Benutzer dsloase schrieb:
...
Dass man die von der Rückseite ablesen kann, erfordert zumindestens physischen Zutritt in die Wohnung.
Genau das schien das Gericht ja nicht zu beeindrucken.
Sonst ist der Schutz der Wohnung ja immer anerkannt und heilig.
Umgekehrt: ich erwarte vom Gericht, dass es sich auf die Suche nach Einbruchsspuren oder Fehl-Protokollen im Netzwerk des DSL-Anbieters macht, wenn beim Anwender daheim nichts zu erkennen war, davon war aber nie die Rede.
Von tatsächlichen Lücken von aufgedruckten Passwörtern wurde ja auch nicht gesprochen.
Das ist so ähnlich wie das Hohe Ross der Geldautomatenbetreiber (unserer lieben Banken), die bei Abhebungen mit "Fern-Elektronisch" (per Breitbandempfänger oder manipulierten EC-Automaten) nachgemachten EC-Karten den betroffenen Kunden Kundenschutz verweigerten. Von dem Hohen Ross kamen sie auch erst durch massiven Zwang herunter (da klingt bei mir auch wieder heise c't an).
Es entsteht dann (wenn Gerichte Einzelpersonen weniger glauben als festgefahrenen Institutionen wie den DSL-Providern) der Bedarf, den umgekehrten Fall von Orwells Überwachungsstaat für sich selbst zu erzeugen, damit man ungläubigen Gerichten nachweisen kann, dass man den Router ausgeschalten hatte, das WLAN-Passwort aller Geräte, die in der Wohnung lagen, gelöscht hatte, und einen Tracer an die DSL-Leitung gehängt hat, der Manipulation davor erkennt. Und so weiter. Bei jedem Schritt im Netz der Netze.
Wer in letzter Zeit in heise c't die Recht-Beiträge gelesen hat, wird einen gewissen resignativen Grundtenor nicht verkennen, der sehr untypisch für die c't ist.
Gruß!
Spike