Frei Sprechen
01.06.2009 10:54

Drei-Stufen-Tests für die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen

Funktioniert das sinnvoll?
teltarif.de Leser piano schreibt:
Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird sich für die Öffentlich-Rechtlichen Sender einiges hinsichtlich ihres Online-Angebots ändern. Neue Inhalte müssen dem sogenannten 3-Stufen-Test unterzogen werden und dürfen erst online gehen, wenn sie den „bestanden“ haben. Auch zahlreiche bestehende Angebote müssen vom Netz genommen werden, weil sie auf einer „schwarzen Liste“ stehen, die von Anzeigen, über Ratgeberportale und Business-Networks bis hin zu Vergleichsrechnern und Partnerbörsen zahlreiche Service-Angebote umfasst. Zentrales Kriterium ist unter anderem, ob die Angebote einen Sendungsbezug haben. Doch selbst dann dürfen sie nicht länger als 7 Tage online stehen.

Stufe 1: Entsprechen die Angebote dem öffentlich-rechtlichem Auftrag?

Finde ich interessant. Welche Kriterien gelten denn dabei genau? Ich könnte mir vorstellen, dass man irgendwie jedes Angebot so hindrehen kann, dass es entweder dem Auftrag entspricht oder eben nicht. Wird das eigentlich bei den Fernsehangeboten auch jedes Mal explizit überprüft, ob die Sendung dem Grundversorgungsauftrag entspricht? Da sind die doch genauso Konkurrenz zu den Privaten wie im Online-Bereich und trotzdem gleichen sie sich ihnen in der Art des Programms immer mehr an.

Und wie ist das eigentlich mit den Gremien, die das entscheiden? Gehen die da hundertprozentig neutral ran? Oder entscheiden sie vielleicht eher zu Gunsten der Sender? Oder eher viel zu streng? Wer sitzt da genau drin?

Stufe 2: Bereichern die Online-Angebote den Wettbewerb, ohne die Konkurrenz zu verdrängen?

In diesem Schritt werden dann scheinbar auch andere Anbieter herangezogen, die ihre Meinung dazu äußern dürfen, welche Auswirkungen das entsprechende Angebot wohl haben könnte. Aha. Welche und wie viele Anbieter sind das denn genau? Und werden die nicht immer Gründe finden, warum das neue Angebot sie selbst oder andere verdrängen könnte? Könnte mir vorstellen, dass bei solchen Entscheidungen dann immer gleich die Konkurrenz auf der Matte steht und irgendwas zu meckern hat. Auch wenn sie vielleicht nicht unbedingt direkt ins Verfahren einbezogen ist, wird man sie wohl nicht ignorieren können, oder? Angeblich geht es hier hauptsächlich um den publizistischen Wettbewerb, und nicht so sehr um ökonomische Gesichtspunkte. Aber das lässt sich jawohl nur schwer trennen.

Stufe 3: Ist das Angebot finanzierbar?

Dazu könnte man doch gleich pauschal sagen: Die Durchführung des Drei-Stufen-Tests war bereits so teuer, dass das neue Angebot leider nicht mehr finanzierbar ist  Alternative wäre, die Rundfunkgebühren ein bisschen zu erhöhen ;-)

Kurz:…

Ich würde vermuten, dass das Ganze recht ineffektiv ist und diese Entscheidungen ewig dauern, weil man sich nicht einig wird, jeder sich im Recht sieht und jede der drei Stufen noch mal zahlreiche Unterstufen hat. Zudem ist massig Personal und Geld erforderlich, dass ja irgendwoher kommen muss. Und wieweit ist das Ganze eigentlich von Zensur entfernt? Fehlt nur noch, dass am Ende der jeweiligen Entscheidung irgendein Gericht feststellt, dass der Prozess nicht ganz korrekt abgelaufen ist und deshalb wiederholt werden muss.