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SOLOMO - Umgang mit Restguthaben


03.04.2009 11:51 - Gestartet von sodelle
Solomo hat meine SIM-Karte gesperrt, weil ich 12 Monate lang nicht erneut aufgeladen habe.

Mein Restguthaben von über 6 Euro habe ich zurück gefordert.
2 seitiges Formular ausfüllen, Personalausweis-Kopien ausschneiden und Aufkleben, Chip aufkleben und das ganz per Post an SOLOMO.

SO ZOCKT MAN NICHT NUR AB - SO VERÄRGERT MAN KUNDEN DAUERHAFT.

Das tollste: Vom Restguthaben wurden 5 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten.

SOLOMO - nein Danke. WEITERSAGEN !!!!
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[1] klappehalten antwortet auf sodelle
03.04.2009 12:03
Moin!

Eine Solomokarte ist genau richtig für jemanden, der telefonieren möchte - weitersagen ;-)

Grüße
kh
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[2] kunde-bei-teltarif antwortet auf sodelle
03.04.2009 12:14

einmal geändert am 03.04.2009 12:17
HIER sollte man VOR Vertragsabschluss nachsehen:



https://www.solomo.de/?function=staticContent&page=staticTariffDE&PHPSESSID=q3sl08cvbld6cvans7aqp9s7c7

---> Sonstiges



WEITERSAGEN!!!!!!!



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[3] namorico antwortet auf sodelle
03.04.2009 12:37

einmal geändert am 03.04.2009 12:37
Was hast du für ein Problem? KUNDEN WIE DICH, NEIN DANKE!
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[4] m_maier antwortet auf sodelle
03.04.2009 14:17
Benutzer sodelle schrieb:
Das tollste: Vom Restguthaben wurden 5 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Das steht in den AGB.

(Zugegeben: Im Kleingedruckten, aber vor Vertragsabschluss sollte man das durchlesen.)

Marcus
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[4.1] garfield antwortet auf m_maier
04.04.2009 11:26
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer sodelle schrieb:
Das tollste: Vom Restguthaben wurden 5 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Das steht in den AGB.

(Zugegeben: Im Kleingedruckten, aber vor Vertragsabschluss sollte man das durchlesen.)

In den AGB habe ich es nicht gefunden, sondern bei den Tarifen unter "Sonstiges". Es wäre mal interessant, auch dies von einem Richter überprüfen zu lassen. Er könnte zu einem ähnlichen Schluss wie hier kommen:
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/20010

Zitat:
"Schließlich darf das Mobilfunkunternehmen auch die Klausel, nach der für eine Sperre ein Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste erhoben wird, nicht mehr verwenden. Diese Regelung könne bei der kundenfeindlichsten Auslegung als pauschalierter Schadensersatzanspruch gewertet werden. Das sei nicht erlaubt."
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[4.1.1] m_maier antwortet auf garfield
04.04.2009 16:31
Benutzer garfield schrieb:
In den AGB habe ich es nicht gefunden, sondern bei den Tarifen unter "Sonstiges".

In den (Vistream-)AGB wird tatsächlich nur angekündigt, *dass* es ein "Dienstleistungsentgelt" gibt, aber nicht, wie hoch es ist:

https://www.solomo.de/solomo.de/documents/2008-10-01_vistream_GmbH_AGB_Prepaid.pdf

| 5.8. Bei Beendigung des Kundenverhältnisses durch den
| Kunden oder VISTREAM erfolgt eine Auszahlung von
| Restguthaben per Banküberweisung auf das Konto eines
| deutschen Kreditinstitutes soweit dieses das
| Dienstleistungsentgelt für die Auszahlung von Guthaben,
| welches der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist,
| übersteigt.

Interessant ist, dass es zwei AGB gibt, Solomo-AGB und Vistream-AGB...

Marcus
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[4.1.1.1] CGa antwortet auf m_maier
04.04.2009 19:43
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
In den AGB habe ich es nicht gefunden, sondern bei den Tarifen unter "Sonstiges".

In den (Vistream-)AGB wird tatsächlich nur angekündigt, *dass* es ein "Dienstleistungsentgelt" gibt, aber nicht, wie hoch es ist:

https://www.solomo.de/solomo.de/documents/2008-10-01_vistream_G
mbH_AGB_Prepaid.pdf

| 5.8. Bei Beendigung des Kundenverhältnisses durch den | Kunden oder VISTREAM erfolgt eine Auszahlung von | Restguthaben per Banküberweisung auf das Konto eines | deutschen Kreditinstitutes soweit dieses das | Dienstleistungsentgelt für die Auszahlung von Guthaben, | welches der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist, | übersteigt.

Interessant ist, dass es zwei AGB gibt, Solomo-AGB und Vistream-AGB...

Marcus

Ist es nicht:

In so gut wie keiner AGB egal bei welchem Unternehmen stehen irgendwelche Preise. Dort wird IDR auf die Preisliste verwiesen. Und dort steht die Gebühr auch drin. Vertragsbestandteil ist immer AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste.

