Urheberrecht

Urheberrechtsreform: Neue Regeln im Netz

Mit dem Smart­phone etwas auf YouTube oder Face­book hoch­laden - das ist für viele Deut­sche zum Alltag geworden. Für urhe­ber­recht­lich geschützte Inhalte soll es künftig klarere Regeln geben, wer recht­lich bei Verstößen verant­wort­lich ist.
Von dpa /

Künftig sollen es klarere Regeln bei Uploads z.B. auf Plattformen wie YouTube geben Künftig sollen es klarere Regeln bei Uploads z.B. auf Plattformen wie YouTube geben
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Die Bundes­regie­rung will das Urhe­ber­recht mit der größten Reform seit zwei Jahr­zehnten an die digi­tale Welt mit Inter­net­platt­formen anpassen. Das schwarz-rote Kabi­nett beschloss heute einen Gesetz­ent­wurf, wie das Bundes­jus­tiz­minis­terium in Berlin mitteilte. Nun müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Bis Juni muss Deutsch­land bereits verab­schie­dete entspre­chende EU-Richt­linien in natio­nales Recht über­tragen haben.

Die Reform soll das recht­liche Verhältnis zwischen Urhe­bern, Internet-Platt­formen und Nutzern fest­legen, etwa beim Hoch­laden von urhe­ber­recht­lich geschützten Fotos, Arti­kel­teilen oder Video­aus­schnitten. Es soll auch um neue Regeln gehen, wie Urheber an der Wert­schöp­fung von Platt­formen betei­ligt werden.

Vorhaben umstritten, viele sehen Schlupf­löcher

Künftig sollen es klarere Regeln bei Uploads z.B. auf Plattformen wie YouTube geben Künftig sollen es klarere Regeln bei Uploads z.B. auf Plattformen wie YouTube geben
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Das Vorhaben ist bei Vertre­tern vieler Seiten in Einzel­punkten umstritten, Medien- und Musik­branche etwa sahen Schlupf­löcher. Justiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) erklärte nach dem Beschluss: "Unser Entwurf sieht einen fairen Inter­essen­aus­gleich vor, von dem Krea­tive, Rech­tever­werter und Nutzer glei­cher­maßen profi­tieren werden." Die Bundes­regie­rung hatte mehr­mals einen Beschluss im Kabi­nett verschoben, das hatte zu Unmut bei den betrof­fenen Bran­chen geführt.

Im Kern des Geset­zes­pakets geht es um Regeln für das Hoch­laden von urhe­ber­recht­lich geschützten Inhalten auf Inter­net­platt­formen. Das können zum Beispiel Songs von Künst­lern, Film­aus­schnitte, Ausschnitte von Pres­sear­tikeln, Fotos oder Kari­katuren sein.

Upload-Platt­formen: Künftig urhe­ber­recht­lich verant­wort­lich?

Der Bund versucht einen Spagat zwischen Inter­essen und Frei­heiten von Usern und dem Schutz von Urhe­bern. Eckpunkte: Upload-Platt­formen sollen künftig grund­sätz­lich für hoch­gela­dene Inhalte urhe­ber­recht­lich verant­wort­lich sein. Aus der Haftung können sich Diens­tean­bieter zum Beispiel befreien, wenn sie Lizenzen für geschützte Werke abschließen. Lizenz­modelle gibt es auch bereits in der Praxis.

Rech­teinhaber sollen einer Platt­form auch anzeigen können, wenn sie nicht wollen, dass ihre Werke hoch­geladen werden. Dann muss der Anbieter diese Inhalte vor dem Hoch­laden heraus­fil­tern. Der Nutzer wird über die Blockie­rung infor­miert. Auch das Instru­ment eines soge­nannten roten Knopfes ist geplant. Demnach sollen Rech­teinhaber einer Platt­form anzeigen können, wenn uner­laubte Inhalte bereits hoch­geladen worden sind. So sollen sie dann schnell wieder verschwinden können.

Details der "Baga­tell­rege­lung"

Umstritten war im Vorfeld vor allem eine soge­nannte Baga­tell­rege­lung, nach der das Hoch­laden von Ausschnitten von geschützten Texten, Videos oder Tonspuren erlaubt sein soll, um Nutzer­gewohn­heiten entgegen zu kommen.

Nach massiver Kritik aus der Kultur-, Medien- und Krea­tiv­branche ist der Umfang im Gesetz­ent­wurf einge­kürzt worden: Es sind nun bis zu 15 Sekunden eines Film­werkes oder Lauf­bildes, bis zu 15 Sekunden Tonspur, bis zu 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilo­byte je eines Licht­bild­werkes, Licht­bildes oder einer Grafik.

State­ments von Verbrau­cher­zen­trale und Bitkom

In einer Pres­seinfor­mation der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band hat vzbv-Vorstand Klaus Müller in einem State­ment zur Reform des Urhe­ber­rechts unter anderem kommen­tiert:

"Erst versprach die große Koali­tion im Koali­tions­ver­trag keine Upload­filter einzu­führen, jetzt kommen sie doch. Die Politik hat zwar versucht, die nega­tiven Auswir­kungen von Upload­fil­tern auf die Nutze­rinnen und Nutzer zu begrenzen. Dass starke Nutzer­rechte dafür aber das wich­tigste Instru­ment sind, blendet die Politik dabei immer weiter aus.[...]"

Auch der Bran­chen­ver­band Bitkom kommen­tiert die Urhe­ber­rechts­reform. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäfts­füh­rung, sagt unter anderem dazu:

"Die große Urhe­ber­rechts­reform enttäuscht in vielen Berei­chen. Das ursprüng­liche Ziel, ein modernes Urhe­ber­recht für den digi­talen Binnen­markt zu schaffen, wird klar verfehlt. Auch wenn es die Bundes­regie­rung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen. Mit dem Urhe­ber­rechts-Diens­tean­bieter-Gesetz werden Betreiber von bestimmten Online-Platt­formen erst­mals mit einer allge­meinen Über­wachungs­pflicht ihrer Dienste belegt, alle Nutzer­inhalte müssen demnach auto­mati­siert gescannt werden. Das allein ist ein großer Rück­schlag für das freie Internet. Die einzelnen Vorgaben zur Über­wachung, Sper­rung und Mode­ration von Nutzer­beschwerden sind tech­nisch schlicht nicht umsetzbar. Die betrof­fenen Platt­formen stehen vor einer kaum lösbaren Aufgabe. Die neuen Vergü­tungs­regeln für Urheber und Rech­teinhaber brechen zudem mit zuvor bewährten Modellen. Für Krea­tive leistet das Gesetz einen Bären­dienst. Es ist hoch­wahr­schein­lich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenz­ein­nahmen erzielen als nach den alten Regeln.[...]"

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