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Auch Bestandskunden haben freie Routerwahl


08.08.2016 17:14 - Gestartet von CBS
Ich sehe das anders, auch für Bestandskunden gilt die freie Routerwahl. Man muss allerdings - anders als bei Neuverträgen - aktiv nach den notwendigen Zugangsdaten fragen. Der geänderte Paragraph 11 im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikation­sendeinrichtungen (s.u.) sagt aus, dass bei Neuverträgen die Zugangsdaten kostenlos und unaufgefordert mitgeliefert werden müssen. Bestandskunden darf die Nutzung eines eigenen Routers aber ebenso nicht vorgeschrieben werden, wie sich aus dem ersten Teil desselben Abschnitts ergibt.

§ 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikation­sendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikation­sendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikation­sendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikation­sendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.“