Urheberrechtsreform: Neue Regeln im Netz
Künftig sollen es klarere Regeln bei Uploads z.B. auf Plattformen wie YouTube geben
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Die Bundesregierung will das Urheberrecht mit der
größten Reform seit zwei Jahrzehnten an die digitale Welt mit
Internetplattformen anpassen. Das schwarz-rote Kabinett beschloss heute
einen Gesetzentwurf, wie das Bundesjustizministerium in
Berlin mitteilte. Nun müssen sich Bundestag und Bundesrat damit
befassen. Bis Juni muss Deutschland bereits verabschiedete
entsprechende EU-Richtlinien in nationales Recht übertragen haben.
Die Reform soll das rechtliche Verhältnis zwischen Urhebern, Internet-Plattformen und Nutzern festlegen, etwa beim Hochladen von urheberrechtlich geschützten Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten. Es soll auch um neue Regeln gehen, wie Urheber an der Wertschöpfung von Plattformen beteiligt werden.
Vorhaben umstritten, viele sehen Schlupflöcher
Künftig sollen es klarere Regeln bei Uploads z.B. auf Plattformen wie YouTube geben
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Das Vorhaben ist bei Vertretern vieler Seiten in Einzelpunkten
umstritten, Medien- und Musikbranche etwa sahen Schlupflöcher.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte nach dem
Beschluss: "Unser Entwurf sieht einen fairen Interessenausgleich vor,
von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen
profitieren werden." Die Bundesregierung hatte mehrmals einen
Beschluss im Kabinett verschoben, das hatte zu Unmut bei den
betroffenen Branchen geführt.
Im Kern des Gesetzespakets geht es um Regeln für das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Internetplattformen. Das können zum Beispiel Songs von Künstlern, Filmausschnitte, Ausschnitte von Presseartikeln, Fotos oder Karikaturen sein.
Upload-Plattformen: Künftig urheberrechtlich verantwortlich?
Der Bund versucht einen Spagat zwischen Interessen und Freiheiten von Usern und dem Schutz von Urhebern. Eckpunkte: Upload-Plattformen sollen künftig grundsätzlich für hochgeladene Inhalte urheberrechtlich verantwortlich sein. Aus der Haftung können sich Diensteanbieter zum Beispiel befreien, wenn sie Lizenzen für geschützte Werke abschließen. Lizenzmodelle gibt es auch bereits in der Praxis.
Rechteinhaber sollen einer Plattform auch anzeigen können, wenn sie nicht wollen, dass ihre Werke hochgeladen werden. Dann muss der Anbieter diese Inhalte vor dem Hochladen herausfiltern. Der Nutzer wird über die Blockierung informiert. Auch das Instrument eines sogenannten roten Knopfes ist geplant. Demnach sollen Rechteinhaber einer Plattform anzeigen können, wenn unerlaubte Inhalte bereits hochgeladen worden sind. So sollen sie dann schnell wieder verschwinden können.
Details der "Bagatellregelung"
Umstritten war im Vorfeld vor allem eine sogenannte Bagatellregelung, nach der das Hochladen von Ausschnitten von geschützten Texten, Videos oder Tonspuren erlaubt sein soll, um Nutzergewohnheiten entgegen zu kommen.
Nach massiver Kritik aus der Kultur-, Medien- und Kreativbranche ist der Umfang im Gesetzentwurf eingekürzt worden: Es sind nun bis zu 15 Sekunden eines Filmwerkes oder Laufbildes, bis zu 15 Sekunden Tonspur, bis zu 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik.
Statements von Verbraucherzentrale und Bitkom
In einer Presseinformation der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vzbv-Vorstand Klaus Müller in einem Statement zur Reform des Urheberrechts unter anderem kommentiert:
"Erst versprach die große Koalition im Koalitionsvertrag keine Uploadfilter einzuführen, jetzt kommen sie doch. Die Politik hat zwar versucht, die negativen Auswirkungen von Uploadfiltern auf die Nutzerinnen und Nutzer zu begrenzen. Dass starke Nutzerrechte dafür aber das wichtigste Instrument sind, blendet die Politik dabei immer weiter aus.[...]"
Auch der Branchenverband Bitkom kommentiert die Urheberrechtsreform. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung, sagt unter anderem dazu:
"Die große Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt. Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen. Mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz werden Betreiber von bestimmten Online-Plattformen erstmals mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt, alle Nutzerinhalte müssen demnach automatisiert gescannt werden. Das allein ist ein großer Rückschlag für das freie Internet. Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden sind technisch schlicht nicht umsetzbar. Die betroffenen Plattformen stehen vor einer kaum lösbaren Aufgabe. Die neuen Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber brechen zudem mit zuvor bewährten Modellen. Für Kreative leistet das Gesetz einen Bärendienst. Es ist hochwahrscheinlich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenzeinnahmen erzielen als nach den alten Regeln.[...]"