Verhandlung

Kompliziert: Haftung bei Urheberrechtsverletzung vor BGH

Rechts­strei­tig­keiten zu Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen ziehen sich oft jahre­lang hin, mitunter muss der EuGH dazu befragt werden. Wenn sich die Rechts­lage zwischen­zeit­lich auch noch geän­dert hat, wird es voll­ends kompli­ziert.
Von dpa /

Illegale Uploads auf YouTube vor dem BGH Illegale Uploads auf YouTube vor dem BGH
picture alliance / Sophia Kembowski/dpa
Mehrere Scha­den­ersatz-Klagen gegen Internet-Platt­formen wegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen haben heute den Bundes­gerichtshof (BGH) beschäf­tigt.

Einmal geht der Produ­zent Frank Peterson gegen YouTube vor, weil Nutzer dort immer wieder uner­laubt Videos mit Musik der Sängerin Sarah Brightman einge­stellt hatten. In den anderen Fällen klagen Verlage, Musik- und Film­unter­nehmen und die Verwer­tungs­gesell­schaft Gema gegen den Dienst Uploaded der Schweizer Cyando AG (Az. I ZR 135/18 u.a.).

Rechts­lage ist komplex

Illegale Uploads auf YouTube vor dem BGH Illegale Uploads auf YouTube vor dem BGH
picture alliance / Sophia Kembowski/dpa
Die Verfahren werfen kompli­zierte Fragen auf. Das Urhe­ber­recht ist EU-weit einheit­lich gere­gelt - die Karls­ruher Rich­terinnen und Richter hatten deshalb nach ersten Verhand­lungen 2018 zunächst den Euro­päi­schen Gerichtshof (EuGH) einge­schaltet. Parallel wurde in der Euro­päi­schen Union das Urhe­ber­recht umfas­send refor­miert, seit Sommer 2021 gelten in Deutsch­land die neuen Regeln. Ob Scha­den­ersatz zu zahlen ist, ist noch nach der alten Rechts­lage zu beur­teilen. Zum Teil ist für die Fälle aber auch schon das neue Recht rele­vant.

Der Streit zwischen Peterson und YouTube zieht sich jetzt schon 13 Jahre hin. Die Mitschnitte, um die es geht, waren Ende 2008 auf der Platt­form aufge­taucht. Die BGH-Richter tendieren dazu, YouTube für diese konkreten Urhe­ber­rechts­ver­stöße in die Haftung zu nehmen, wie sich in der Verhand­lung heute abzeich­nete. YouTube habe diese damals nicht unver­züg­lich abge­stellt, sagte der Senats­vor­sit­zende Thomas Koch. Eine gene­relle Haftung für sämt­liche Rechts­ver­let­zungen auf der Platt­form sei nach altem Recht aber "sehr frag­lich".

Klarer scheinen die Dinge beim File­hos­ting-Dienst Uploaded zu liegen. Dort können Nutze­rinnen und Nutzer alle mögli­chen Inhalte hoch­laden und für andere verlinken - harm­lose Schnapp­schüsse vom Haus­tier, aber eben auch urhe­ber­recht­lich geschützte Filme, Musik­stücke oder E-Books. Hier gehen die Richter im Moment davon aus, dass der Betreiber wohl nicht ausrei­chend Vorkeh­rungen getroffen hat, um das zu verhin­dern. Nutzer, deren Inhalte beson­ders häufig herun­ter­geladen wurden, seien sogar noch mit Geld­prä­mien belohnt worden.

Die Urteile sollen erst in den kommenden Wochen verkündet werden.

Voda­fone hat unter­dessen ein Urteil gegen sein Zero-Rating-Angebot "Voda­fone Pass" akzep­tiert. Der vzbv zeigt sich zufrieden.

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