Frei Sprechen
15.10.2008 18:48

1und1

Meine Frau weint
teltarif.de Leser Hotte2005 schreibt:
Wir sind umgezogen und wollten natürlich Internetanschluss.Die Hausbesizerin hatte nur einen Telefonanschluss. Meine Frau rief bei 1und1 an und Bestellte nur den Internetanschluss, was laut 1und eins klar ging.Kurz darauf bekamen wir enen Schrieb wo uns bestätigt wurde das wir einen Vollanschluss bekommen,den wir ja nicht wollten wegen der Hausbesizerin. wir machte 1und 1 Schriftlich und Telefonisch darauf aufmerksam und widerriefen diesen so von uns nicht gegebenen Auftrag. 5 Wochen hörten wir dann nichts mehr,daraufhin gingen wir zu T-online.Kurz darauf bekamen wir eine Auftragsbestätigung für einen vollanschluss von 1und1 den wir natürlich sofort schriftlich widerriefen.1und1 schrieb uns daraufhin (2Wochen später) das weil wir einen schnellanschluss hätten und die Wiederspruchzeit von 14 Tagen nicht gilt.Wir Protestierten und beschwerten uns mehrere male. ca.3 Wochen Später kam Morgens der Postbote und sagte zu meiner Frau er hätte einen Brief den er nur gegen Unterschrift herausgeben dürfe.Meine Frau unterschrieb machte den Brief auf und es war von 1und1 der dank das wier jetzt den vertrag unterschrieben hätten.Dann viel der Groschen die haben meine Frau über den Postboten Gelinkt , oder es zumindest versucht. Auf anraten eines Rechtsanwälts wiederriefen wir abermals und das sofort noch am gleichen Tag.Jetzt 2 wochen danach rief uns T-Online an die wir mitlerweile seit 4 Monaten als Provider habe das 1und1 versucht im namen von uns zu kündigen. meine Frage wäre hat so etwas schon mal jemand Erlebt und wie soll ich weiter vorgehen.Meine Frau ist Verzweifelt weil sie sich die Schuld gibt Das ist don absolut link was die abziehen, geht es denen denn so schlecht das sie auf unsere par Euro angewiesen sind????? Mein Tipp ist lasst euch nicht mit 1und1 ein.
Kommentare zum Thema (10)
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Orikalkos antwortet
15.10.2008 20:13
Mit der Unterschrift wurde nur den Erhalt des Briefes bestätigt und der hat ja keine Vertraglich Wirkung der ist ja in der regel nur für die Post.

Es sei den sie haben eventuell das Identverfahren benutzt, was nicht zwangsläufig als Vertragsunterschift gilt Das andere wird wohl ein Einschreiben gewesen sein.

Grundsätzlich muß die Unterschrift auf dem Vetrag sein der in der Regel Schriftlich sein muß. Ein beleg mit Unterschrift zum Vertrag zuzulegen ist meines Wissens nicht rechtensss. Ich würde einfach T-Online sagen das sie die Umschaltung verweigen soll. Denn 1. ist ja bisher kein Vertrag zustande gekommen, den die Leistung des DSL zugangs wurde ja nicht erfüllt und die DSL Flate leistung auch noch nicht erst wenn aktiv von 1&1 der Vertrag erfüllt ist, ist auch ein Vertrag mit Leistungspflicht entstanden. Und ab da läuft dann auch erst die Wiederrufpflicht.

1&1 ist dafür bekannt das Sie klare Gesetzliche Regelungen anders sieht und auslegt. Nur werden diese Ansichten kaum bei Gericht standhalten können.
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texter antwortet
15.10.2008 23:02
Tut bitte allen einen Gefallen: Lest euer Geschriebenes bitte wenigstens einmal quer. Die Lesbarkeit eurer Beiträge ist eine echte Katastrophe.

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Lesbarkeit
tatort antwortet auf texter
15.10.2008 23:06
Benutzer texter schrieb:
Tut bitte allen einen Gefallen: Lest euer Geschriebenes bitte wenigstens einmal quer. Die Lesbarkeit eurer Beiträge ist eine echte Katastrophe.

In diesem Fall hilft auch kein zweites Durchlesen!
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six..pack antwortet
16.10.2008 02:11
Gib das mal bei Google ein. Findest dann hier viel darüber.

abmahnung 1und1 Widerrufsrecht
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Spam.General antwortet
16.10.2008 07:09
Wie kann Jemand, der hier ab und dann mitliest überhaupt auf die Idee kommen einen Vertrag bei 1&1 abzuschließen?
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Sicher?!
arndt1972 antwortet
16.10.2008 09:26
Ist ein wenig provokativ: wenn Ihr mit denen genau so geredet und gesprochen habt, wie Du schreibst, dann haben sie es vielleicht einfach nicht verstanden?!
Grammatik und Rechtschreibung sind eine Katastrophe!
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garfield antwortet auf Orikalkos
16.10.2008 10:58
Benutzer Orikalkos schrieb:
Ich würde einfach T-Online sagen das sie die Umschaltung verweigen soll. Denn 1. ist ja bisher kein Vertrag zustande gekommen, den die Leistung des DSL zugangs wurde ja nicht erfüllt und die DSL Flate leistung auch noch nicht erst wenn aktiv von 1&1 der Vertrag erfüllt ist, ist auch ein Vertrag mit Leistungspflicht entstanden. Und ab da läuft dann auch erst die Wiederrufpflicht.
Das ist leider nicht so einfach, da ein Anbieter (rechtswidrig) durchaus einen Anschluss bei der Telekom auf sich umschalten lassen kann, ohne dass die Telekom eine Unterschrift des Kunden sehen will. Falls dann vom neuen Anbieter z.B. DSL bereits geschaltet worden ist, "sitzt" der nämlich auf dem "Port" - und so lange er ihn nicht frei gibt (normalerweise bei Beendigung des Vertragsverhältnisses), kann auch die Telekom nichts machen.

Je nachdem wie es gelaufen und wie weit das gediehen ist, wäre nur über 1und1 was zu machen (ggf. natürlich über Zahlungsverweigerung, rechtliche Schritte usw).

Aber wie ich lese, sieht es doch nicht schlecht aus, denn sie haben doch nun einen T-Online Anschluss, den 1und1 versucht, auf sich umzubiegen. Netterweise wurden sie doch deswegen von T-Online angerufen. Einfach denen sagen (besser schriftlich), dass sie natürlich auf keinen Fall den Anschluss (an 1und1 oder wen auch immer) ohne schriftliches Einverständnis freigeben dürfen und gut is. Dann kann 1und1 noch 10 Jahre lang an der Mauer kratzen.
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soraya-blue antwortet auf garfield
16.10.2008 20:20
Was die 'Ehefrau' ohne ihr wirkliches Wissen unterschrieben hat war sicher das Formular für die Rufnummernmitnahme und damit Kündigung der Telekom.