Frei Sprechen
14.05.2008 21:17

Was hat Versatel nun wieder vor?

Künstlicher Hindernislauf bei Kündigung?
teltarif.de Leser Albi aus Kiel schreibt:
So einiges bin ich ja von Versatel in punkto Kundenveråschung schon gewöhnt. Auch Versatel lernt es langsam, wohl eher sehr langsam, daß es besser wäre, die Email eine Kunden zu lesen, bevor die Antwort zurückgeschickt wird.

Ich hatte vor einigen Tagen mal wieder das ‚Vergnügen’. Ganze drei Anläufe brauchte Versatel dieses Mal, bis sie die Frage gelesen hatte. Aber bevor ich über Seiten aushole, hier ein kurzer Abriß und meine anschließende Frage.

Vertragsunterzeichnung 25.09.2006, erster Leistungsbezug 09.10.2006. Kündigung 30.07.2007 wegen heftiger Verårschung, Zustellung der Kündigung per Einschreiben am 01.08.2007, also nach nicht einmal 10 Monaten. Die Kündigung hat weiterhin Bestand. Sie wirkt zum 08.10.2008 oder 09.10.2008, also zum Abschluß der 24 Monate Mindestvertragslaufzeit.

Ich habe 8 MSNs, die ich gerne mitnehmen möchte.

In der letzten Antwort schreiben die (wohl nicht zum ersten Mal): „Für Sie bedeutet dies, dass Sie im Fall einer Rufnummernportierung Ihre hier vorliegende Kündigung aus diesem Grund zurücknehmen müssen. Andernfalls können Ihre Rufnummern nicht zum neuen Anbieter übertragen werden. Wir bitten Sie höflich, dies zu bedenken.

Was hat Versatel damit vor? Wollen die mich auf’s Glatteis bringen? Ich mache ein Faß auf, wenn ich von Versatel weg bin und die Rufnummern portiert habe. Aber warum soll ich die Kündigung zurücknehmen? Hat das einen rechtlichen Grund oder versuchen die über eine Einschüchterung mich zur Rücknahme zu bewegen und dann über einen faulen Trick mich weiter als Kunden zu behalten? Versatel traue ich das durchaus zu. Belogen haben die mich schon genug. Ich zähle schon meine Tage, bis der Spuk endlich ein Ende hat.

Kennt sich einer in der TKV oder im BGB besser aus. Die Rufnummern gehören doch erst mal mir, oder habe ich das falsch verstanden. Und die Kündigung ist auch gültig. Wogegen habe ich verstoßen, daß es so nicht klappen soll?

Kommentare zum Thema (9)
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Re: Künstlicher Hindernislauf bei Kündigung?
m_maier antwortet
14.05.2008 21:42
Bei Festnetz-Anschlüssen muss die Kündigung über den neuen Anbieter erfolgen. D.h. der neue Anbieter kündigt beim alten, nicht man selbst. Insofern scheint der Vorschlag von Versatel korrekt zu sein: Kündigung bei Versatel zurücknehmen, beim neuen Anbieter angeben, dass man die Nummern mitnehmen möchte und dass er bei Versatel den alten Anschluss kündigen soll.

Bei Mobilfunk-Anschlüssen ist es umgekehrt: Da muss man selber kündigen, wenn man die Rufnummer mitnehmen möchte. Keine Ahnung, warum dieser Unterschied besteht. Vielleicht, weil die Portierung von Mobilfunknummern später eingeführt wurde und sich letztere Vorgehensweise als die einfachere erwiesen hat...

Marcus
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Ist so richtig
Drak antwortet
15.05.2008 08:35
Hallo VT hat mit dem Schreiben Recht.
Um seine MSN von einem zum anderen Anbieter portieren zu können, muss die Kündigung durch den neuen Anbieter erfolgen. Als du damals zu VT gegangen bist war es genauso. VT hatte für dich bei deinem alten Anbieter gekündigt und dadurch die MSN erhalten.

Richtige Vorgehensweise:

gehe zu dem neuen Anbieter deiner Wahl gib dort beim Ausfüllen des Vertrages deine MSN und deinen jetzigen Anbieter an und alles weitere wird dann automatisch erledigt.

Sobald man selbst kündigt (egal bei welchem Anbieter) verfallen die MSN.

Gruß
Drak
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Muß die Kündigung erst zurückgenommen werden?
Albi aus Kiel antwortet
15.05.2008 09:52
Vielen Dank für die Antworten.

Aber eine Sache ist mir nicht klar. Daß ich beim neuen Anbieter angeben muß, daß ich die Rufnummern übernehmen möchte, war mir schon klar. Auch daß ich über ihn bei Versatel kündigen kann ist mir bekannt.

Ich sehe zwei getrennte Punkte in dem Zusammenhang:
a) Kündigung meines Vertrages
b) Antrag auf Übertragung der Rufnummern.

Normalerweise wird beides durch den neuen Anbieter gemacht. Das war mir klar.

Nun ist die Situation durch meine bereits getätigte Kündigung so, daß ich durch den neuen Anbieter den
Punkt a) wiederhole und nicht neu angeben und
Punkt b) zufüge.

Was mir nicht klar ist: ist es zwingend notwendig, daß ich die erste Kündigung zurücknehme? Doppelt ist doch auch gut, oder etwa nicht?

Kann ich die Kündigung auch bedingt zurücknehmen, also wenn Versatel die Kündigung durch den neuen Anbieter erhält, soll die alte nicht mehr gelten?

