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Fremdeingabe


25.12.2009 18:51 - Gestartet von spunk_
Hallo

denn laut Geschäftsbedingungen für Online-Banking darf er Zugangsdaten und Transaktionsnummern nicht weitergeben.


das Problem besteht grundsätzlich beim "online"Bankverfahren.

die daten werden auf einer Fremden Hardware (der Rechner des Anwenders ist nicht von der Bank freigegeben) und einer fremden Software (der browser des Anwenders ist ebenso nicht von der Bank freigegeben)


eine Bank die wirklich auf Schutz achtet lässt online-Eingaben nicht zu, da niemand erkennen kann ob die Fremdsoftware des Anwenders (konkret eben der Internetbrowser) korrekt arbeitet und die Daten nicht im Hintergrund an eine Zwischenstation sendet.

sobald die Bank die Nutzung eines Internetbrowsers zulässt kann sie eigentlich auch die Nutzung über einen anderen Fremdanbieter (hier eben payment-network mit sofortueberweisung.de ) zulassen.


so betrachtet muss die Bank vorschreiben
entweder auf ungesicherter Hardware nur mit einem gesicherten System zu arbeiten (Bank-Software mit Betriebssystem auf einer Start-CD) oder sogar die verwendete hardware vorgeben: also eine Art Bank-Gerät das in die vorhandene Netzstruktur des Anwenders eingebunden wird.