Erfahrungen, und gönnt Anderen nicht dass es rechtlich nicht mehr als 3 Monate sind.
Oder man verteidigt so sein geniales Frühkündigungssystem, und verträgt so nicht, wenn die ganzen Anderen "dummen" nun einfach so innerhalb von 3 Monaten rauskommen (wie es z.B. bei NetCologne normal ist).
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[2.1.1] Jochen_O2 antwortet auf Tobias Claren
28.02.2008 10:30

Das sind persönliche Meinungen, in Schröder-Basta-Manier als Gesetz verpackt.
DAS GIBT ES! Und ich werde es hier noch als zweite Antwort reinsetzen, wenn ich es fand.

Ich bin schon sehr gespannt.
Aber Du spuckst hier nur große Töne,
liefere bitte endlich den Beweis!

Wenn Sie die Karte einfach abschalten wäre mir das absolut recht.
Dann bin ich raus.....

Ja klar, das kann ich mir vorstellen :-)
Aber so einfach geht das nunmal nicht.
Das hast Du doch bei Vertragsabschluss unterzeichnet,
wieso regst Du Dich jetzt darüber auf?
Verstehe ich echt nicht!

Da es maximal drei Monate sind, ist es mir recht maximal drei Monate länger zu zahlen, wenn ich einen Tag nach Ablauf der Frist kündige.
Warum wohl darf ein Vetrag generell nicht länger als >2 Jahre< betragen? Vebraucherschutz.
Wenn 2 Jahre das rechtlich mögliche Maximum sind, kann es nicht legal sein automatisch um ein jhr verlängert zu werden.

Wieso, 1 Jahr ist doch weniger als 2 Jahre!
Passt doch.
Das ist völlig legitim, und schon seit Jahrzehnten (!) in Deutschland die übliche Praxis!
Deine Theorie mit den 3 Monaten ist völlig absurd und basiert auf Phantasien.

Mir scheint da hat einer persönlichen Groll aus Erfahrungen, und gönnt Anderen nicht dass es rechtlich nicht mehr als 3 Monate sind.

Nein, aber wenn ich einen Vertrag unterschreibe, dass weiß ich doch genau, wann er endet und wie die Kündigungsfristen sind.
Also das ist doch das normalste von der Welt, dass man sich das in seinen Kalender schreibt (oder eben sofort wieder kündigt, wenn man ganz sicher sein will).
Ansonsten bleibt eben alles wie es ist, der Vertrag läuft weiter. Wenn man zufrieden ist, hat man ja auch keinen Grund zur Kündigung und alles läuft vollautomatisch weiter wie bisher auch.
Aber wenn ich wirklich kündigen will (und das ja meist so früh wie möglich), dann schick ich die Kündigung doch sofort los und warte nicht erst bis kurz vor knapp.

Es kann jedem mal passieren, dass man die Kündigung verschwitzt, aber dann sollte man sich an die eigene Nase fassen und eben darauf achten, dass es nicht wieder vorkommt. Aus Fehlern wird man klug. Aber hier rumzuphantasieren, dass es nur 3 Monate sein dürfen, ist einfach lächerlich.

Noch ein kleiner Tipp:
vielleicht ist es für die günstiger, den Vertrag AKTIV um weitere 2 Jahre zu verlängern, dann bekommst Du wahrscheinlich noch ein neues Handy dazu. Verkauf es bei Ebay, und Du kannst einen Großteil der monatlichen Fixkosten wieder reinholen, und ggf. trotzdem noch die Freiminuten oder was auch immer ausnutzen.

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[2.1.2] Spam.General antwortet auf Tobias Claren
28.02.2008 16:41
Warum wohl darf ein Vetrag generell nicht länger als >2 Jahre< betragen? Vebraucherschutz. Wenn 2 Jahre das rechtlich mögliche Maximum sind, kann es nicht legal sein automatisch um ein jhr verlängert zu werden.

Ein Blick in das Gesetz beendet auch diese Diskussion:
§ 309 Nr. 9b BGB.