Albi
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swessels antwortet auf Albi aus Kiel
15.05.2008 10:34
Ohne da ein Experte zu sein, würde ich vermuten, dass Versatel rechtlich gesehen dem anderen Anbieter die MSN nur übertragen kann, wenn es einen gültigen Vertrag mit dem betreffenden Kunden gibt. Wobei der ja eigentlich auch besteht, bis die Kündigung in Kraft tritt. Wer weiß, vielleicht wirst du einfach in deren System als gekündigt geführt und dieser Status erlaubt keine Portierung.

Aber ist das nicht auch egal? Selbst wenn es mit der Kündigung durch den neuen Anbieter nicht klappen sollte, was ich für unwahrscheinlich halte, hast du doch bis Oktober noch reichlich Zeit für eine neue Kündigung.
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Kai Petzke antwortet auf swessels
15.05.2008 22:06
Benutzer swessels schrieb:
Ohne da ein Experte zu sein, würde ich vermuten, dass Versatel rechtlich gesehen dem anderen Anbieter die MSN nur übertragen kann, wenn es einen gültigen Vertrag mit dem betreffenden Kunden gibt. Wobei der ja eigentlich auch besteht, bis die Kündigung in Kraft tritt. Wer weiß, vielleicht wirst du einfach in deren System als gekündigt geführt und dieser Status erlaubt keine Portierung.

Im Festnetz werden gekündigte Nummern von den Anbietern u.U. recht schnell zurückgegeben. Wenn also aus irgendeinem Grund Deine Kündigung zum Termin X vorliegt, der übernehmende Anbieter aber erst zum Termin Y ein paar Tage später die Nummern aufnehmen kann, dann sind sie vielleicht schon weg.

Von daher ist es schon sinnvoll, dass die Kündigung des alten Anbieters über den neuen Anbieter erfolgt. Der verwendet dann die rechtlich korrekte Formulierung, die ggfls. auch den Weiterbetrieb der alten Nummern und des alten Anschlusses für ein paar Tage sichert, wenn sich die Portierung verzögert. Solche Karenztage bewirken dann auch keine neue schleichende Vertragsverlängerung.

Dennoch ist das aktuelle Vorgehen von Versatel wahrscheinlich auch unnötige Gängelung. Von daher am besten einen Schrieb aufsetzen, dass man die Kündigung formal zurücknimmt, um sie über einen dritten Anbieter, auf den die Nummern portiert werden sollen, erneut durchzuführen.
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tobias. antwortet auf Kai Petzke
20.05.2008 17:34
Ich habe es so gemacht, wie vorgeschlagen - beim neuen Anbieter bestellt und der hat beim alten Anbieter gekündigt. Allerdings habe ich nun gar keinen Nachweis, WANN die Kündigung beim alten Anbieter eingegangen ist. Der neue Anbieter (Hansenet) sagt, dass sie fristgerecht per Fax raus ist, der alte Anbieter (Arcor) behauptet, die Kündigung wäre erst 1,5 Monate später eingegangen.

Was nun?
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Wer kündigt wann?
Kai Petzke antwortet auf tobias.
22.05.2008 18:02
Benutzer tobias. schrieb:
Der neue Anbieter (Hansenet) sagt, dass [die Kündigung] fristgerecht per Fax raus ist, der alte Anbieter (Arcor) behauptet, die Kündigung wäre erst 1,5 Monate später eingegangen.

Das ist ein unangenehmes Problem. Schritt 1 wäre, dass Sie Hansenet darum bitten, Ihnen Beweise für den Zeitpunkt der Übermittlung der Kündigung (z.B. Fax-Bestätigung, Eidesstattliche Versicherung des durchführenden Mitarbeiters usw.) vorzulegen. Wenn Hansenet dieses nicht kann und Arcor auf der Fortführung des alten Vertrags besteht, dann wäre dieses mindestens ein Grund, den Beginn des Hansenet-Vertrages auf den nächstmöglichen Kündigungstermin zu verschieben, oder gar den Hansenet-Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Toll ist das nicht, denn Sie hätten natürlich lieber den wahrscheinlich günstigeren Arcor-Vertrag.
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tobias. antwortet auf Kai Petzke
22.05.2008 18:11

einmal geändert am 22.05.2008 18:12
Danke für die Hinweise!

Hansenet kann mir keine solche Bestätigung zukommen lassen, daraufhin habe ich darum gebeten, diese Beweise direkt an Arcor zu richten. Ich warte noch auf Antwort. (edit: vor 3 Monaten hat mir Arcor ja auch am Telefon den fristgerechten Eingang des Portierungsantrages bestätigt - aber eben leider nicht schriftlich).

Leider ist es für mich deutlich unangenehmer - ich wollte nicht nur wegen den günstigen Preisen zu Alice wechseln, sondern auch wegen der langen Mindestvertragslaufzeit bei Arcor. In der Zwischenzeit bin ich nämlich umgezogen - ein Umzug mit Arcor hätte wieder neue 24 Monate MVLZ zur Folge.

So kann nun Hansenet in der neuen Wohnung den Anschluss nicht schalten, da Arcor die Rufnummern nicht freigibt, und Arcor zieht den Anschluss nicht um, solange eine Kündigung besteht (bzw. will ich das auch nicht wegen den 24 Monaten). Und zu dem Arcor-Anschluss in der alten Wohnung habe ich seit über 2 Monaten keinen Zugang mehr, stehe also komplett ohne da.