Warum hier zwei AGB stehen geht schon aus § 1.1 der Vistream AGB hervor:

"1.1. Die vistream GmbH (im folgenden „VISTREAM" genannt) erbringt ihre
Mobilfunkdienstleistungen durch die Verwendung von Guthabenkarten in Partnertarifen
(„die Leistungen") zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), die
der Vertragspartner („Kunde“) durch Erteilung des Auftrags gegenüber Markenpartnern, die
den Mobilfunkvertrag („Prepaid-Mobilfunkvertrag“) für VISTREAM vermittelt (im Folgenden
„Partner“), anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist
ausgeschlossen, auch wenn VISTREAM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB
werden ergänzt durch produkt- oder dienste spezifische Regelungen, die den Kunden
ausgehändigt werden oder auf Websites der Partner bzw. unter www.vistream.de/agb,
einsehbar und abrufbar sind."

Vistream ist der Netzbetreiber und Solomo der Partner der die Vertäge vermittelt (ähnlich wie E-Plus und E-Plus Service). Die Solomo AGB sind die Ergänzungen zu den Vistream AGB.

cu ChrisX
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[5] arndt1972 antwortet auf sodelle
03.04.2009 14:20
Das tollste: Vom Restguthaben wurden 5 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Und auch ein Discounter möchte Geld verdienen, also ist es normal, daß er für seinen Aufwand (Geld zurücküberweisen) eine angemessen Gebühr nimmt.
WEITERSAGEN!
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[5.1] m_maier antwortet auf arndt1972
03.04.2009 14:27
Benutzer arndt1972 schrieb:
Und auch ein Discounter möchte Geld verdienen, also ist es normal, daß er für seinen Aufwand (Geld zurücküberweisen) eine angemessen Gebühr nimmt.

Positiv: z.B. Simyo und o2 nehmen *keine* Gebühr.

*Kundenfreundlich* sind die 5 EUR von Solomo nicht. Allerdings handelt es sich zu diesem Zeitpunkt ja schon um ehemalige Kunden, zu denen man nicht mehr freundlich sein muss ;-)

Marcus
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[5.1.1] arndt1972 antwortet auf m_maier
03.04.2009 14:33
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Und auch ein Discounter möchte Geld verdienen, also ist es normal, daß er für seinen Aufwand (Geld zurücküberweisen) eine angemessen Gebühr nimmt.

Positiv: z.B. Simyo und o2 nehmen *keine* Gebühr.

Jein, so zahlen die Zeche indirekt die verbleibenden Kunden.
Also ich finde eine solche Gebühr bei einem Discounter absolut angemessen und habe lieber klare Gebühren, als irgendwelche Fallstricke oder verdeckte Kosten anderswo. Was nicht heißt, daß dieses bei den anderen Anbietern so sein muß, aber irgendwo verdienen die auch ihr Geld.

*Kundenfreundlich* sind die 5 EUR von Solomo nicht. Allerdings handelt es sich zu diesem Zeitpunkt ja schon um ehemalige Kunden, zu denen man nicht mehr freundlich sein muss ;-)

Ich sehe das nicht mal unter dem Gesichtspunkt freundlich sein muß, aber ich finde, daß es nicht zu viel verlangt ist, wenn der Kunde mitdenken soll, bzw. Extra-Wünsche extra bezahlt. Und 5,- € ist absolut ok, aber eben auch nicht mehr!

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[5.1.2] rudiradler antwortet auf m_maier
04.04.2009 13:34
Benutzer m_maier schrieb:
*Kundenfreundlich* sind die 5 EUR von Solomo nicht. Allerdings handelt es sich zu diesem Zeitpunkt ja schon um ehemalige Kunden, zu denen man nicht mehr freundlich sein muss ;-)



Vielleicht kommt ein Kunde ja später wieder zurück,

aber sicher nicht, wenn er beim Abschied noch abkassiert wird.

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[5.1.2.1] tatort antwortet auf rudiradler
04.04.2009 14:59
Benutzer rudiradler schrieb:
Benutzer m_maier schrieb:
*Kundenfreundlich* sind die 5 EUR von Solomo nicht. Allerdings handelt es sich zu diesem Zeitpunkt ja schon um ehemalige Kunden, zu denen man nicht mehr freundlich sein muss ;-)



Vielleicht kommt ein Kunde ja später wieder zurück,

aber sicher nicht, wenn er beim Abschied noch abkassiert wird.


Welcher Prepaid-Anbieter erhebt diese Gebühr denn nicht?

Durch die Auszahlung entsteht ein Aufwand, vermutlich sogar höher als 5 EUR. Warum sollte man diesen auf alle Kunden umlegen? Ich empfinde die Gebühr als gerechtfertigt.
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[6] garfield antwortet auf sodelle
03.04.2009 17:22

einmal geändert am 03.04.2009 22:16
Benutzer sodelle schrieb:

Das tollste: Vom Restguthaben wurden 5 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Das hast Du ja noch richtig Glück gehabt. Schau mal hier:
http://www.ciao.de/callmobile_de__Test_3187543

Zitat:
"Callmobile.de konnte es jedoch nicht lassen, mir zum Abschied noch eine letzte unerwartete Gebühr aufzuerlegen. Per Email teilte mir die Firma mit, dass sie mein Restguthaben von 4,67 € abzüglich einer Gebühr für die Rückerstattung in Höhe von € 6,- auf mein Bankkonto überweisen werde. Großzügigerweise erklärte sich callmobile.de bereit, mein Girokonto nachträglich nicht weiter zu belasten, wenn die Gebühr von 6,- € mein Restguthaben übersteigen sollte."

Tja, da wird das Rückfordern von Restguthaben zum finanziellen Risiko. ;-)
Vermutlich wäre eine Dankes-Email an callmobile angebracht gewesen ;-)