Recht am Bild

Fotos im Internet: Abgebildete können Löschung verlangen

Entscheidung zum Recht am eigenen Bild vom jeweiligen Einzelfall abhängig
Von dpa / Marc Kessler

Internet-Nutzer können unter Umständen verlangen, dass Einträge anderer Nutzer über sie selbst gelöscht werden. Das kann auch dann gelten, wenn sie zunächst nichts gegen diese Einträge einzuwenden hatten, sagt Martin Jaschinski, Rechtsanwalt aus Berlin. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Unternehmen im Netz nach Persönlichem über Bewerber suchen, könnten scheinbar harmlose Fotos vom Turnier des Schützenvereins oder Einträge in der Facebook-Gruppe des Vereins problematisch werden.

"Wenn man für die Veröffentlichung eines Fotos seine Einwilligung gegeben hat, und sie irgendwann widerrufen will, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an", erläuterte der Experte für IT-Recht. Verweigert sich der Veröffentlicher dem Wunsch nach Löschung, und die Sache landet vor Gericht, werde eine Interessensabwägung vorgenommen. Und diese müsse nicht, könne aber durchaus im Sinne des Abgebildeten ausgehen.

Schlechtere Karten hat nach Martin Jaschinskis Worten dagegen, wer zusammen mit vielen Vereinskollegen auf einem Foto zu sehen ist. Denn in diesem Fall greift eine gesetzliche Erlaubnis, so dass im Regelfall sogar eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Betroffenen möglich ist.

Rechtliche Abwägung im Einzelfall

Stört sich ein Internetnutzer an schriftlichen Äußerungen über seine Person, stellt sich die Frage, ob sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt wird. Das wird laut Jaschinski bei Äußerungen, die sich nur um ein Hobby des Nutzers drehen und damit nur seine sogenannte Sozialsphäre betreffen, eher nicht der Fall sein. "Geht es dagegen um die Privatsphäre, fällt die Interessensabwägung im Regelfall zugunsten dessen aus, über den berichtet wird." Und gegen Äußerungen, die die Intimsphäre betreffen, kann sich der Nutzer in jedem Fall wehren - ganz egal, ob er sie möglicherweise für lange Zeit toleriert hat.

Firmen informieren sich über Bewerber im Netz

Laut einer von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) in Auftrag gegebenen und heute vorgestellten Studie suchen deutsche Arbeitgeber systematisch nach persönlichen Daten von Bewerbern im Internet. Dazu zählen auch Informationen über Hobbys und Interessen oder persönliche Meinungsäußerungen. Bei 25 Prozent der Firmen kommt es vor, dass ein Bewerber deshalb erst gar nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen oder eingestellt wird. Verbraucherschützer warnen daher davor, allzu leichtfertig Persönliches ins Netz zu stellen.