Hallo,
es gibt zwar eine gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren in § 195 BGB, aber ich würde jetzt als Nicht-Jurist mal einschätzen, dass das nur gilt, wenn innerhalb von drei Jahren nach der Einzahlung überhaupt keine Auszahlung angefordert wurde. Mehr zur Verjährungsfrist hier:
https://www.teltarif.de/prepaid/guthaben/...Hier das offizielle Auszahlungsformular von o2:
https://static2.o9.de/
resource/blob/70982/04121d8037b6f6e79a78ce3365339c64/prepaid-guthabenauszahlung-download-data.pdf
Haben Sie noch die ganzen schriftlichen Belege (Briefe, E-Mails, Chatprotokolle), die beweisen, dass Sie bereits vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist mehrfach das Guthaben angefordert haben? Dann füllen Sie doch am besten nochmals das offizielle Formular komplett aus und senden es mit Kopien des Schriftverkehrs vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist nochmals an o2.
Wenn das nicht hilft, können wir uns auch gerne eimal in die Sache einschalten.
Alexander Kuch
P.S. Wir haben die Sache mit der Verjährung nun auch noch in diesem Ratgeber in einem Absatz kurz erwähnt.