Nachdem du schon einige Antworten auf dein Posting bekommen hast, möchte ich mich auch noch kurz äussern.
wie sl55 schon schreibt. nicht das kind/jugendliche hat den vertrag mit jamba etc gemacht, sondern der anschlussinhaber. dieser ist 18 jahre alt .. also auch dafür verantwortlich was mit SEINEM vertrag angestellt wird. wenn er diesen seinem kind gibt ist es seine sache.
Ein Vertag mit Jamba kommt frühestens zustande, wenn das Vertagsangebot (die Premium-SMS) an Jamba geschickt wurde und dieser Vertag durch Jamba mit der Lieferung des Dienstes angenommen wurde.
Eventuell könnte interpretiert werden, dass die Überlassung eines Mobilfunkanschlusses eine Generalvollmacht zum Abschliessen von Verträgen beinhaltet. Das halte ich aber für äußerst unwahrscheinlich.
woher nimmst du dir bitte das recht hier falsche juristische auskünfte zu erteilen? stell dir mal vor jemand folgt deinen rat und bleibt wegen dir auf den anwaltskosten sitzen? man bevor ihr hier tipps gebt, erkundigt euch erst einmal selbst richtig.....
Im Gegensatz zu dir habe ich niemals zu einem teuren Anwalt geraten. Kurfassung nochmals für dich:
1. Widerspruch aussprechen => kostet unter 5€
(Möglicherweise ist es schon hier zu Ende)
2. Mahnung schicken in der bereits Rechtliche Schritte angekündigt werden. => Einstelliger Eurobetrag
3. Nochmals Mahnung Schreiben mit Ankündigung des gerichtilchen Mahverfahrens. => Einstelliger Eurobetrag
4. In Papierladen gehen und Mahnbescheidsantrag holen. => wenige Euro.
5. Das Ding ausfüllen und abschicken. => Kostet zweistelliger E-Betrag.
Für all dies ist KEIN Anwalt notwendig.
Und dann lies mal bitte weiter:
"Ob dies zum Erfolg fuerht, oder ob Jamba (mit verdrehen aller
Rechte) sich rauswinden kann, kann ich nicht sagen.
Aber ein Versuch sollte es wert sein. Im Falle eines Verlierens
gehen ein paar Euro fuer den Mahnbescheid drauf. "
Wo ist jetzt dein Problem? Steht doch drin, daß es durchaus sein kann, daß man verliert.
Und glaub mir, der der es schafft einen Mahnbescheidsantrag richtig auszufüllen, der kann auch soweit denken, dass er diesen Satz versteht. ;-)
Was würdest du tun oder den Leuten raten?
Zum Anwalt gehen um gleich mal richtig viel Geld zu bezahlen?
Stell dir vor die Leute folgen nicht auf meinen Rat und bleiben dann auf den Anwaltskosten sitzen.
Oder einfach bezahlen? Und die Eltern bleiben auf den Kosten für die vielen verschiedenen bunten Abos sitzen. :-(
Natürlich muss sich jeder überlegen, ob das Geld, das das Abo gekostet hat wert ist einen Brief zu schreiben.
Dann muss man sich überlegen, ob es Wert ist, einen zweiten Brief zu schreiben,...
Das es zu einem Prozess kommt ist äußerst unwahrscheinlich (in diesem Moment geht es den Eltern dann nur noch ums Prinzip, da die Prozesskosten in jedem Fall die Abokosten übersteigen).
Erst in diesem Moment ist es notwendig einen Anwalt zu konsultieren.
Da auch Jamba das Risiko einer für sie ungünstigen Entscheidung einkalullieren wird, dürften die es nicht so weit kommen lassen, sondern die paar Euro zurück überweisen. Denn sollte Jamba vor Gericht bei einem solchen Prozess unterliegen, dann können sie Ihr Geschäftsmodell einstampfen.
BM