Themenspezial: Verbraucher & Service Copyright

Bilder, Videos und Musik aus dem Internet: Vorsicht beim Urheberrecht

Fremde Texte, Töne oder Bilder im Internet zu verwenden, ist verboten. Es gibt zwar Ausnahmen, aber nur in sehr engen Grenzen. Besser sind Alternativen, zum Beispiel Material, das unter der Creative-Commons-Lizenz steht.
Von Rita Deutschbein / dpa

Bilder, Videos und Musik aus dem Internet: Vorsicht beim Urheberrecht Bilder, Videos und Musik aus dem Internet: Vorsicht beim Urheberrecht
Bild: dpa
Es sind nur ein paar Klicks: Schnell ist ein lustiges Bild aus dem Netz bei Facebook gepostet, das Urlaubsvideo bei YouTube mit cooler Musik unterlegt oder der Blog-Beitrag mit einem schicken Foto illustriert. Doch wer sich im Internet an fremdem Eigentum vergreift, kann gleich in mehrfacher Hinsicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte daher besser auf legale Alternativen zurückgreifen.

Bilder, Videos und Musik aus dem Internet: Vorsicht beim Urheberrecht Bilder, Videos und Musik aus dem Internet: Vorsicht beim Urheberrecht
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Grundsätzlich macht das Urheberrecht keine Unterschiede zwischen Privatleuten und gewerblichen Anbietern. "Ein Privatmensch ist in dem Moment, in dem er kommerzielle Plattformen wie YouTube, Facebook oder Twitter benutzt, gar kein Privatmensch mehr", sagt der auf Internet-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Terhaag. "Indem man dort etwas hochlädt, wird das jeweilige Werk zumindest von dem Betreiber der Plattform und gegebenenfalls auch von demjenigen, der etwas hochlädt, kommerziell genutzt."

Voraussetzung für eine Urheberrechtsverletzung ist, dass man einen Text, ein Musikstück, ein Foto oder ein Video öffentlich zugänglich macht. Doch kann man schon von Veröffentlichung sprechen, wenn man etwas nur für einen beschränkten Nutzerkreis zur Verfügung stellt? Meistens schon, sagt Anwalt Terhaag: "Auch wenn man es nur den eigenen Facebook-Freunden zugänglich macht, handelt es sich in aller Regel um eine Veröffentlichung." Eine private Nutzung dürfte nur vorliegen, wenn man ein Werk online einem sehr eng begrenzten Kreis von höchstens etwa 15 Personen zeigt.

Zitatrecht als eine Ausnahme des Urheberrechts

Eine Ausnahme des Urheberrechts bildet das sogenannte Zitatrecht - allerdings nur in engen Grenzen. "Man sollte wissen, dass die Nutzungsfreiheiten sehr kurz greifen", erklärt der Jurist Till Kreutzer, Redaktionsleiter des Online-Portals "irights.info". Das Zitatrecht gelte nur, wenn man sich mit fremden Werken auseinandersetzt.

Auch die Länge von Zitaten ist stark begrenzt. Dabei gibt es allerdings keine absoluten Grenzen. "Im Gesetz steht nur, dass Zitate einen angemessenen Umfang nicht überschreiten dürfen", sagt Jurist Kreutzer. Wie viel "angemessen" sei, hänge immer von der Gesamtlänge des zitierten Werks und auch von der Länge des eigenen Werks ab, erklärt Kreutzer. "Wenn ich eine halbe Seite Text schreibe und darin fünf Seiten Text zitiere, wäre das natürlich nicht mehr zulässig. Da sollte man sehr vorsichtig sein."

Grundsätzlich gilt das Zitatrecht zwar auch für Musik, Filme und Bilder. Hier ist es aber noch schwieriger, die Bedingungen des Urheberrechts einzuhalten. "Im Bereich von Musikstücken ist es eigentlich überhaupt nicht möglich, einzelne Passagen legal zu übernehmen, erst recht nicht für juristische Laien", erklärt Michael Terhaag.

Auch bei Fotos sei eine Veröffentlichung unter Anwendung des Zitatrechts eigentlich kaum vorstellbar, sagt der Anwalt. Nach Ansicht von Till Kreutzer kommt das nur dann infrage, wenn man sich mit den Bildern auseinandersetzt, etwa in einem Blogbeitrag. "Seine Webseite hübsch zu machen, ist jedenfalls kein Zitatzweck", erläutert Kreutzer.

Alternative: Kostenlose Bilder, Filme und Musik

Wer fremde Bilder, Musik oder Filme verwenden möchte, für den gibt es zahlreiche kostenlose Alternativen, wie Kreutzer erläutert. "Freie Inhalte, sogenannte Creative Commons (CC), erlauben es jedermann, fremde Werke unter bestimmten Bedingungen kostenlos zu veröffentlichen."

Das bedeutet aber nicht, dass Internetnutzer mit Creative-Commons-Material anstellen dürfen, was sie wollen. "Es ist ein Vertrag, der da zustandekommt", erklärt Kreutzer. Es sei daher wichtig, die jeweiligen Lizenzbedingungen einzuhalten - ansonsten ist das wieder eine Rechtsverletzung. Alle Creative-Commons-Lizenzen haben zwei Sachen gemein, so der Experte. "In jedem Fall muss man den Autor nennen und auf die CC-Lizenz hinweisen."

Es gibt allerdings noch weitere Bedingungen, je nach Art des Lizenztyps. Welche das genau sind, erfahren interessierte Nutzer auf der Webseite der Organisation Creative Commons Deutschland unter "Was ist CC?". Sechs verschiedene Kombinationen von Merkmalen sind hier aufgelistet. Manche erlauben es zum Beispiel nicht, das jeweilige Werk zu verändern. In anderen Fällen darf es nicht kommerziell verwendet oder nur unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden. Außerdem können Surfer auf der Seite in verschiedenen Suchmaschinen und Portalen nach CC-Material fahnden.

Copyrightverletzung: Die möglichen Folgen

Wer fremdes Material ohne eine solche Lizenz und auch ohne die Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, handelt illegal und muss mit Bestrafung rechnen. Laut Till Kreutzer ist bei einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung sogar eine strafrechtliche Untersuchung möglich: "Aber in der Regel werden diese Taten gar nicht verfolgt."

Wer im Netz das Copyright verletzt, muss sich daher vor allem auf zivilrechtliche Schritte des Urhebers einstellen. "Der Rechteinhaber hat mehrere Ansprüche", erläutert Rechtsanwalt Terhaag. So könne er verlangen, dass man die Veröffentlichung zurücknehme und auch für die Zukunft ausschließe. "Man muss also eine Unterlassungserklärung abgeben." Außerdem habe der Urheber ein Recht auf Schadensersatz. "Dazu kommen dann noch die Anwaltskosen. So etwas ist immer lästig und kann auch ziemlich teuer werden."

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Inhaber der Rechte eine Abmahnung schicken, ist zwar nach Meinung von Terhaag eher gering. Man sollte sich aber auf keinen Fall darauf verlassen. Und so ist auch der Experte selbst vorsichtig, was den Umgang mit fremden Werken angeht: "Ich würde kein Urlaubsvideo mit aktueller Chartsmusik unterlegen und bei Facebook veröffentlichen."

Das Urheberrecht ist ein komplexes Gebiet. Einen kurzen Überblick darauf, was Nutzer beachten müssen, wenn sie Bilder, Videos und Musik aus dem Internet verwenden, haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst.

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