Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
In den AGB habe ich es nicht gefunden, sondern bei den Tarifen unter "Sonstiges".
In den (Vistream-)AGB wird tatsächlich nur angekündigt, *dass* es ein "Dienstleistungsentgelt" gibt, aber nicht, wie hoch es ist:
https://www.solomo.de/solomo.de/documents/2008-10-01_vistream_G
mbH_AGB_Prepaid.pdf
| 5.8. Bei Beendigung des Kundenverhältnisses durch den | Kunden oder VISTREAM erfolgt eine Auszahlung von | Restguthaben per Banküberweisung auf das Konto eines | deutschen Kreditinstitutes soweit dieses das | Dienstleistungsentgelt für die Auszahlung von Guthaben, | welches der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist, | übersteigt.
Interessant ist, dass es zwei AGB gibt, Solomo-AGB und Vistream-AGB...
Marcus
Ist es nicht:
In so gut wie keiner AGB egal bei welchem Unternehmen stehen irgendwelche Preise. Dort wird IDR auf die Preisliste verwiesen. Und dort steht die Gebühr auch drin. Vertragsbestandteil ist immer AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste.
Warum hier zwei AGB stehen geht schon aus § 1.1 der Vistream AGB hervor:
"1.1. Die vistream GmbH (im folgenden „VISTREAM" genannt) erbringt ihre
Mobilfunkdienstleistungen durch die Verwendung von Guthabenkarten in Partnertarifen
(„die Leistungen") zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), die
der Vertragspartner („Kunde“) durch Erteilung des Auftrags gegenüber Markenpartnern, die
den Mobilfunkvertrag („Prepaid-
Mobilfunkvertrag“) für VISTREAM vermittelt (im Folgenden
„Partner“), anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist
ausgeschlossen, auch wenn VISTREAM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB
werden ergänzt durch produkt- oder dienste spezifische Regelungen, die den Kunden
ausgehändigt werden oder auf Websites der Partner bzw. unter www.vistream.de/agb,
einsehbar und abrufbar sind."
Vistream ist der Netzbetreiber und Solomo der Partner der die Vertäge vermittelt (ähnlich wie E-Plus und E-Plus Service). Die Solomo AGB sind die Ergänzungen zu den Vistream AGB.
cu ChrisX