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Anfangspasswort Router _gerichtlich_ unsicher gestempelt


03.08.2010 17:34 - Gestartet von spike
Hallo!
Laut einem Gerichtsurteil würde das Anfangspasswort bei physischem Zugang zum Gerät dazu einladen, den Router zu konfigurieren und für eigene (kriminelle) Zwecke zu missbrauchen.

Daher musste in diesem konkreten Fall der Geschädigte die horrende Rechnung zahlen. Obwohl er im fraglichen Zeitram in Urlaub war und nachweislich niemand die Wohnung betrat.

Meiner Meinung nach missachtet das betreffende Gericht den Wert des Schutzes einer abgeschlossenen Wohnung, da pysischer Zugang zum Router auch den Austausch des Routers oder das Ausspionieren der Zugangsdaten durch zwischengeschaltete Messmittel ermöglicht. Das entspricht einem Einbruch mit Diebstahl.

Es hätte zumindest in Erwägung ziehen können, dass ein unbemerkter Einbruch gleichsam bei den Datenbanken des Providers hätte erfolgen können, was die gleichen Symptome (Missbrauch der Zugangsdaten und Folgekosten) nach sich hätte ziehen können.

Es bleibt ob der regelmäßig seltsam rückschrittlich und praxisfremd eingestellten Urteile die Empfehlung: aktuelle Urteile verfolgen und möglicht präventiv handeln, denn es geht ja doch Signalwirkung von entsprechenden Urteilen aus, auch wenn sie nicht nachvollziehbar sind, bis ein anderes Urteil eine Gegenrichtung ansteuert.

Die Zeitschrift c't (heise.de) hat hier in der Rubrik Recht immer wieder Kompetenz bewiesen, sehr zu empfehlen.

Viel (!) Glück (!) und Gespür für Fallen zur Vermeidung lästiger juristischer Streitereien (wer cooler, hartnäckiger, mit mehr Sitzfleisch und der besseren Rechtsschutz versehen ist, bekommt in D auch Recht)

Spike
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[1] Horafas antwortet auf spike
17.08.2010 12:55


Benutzer spike schrieb:
Daher musste in diesem konkreten Fall der Geschädigte die horrende Rechnung zahlen. Obwohl er im fraglichen Zeitram in Urlaub war und nachweislich niemand die Wohnung betrat.

Spike

Naja, wenn ich im Urlaub bin, dann schalte ich alles ab!
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[1.1] dsloase antwortet auf Horafas
07.10.2010 22:14
ich denke in der Hinsicht haben fast alle Provider gelernt und liefern Routerindividuelle Kennwörter und WLAN-WPA_Schlüssel aus. Das man die von der Rückseite ablesen kann, erfordert zumindestens physischen Zutritt in die Wohnung. Das die Passwörter z.T. zu geringe Varianz oder Macadressanteile oder wie z.B. bei der fritzbox nur Ziffern im WPA-Schlüssel verwendet, ist verbesserungswürdig. Wer sich Router kauft und in Betrieb nimmt, ist selbst verantwortlich auch auf aktuellem technischen Wissen zu sein- lässt er es auf Rechnung von einem Dienstleister machen, ist dieser auch bei Unterlassung haftbar zu machen, wenn default-Passwörter oder WEP-Verschlüsselung nicht beseitigt wurden!
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[1.1.1] RE: Anfangspasswort Router _gerichtlich_ unsicher gestempelt, per se!
spike antwortet auf dsloase
16.11.2010 12:06
Benutzer dsloase schrieb:
...
Dass man die von der Rückseite ablesen kann, erfordert zumindestens physischen Zutritt in die Wohnung.

Genau das schien das Gericht ja nicht zu beeindrucken.
Sonst ist der Schutz der Wohnung ja immer anerkannt und heilig.

Umgekehrt: ich erwarte vom Gericht, dass es sich auf die Suche nach Einbruchsspuren oder Fehl-Protokollen im Netzwerk des DSL-Anbieters macht, wenn beim Anwender daheim nichts zu erkennen war, davon war aber nie die Rede.

Von tatsächlichen Lücken von aufgedruckten Passwörtern wurde ja auch nicht gesprochen.

Das ist so ähnlich wie das Hohe Ross der Geldautomatenbetreiber (unserer lieben Banken), die bei Abhebungen mit "Fern-Elektronisch" (per Breitbandempfänger oder manipulierten EC-Automaten) nachgemachten EC-Karten den betroffenen Kunden Kundenschutz verweigerten. Von dem Hohen Ross kamen sie auch erst durch massiven Zwang herunter (da klingt bei mir auch wieder heise c't an).

Es entsteht dann (wenn Gerichte Einzelpersonen weniger glauben als festgefahrenen Institutionen wie den DSL-Providern) der Bedarf, den umgekehrten Fall von Orwells Überwachungsstaat für sich selbst zu erzeugen, damit man ungläubigen Gerichten nachweisen kann, dass man den Router ausgeschalten hatte, das WLAN-Passwort aller Geräte, die in der Wohnung lagen, gelöscht hatte, und einen Tracer an die DSL-Leitung gehängt hat, der Manipulation davor erkennt. Und so weiter. Bei jedem Schritt im Netz der Netze.

Wer in letzter Zeit in heise c't die Recht-Beiträge gelesen hat, wird einen gewissen resignativen Grundtenor nicht verkennen, der sehr untypisch für die c't ist.

Gruß!
Spike