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Name der Kampagne


27.11.2003 16:18 - Gestartet von janrudi
Irgendwo ist der Name der Kampagne falsch gewählt, zumindest im rechtlichen Sinne. Denn die in § 106 UrhG benannte 'Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke', die hier wohl einschlägig ist, ist kein Verbrechen, sondern 'nur' ein Vergehen ... Aber wie man auf der Internet-Seite der Kampagne erfährt, ist das hier gewollt. Man bezieht sich bei "Verbrecher" auf die umgangssprachliche Definition und nicht auf die juristische. Aber was solls ... Man muss den Leuten ja Angst machen, ob eine Einzelperson im Zweifelsfall das Höchstmaß von drei Jahren für einen gebrannten Film bekommt, ist ja was ganz anderes ...
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[1] Sir John antwortet auf janrudi
27.11.2003 16:39
Benutzer janrudi schrieb:
Irgendwo ist der Name der Kampagne falsch gewählt, zumindest im rechtlichen Sinne. Denn die in § 106 UrhG benannte 'Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke', die hier wohl einschlägig ist, ist kein Verbrechen, sondern 'nur' ein Vergehen ... Aber wie man auf der Internet-Seite der Kampagne erfährt, ist das hier gewollt. Man bezieht sich bei "Verbrecher" auf die umgangssprachliche Definition und nicht auf die juristische. Aber was solls ... Man muss den Leuten ja Angst machen, ob eine Einzelperson im Zweifelsfall das Höchstmaß von drei Jahren für einen gebrannten Film bekommt, ist ja was ganz anderes ...

Gibt's im Knast eigentlich Internetzugänge? ;-)
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[1.1] andy 200 antwortet auf Sir John
27.11.2003 20:09
Benutzer Sir John schrieb:
Benutzer janrudi schrieb:
Irgendwo ist der Name der Kampagne falsch gewählt, zumindest im rechtlichen Sinne. Denn die in § 106 UrhG benannte 'Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke', die hier wohl einschlägig ist, ist kein Verbrechen, sondern 'nur' ein Vergehen ... Aber wie man auf der Internet-Seite der Kampagne erfährt, ist das hier gewollt. Man bezieht sich bei "Verbrecher" auf die umgangssprachliche Definition und nicht auf die juristische. Aber was solls ... Man muss den Leuten ja Angst machen, ob eine Einzelperson im Zweifelsfall das Höchstmaß von drei Jahren für einen gebrannten Film bekommt,
ist ja was ganz anderes ...

Gibt's im Knast eigentlich Internetzugänge? ;-)
ne aber fernsehen , Radio und nette Jungs;-)

Mal im Ernst war schon öfter Beruflich im Knast - denen geht es nicht schlecht.Deutschland ist ebend netter zu seinen Kriminellen als zum normalen Bürger