Benutzer Ed schrieb:
Benutzer Max Baumann schrieb:
Klasse Urteil kann ich nur sagen. Wäre das gleiche als würde ich meine Wohnung offen stehen lassen, und mich dann beschweren das Diese ausgeräumt wurde.
Nur weil du deine Tür offen lässt darf ich dir die Wohnung nicht leer räumen.
Die Versicherung stellt natürlich die Frage wie leicht du es dem Dieb gemacht hast.
Ob ich meine Haustür oder Terassentür offen lasse oder wie lange interessiert vielleicht die Versicherung.
Der Richter entscheidet nur ob es sich um einen einfachen Diebstahl oder einen Einbruch handelt. Eine Straftat ist es allemal.
Jeder der ein Haus oder Garten hat, lässt die eine oder andere Wertsache ungesichert draußen stehen. Sei es den Gartenschlauch oder den Rasenmäher.
Das Gericht sollte lieber den Betreiber des Wlan Netzes belangen, Stichwort Störerhaftung.
Das ist ja wohl Unsinn. Siehe oben.
Gibt es, so weit ich mich erinnere, nur bei der Bundeswehr.
"Verleitung zum Kameradendiebstahl" hieß das, wenn man den Spind nicht abschloss. (Wenn ich mich recht erinnere, ist aber schon 30 Jahre her...)
Dann müsste man auch die Supermärkte bestrafen, die mit ihren Süssigkeitsregalen an den Kassen die Kinder förmlich daztu zwingen zu stehlen.
Soetwas gibt es ja beim Auto, wenn du das nicht ordentlich sicherst gibt es auch ein Knöllchen (allerdings nur ein recht kleines).
Da geht es aber eher darum, dass jemand Unbefugtes (z.B. Kinder) das Auto in Betrieb setzt und damit zu einer Gefährdung der Öffentlichkeit führt.
Also hätte man beide bestrafen müssen, de "Dieb" und den "Einlader".
Grüße
Ed
Trotzdem sollte man natürlich sein WLAN-Netz sichern.
Bert