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Was ist wenn die bNetzA doch mal kommt?


21.11.2012 18:34 - Gestartet von LilaFox
Was ist eigentlich wenn eine PowerLAN-Einrichtung doch mal als Störquelle aufgespührt wird und dann die Leute vom Funkentstörwagen an die Tür klingeln?

Ist man selber Haftbar oder der Hersteller?

( Wenn das Gerät natürlich auch im eigenen Lande erworben wurde. )
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[1] klasatobi antwortet auf LilaFox
01.07.2013 12:14

2x geändert, zuletzt am 01.07.2013 12:18
Benutzer LilaFox schrieb:
Was ist eigentlich wenn eine PowerLAN-Einrichtung doch mal als Störquelle aufgespührt wird und dann die Leute vom Funkentstörwagen an die Tür klingeln?

Ist man selber Haftbar oder der Hersteller?

( Wenn das Gerät natürlich auch im eigenen Lande erworben wurde. )

Ich kann es gar nicht glauben, dass deine Frage nach so langer Zeit immer noch unbeantwortet ist. Ich versuche dir mal eine Antwort zu geben und hoffe, dass diese noch bei dir ankommt nach einer so langen Zeit. Als Funkamateur beschäftige ich mich natürlich schon von Anfang mit diesem Thema. Ich könnte nun eine ganze Menge darüber erzählen, aber ich versuche mich kurz zu fassen. Die PLC-Geräte haben eine allgemeine Genehmigung, in der steht, dass der Betrieb nur so lange erlaubt ist, so lange keine anderen Funkdienste dadurch gestört werden. Dies kann jede Art von Funkdienst incl. Amateurfunk (nicht CB-Funk, dieser ist merkwürdigerweise nicht geschützt) sein. Dass diese Allgemeine Genehmigung natürlich nicht in jedem Karton bei jedem Hersteller zu finden ist, müsste denjenigen, die diese kennen, bereits suspekt vorkommen. Bei der Bundesnetzagentur kann man diese Allgemeine Genehmigung allerdings finden und dort steht es klipp und klar. Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
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Hier als Anhang noch ein bisschen interessanter Text zum Thema:

Was ist PLC ?
Bei PLC (Powerline Communication) handelt es sich um ein System zur Übertragung von Internetsignalen über das Stromnetz. Diese Geräte werden häufig als Inhouse-PLC verkauft.

Geringe Leistungen von PLC-Geräten

Powerline ist Datentransport über ungeschützte Stromleitungen. Da die elektrischen Stromversorgungsleitungen in den Häusern ohne Abschirmung durch ein Drahtgeflecht verlegt wurden, sind Störungen von diversen Funkdiensten vorprogrammiert. Das kann ggf. auch zu Problemen mit der Bundesnetzagentur führen. Mit nur wenig Aufwand können Nachbarn den Datenverkehr unbefugt auslesen bzw. live mitlesen. Sicher ist nur der Datentransport über ein abgeschirmtes Kabel. Ein abgeschirmtes Kabel hat den Aufbau wie ein Antennenkabel.


Nicht abgeschirmte Stromkabel funktionieren wie eine Antenne.
Signale werden abgestrahlt und ggf. auch aufgefangen. Bei der für schnelle Datenübertragung benötigten hohen Trägerfrequenz ergibt sich eine erhebliche Abstrahlung über die frei liegenden, ungeschirmten Stromkabel.

Funkstörungen

Seit der Einführung von PLC -Powerline Communication wurden verstärkt Funkstörungen im Umfeld derartiger Geräte festgestellt. Bei PLC werden die digitalen Signale über das Stromnetz transportiert. Da Netzleitungen des Stromnetzes völlig ungeschirmt sind, wirken sie wie Antennen und können daher Störungen verursachen. Es entstehen nicht nur im Frequenzbereich von 4 - 27 MHz erhebliche Funkstörungen. Störungen durch Direkteinstrahlung konnten in einer Entfernung bis 150 Meter gemessen werden. Der Störpegel kann dabei bis zu 60 dB erreichen. Es ist damit zu rechnen, dass außer dem Rundfunkempfang auch diverse Funkdienste gestört werden.

Anwender dieser Geräte können für Funkstörungen haftbar gemacht werden.

Wir empfehlen daher auf die Anwendung von PLC-Geräten zu verzichten.

Meldungen über Funkstörungen können an die Bundesnetzagentur abgegeben werden.