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Ein sehr schöner...


09.07.2020 20:40 - Gestartet von industrieclub
...und nützlicher Beitrag ! Endlich besinnt sich teltarif wieder auf seine Wurzeln: VER-
BRAUCHERNUTZEN. Weiter so!
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[1] DNR antwortet auf industrieclub
09.07.2020 22:15
Hallo in die Runde hier insbesondere an die Redaktion von teltarif mir wurde eine Aufladung in dem Chaos der Umstellung von o2 erstattet seit 2017 versuche ich mein Guthaben zurückzubekommen zuletzt im Dezember 2019 das wurde dann im Januar 2020 bearbeitet mit der Kommentierung dass man die Daten nicht mehr im Zugriff hat die werden nach 3 Jahren gelöscht und die Verjährung wäre eingetreten die heutige Berichterstattung ist aus dem Juli 2020 dort steht nichts von Verjährung ich bitte um Aufklärung außerdem bitte ich um Verständnis dass ich vom Smartphone aus hier das jetzt alles diktiert habe ohne Punkt und ohne,
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[1.1] Kuch antwortet auf DNR
10.07.2020 12:14

2x geändert, zuletzt am 10.07.2020 12:48
Hallo,

es gibt zwar eine gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren in § 195 BGB, aber ich würde jetzt als Nicht-Jurist mal einschätzen, dass das nur gilt, wenn innerhalb von drei Jahren nach der Einzahlung überhaupt keine Auszahlung angefordert wurde. Mehr zur Verjährungsfrist hier:

https://www.teltarif.de/prepaid/guthaben/...

Hier das offizielle Auszahlungsformular von o2:

https://static2.o9.de/resource/blob/70982/04121d8037b6f6e79a78ce3365339c64/prepaid-guthabenauszahlung-download-data.pdf

Haben Sie noch die ganzen schriftlichen Belege (Briefe, E-Mails, Chatprotokolle), die beweisen, dass Sie bereits vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist mehrfach das Guthaben angefordert haben? Dann füllen Sie doch am besten nochmals das offizielle Formular komplett aus und senden es mit Kopien des Schriftverkehrs vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist nochmals an o2.

Wenn das nicht hilft, können wir uns auch gerne eimal in die Sache einschalten.

Alexander Kuch

P.S. Wir haben die Sache mit der Verjährung nun auch noch in diesem Ratgeber in einem Absatz kurz erwähnt.