Frei Sprechen
06.11.2009 00:12

11882 internationale Auskunft

intenationale Auskunft zu 2,59/min - auch wenn die Auskunft falsch ist
teltarif.de Leser thishere schreibt:
Ich habe am 4.11.2009 den internationalen Auskunftsdienst meines Mobilproviders benutzt. Zu Beginn wurde ich auf den Minutenpreis von 2,59/min hingewiesen. Da ich unterwegs war und dringend diesen ANruf machen musste, rief ich die 1882 internationale Auskunft an. Nach einem Anruf von ca. 1min 40 bekam ich eine Nummer per SMS unter der sich aber niemand meldete, obwohl ich die Nummer eines Hotels angefragt hatte. Später zurück zu Hause - leider viel zu spät - hatte ich die Möglichkeit im Intenet zu recherchieren und erhielt eine ganz andere Nummer. Eine Anfrage per Email zu telegate erbrachte leider lediglich diese fragwürdige 'Customer Care' Antwort:

wir bedauern sehr, dass Sie im vorliegenden Fall mit der Leistung unserer Telefonauskunft nicht zufrieden sind. Wir nehmen Ihre Beanstandung sehr ernst, denn dies gebietet uns die ganz auf unsere Kunden ausgerichtete Servicephilosophie unseres Hauses.

Wir möchten an dieser Stelle auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen hinweisen, die Sie bei Anwahl der 11882 aufgrund des Zustandekommens eine wirksamen Vertragsverhältnisses akzeptierten. Diese halten wir unter der kostenfreien Servicenummer 0800 88 11880, oder auf unserer Homepage www.telegate.de im Internet für Sie bereit. Des weiteren sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der telegate AG im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Unter Punkt 4.4. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist geregelt, dass der Endkunde auch dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn die Leistung wegen fehlender Daten oder falscher Daten nicht erbracht werden kann. Für die Richtigkeit der entsprechenden Daten ist der Anschlußinhaber verantwortlich.

Ich frage mich, was eine Mobile Auskunft soll, die ich eventuell zu horrenden Minutenpreisen akzeptiere, wenn sie dann wie hier von 11882 bearbeitet wird.

m. jaeckel

Kommentare zum Thema (4)
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arndt1972 antwortet
06.11.2009 08:28
Sorry, wenig Mitleid von mir.
Daten können immer mal falsch sein, aber ich frage mich eh, wer eine Auskunft anruft und dann noch zu solchen Preisen...
Im Zweifel rufe ich einen Freund an, der im Internet nachschaut!
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Auskunftsdienste
neffetS antwortet
06.11.2009 14:52
Alle Auskunftsdienste greifen letztenendes auf ein und dieselbe Datenbank zurück (auch Wettbewerbsübergreifend). In diesem Fall ist die 1882 ein Töchterchen der 11882, ja schon die Sondernr. Sind ja fast identisch.
neffetS
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garfield antwortet
06.11.2009 15:12
Benutzer thishere schrieb:

Unter Punkt 4.4. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist geregelt, dass der Endkunde auch dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn die Leistung wegen fehlender Daten oder falscher Daten nicht erbracht werden kann. Für die Richtigkeit der entsprechenden Daten ist der Anschlußinhaber verantwortlich.
Mehr als zweifelhaft, diese AGB: Wie kann ein Anschlussinhaber für die Richtigkeit der Daten, die ein Auskunftsdienst über seinen Anschluss hat, verantwortlich sein?
Das zweite ist der Grundsatz "Keine Leistung, kein Geld!"
Dann könnte ja jeder eine Auskunft aufmachen und national angefragte Nummern aus dem indischen Telefonbuch auswürfeln.
Genauso wie ich beim Handwerker für Pfusch nicht zahlen muss, kann wohl keiner erwarten, dass ich für eine Auskunft, die den Namen nicht verdient, da sie keine ordentliche Leistung bringt, bezahle.
Vermutlich wird das ein Gericht nicht anders sehen, nur hast Du die Nachweispflicht, da das Geld weg ist.
Das Problem ist überdies, dass es nicht um den Anruf der Auskunft an sich geht, sondern um die dabei (nicht) erbrachte Leistung. Und wenn Du das Gespräch nicht mitgeschnitten hast, kannst Du nicht nachweisen, VON WEM Du die Nummer erfragt hast.
Kleiner Tipp für die Zukunft:
Es gibt einige Auskunftsdienste, wo man die Nummer auch per SMS erfragen kann:

https://www.teltarif.de/arch/2004/kw38/...

Ist meist günstiger und falls der SMS-Datenschnipsel auch gespeichert wird, ließe sich im Streitfall vielleicht sogar herausfinden, ob die übermittelte Nummer in der Datenbank falsch ist.
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Big Brother antwortet auf garfield
06.11.2009 15:29
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer thishere schrieb:

Unter Punkt 4.4. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist geregelt, dass der Endkunde auch dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn die Leistung wegen fehlender Daten oder falscher Daten nicht erbracht werden kann. Für die Richtigkeit der entsprechenden Daten ist der Anschlußinhaber verantwortlich.
Mehr als zweifelhaft, diese AGB: Wie kann ein Anschlussinhaber für die Richtigkeit der Daten, die ein Auskunftsdienst über seinen Anschluss hat, verantwortlich sein?
Das zweite ist der Grundsatz "Keine Leistung, kein Geld!"
Dann könnte ja jeder eine Auskunft aufmachen und national angefragte Nummern aus dem indischen Telefonbuch auswürfeln. Genauso wie ich beim Handwerker für Pfusch nicht zahlen muss, kann wohl keiner erwarten, dass ich für eine Auskunft, die den Namen nicht verdient, da sie keine ordentliche Leistung bringt, bezahle.
Vermutlich wird das ein Gericht nicht anders sehen, nur hast Du die Nachweispflicht, da das Geld weg ist.
Das Problem ist überdies, dass es nicht um den Anruf der Auskunft an sich geht, sondern um die dabei (nicht) erbrachte Leistung. Und wenn Du das Gespräch nicht mitgeschnitten hast, kannst Du nicht nachweisen, VON WEM Du die Nummer erfragt hast.
Kleiner Tipp für die Zukunft:
Es gibt einige Auskunftsdienste, wo man die Nummer auch per SMS erfragen kann:

https://www.teltarif.de/arch/2004/kw38/...

Ist meist günstiger und falls der SMS-Datenschnipsel auch gespeichert wird, ließe sich im Streitfall vielleicht sogar herausfinden, ob die übermittelte Nummer in der Datenbank falsch ist.

Hallo !

Du hast die Nummer doch per SMS erhalten , oder ? ? ? Ich würde einfach mal bei der Verbraucherzentrale Deines Bundeslandes anrufen oder vorbeischauen. Die wissen meistens viel mehr. Denn , wie man es Deinem Text herausliest , muß eine AGB ja auch nicht immer rechtens sein ! ! !
Dann gab es noch einen Kommentar von jemanden , der meinte er hätte kein Mitleid. Man müßte ja nicht anrufen . . . man könnte einen Freund anrufen ! ! ! Man könnte , man könnte . . . !Solche Sprüche kann man sich auch schenken ! ! ! Manchmal kann man halt nicht und wenn man bereit ist einen bestimmten Betrag für eine wichtige Auskunft zu bezahlen dann ist das OK ! Den Spruch : " Keine Leistung , kein Geld " sehe ich im übrigen genauso ! ! !

Gruß ,
der große Bruder !