Frei Sprechen
07.04.2009 21:56

Kündigung bei Umzug

Bei der Telekom soll der Telefonanschluss ohne Nutzung weiterbezahlt werden
teltarif.de Leser ollwan schreibt:
Vor 1 1/2 Jahren bin ich in eine Wohnung gezogen, in die mein alter Provider nicht liefern konnte oder durfte. Ich musste (!) den Anschluss der Telekom wählen. Dieser wurde mit 24-Monatiger Mindestvertragslaufzeit geliefert. Jetzt ziehe ich vor der Zeit schon wieder aus:Den Anschluss habe ich mittlerweile zwar gekündigt, bestätigt wurde die Kündigung …
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Kommentare zum Thema (44)
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DIe guten Erwartungen! :)
deluxxe505 antwortet auf Flo1987
10.04.2009 11:24
Benutzer Flo1987 schrieb:
sehr gut geschrieben!

Ich selbst habe dem Verfasser dieses Threads "ollwan" meine Hilfe angeboten, um die Sache zu klären, nur will er diese Hilfe auch nicht annehmen.
Wer nicht will der hat schon, und sollte sich dann auch nicht beschweren. Wahrscheinlich ist ein anderer Anbieter "billiger" an seiner neuen Wohnung und er möchte gern dahin ;) Könnt ich mir da jetzt eher vorstellen. Daher will er den Vertrag komplett loswerden ;)
(...) aber wenn man gleich am Telefon die Kundenberater/innen voll mault und beleidigt, dann ist es natürlich schwerer, mit dem Kunden eine gemeinsame Lösung zu finden (...)
Dazu nur: So wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es wieder heraus. Ich würde auch nicht alles in Bewegung setzen, wenn der Kunde nicht während des Gespräch sich beruhigen ließe und der Meinung ist er müsse mich weiterhin anschreien oder beschimpfen.


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Flo1987 antwortet auf deluxxe505
10.04.2009 12:02
Jap, klar versucht man dem Kunden dann auch zu helfen, aber es fällt deutlich schwerer, wenn der Kunde nicht mit einem "zusammenarbeitet"

Er kann gleich den 1&1 Vertrag von uns übernehmen, dann sind wir den schneller los, läuft eh nur noch bis 21. April, dann endlich weg von 1&1, dem in meinen Augen größten Saftladen, der Telekommunikationanbieter.
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Zwangsvertrag trotz Umzug?
carolaS antwortet auf rotella
10.04.2009 12:39
Benutzer rotella schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Also das Gejammer mit der 24-monatigen MVLZ kann ich ebenso nicht nachvollziehen, das ist Dein Problem!

Hallo, dem kann ich mich voll anschließen, pacta sunt servanda wussten schon die Altvorderen, nur zu einigen 1-Beitrags-Schreibern scheint es noch nicht vorgedrungen zu sein, die hier dann regelmäßig einen Sturm im Wasserglas veranstalten!

Aber Hallo! Wo leben wir denn eigentlich? In vertragsrestriktiven Urwäldern oder was? Es war bislang im bürgerlich-zivilisierten Recht durchaus üblich und geläufig, auch mit längerlaufenden Verträgen stets bei Umzug oder Tod, eine Kündigung zu akzeptieren.
Die Telekom hingegen hat sogar noch nach dem Tod von Kunden, munter weitere Berechnungen durchgedrückt und setzt das analoge Verhalten bei Umziehenden genau so fort.

Da muß man wohl mal fragen, je jünger die Gesellschaft, desto unmenschlicher und unverständlicher wird agiert! Das geht aus den bisherigen Antworten klar hervor. Diese haben dem Fragesteller rein gar nichts genützt und verhöhnen diesen armen Mitbürger auch noch.
In dessen krassesten Fall, wird nun sogar noch die Gebührenentrichtung in voller Vertragslänge verlangt, ohne eine Leistung dafür bereitstellen zu können. Das spricht wohl jeglichem Recht den kläglichsten Hohn, den man sich vorstellen kann.
Das kann man mit Fug und Recht anfechten, was ich dringend empfehle. Sonst verkommen wir mit solchen Geschäftsgebaren ja nun noch vollends in Anarchie und Unkultur!

Den Befürwortern der Telekom mit solchen Methoden wünsche ich herzlichst ähnliches Erleben und dann vielleicht neues Urteilsvermögen aus eigenem Leid! Die Kaltherzigkeit heute von offenkundig zu jungen und unerfahrenen Mitgliedern unserer Gesellschaft ist wohl kaum noch zu fassen.

Früher entließ man gnädig Kunden, denen man nichts mehr zu bieten hatte - fertig! Den Richter möchte ich sehen, der das anders sieht. Denn dieser verträte Unrecht und sonst gar nichts!
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Flo1987 antwortet auf carolaS
10.04.2009 13:13
Benutzer carolaS schrieb:
Benutzer rotella schrieb:
>

Aber Hallo! Wo leben wir denn eigentlich? In vertragsrestriktiven Urwäldern oder was? Es war bislang im bürgerlich-zivilisierten Recht durchaus üblich und geläufig, auch mit längerlaufenden Verträgen stets bei Umzug oder Tod, eine Kündigung zu akzeptieren.
Die Telekom hingegen hat sogar noch nach dem Tod von Kunden, munter weitere Berechnungen durchgedrückt und setzt das analoge Verhalten bei Umziehenden genau so fort.



Ach carola mäusschen, was schreibst du nur, ohne richtig Ahnung zu haben.
Die Telekom berechnet GARANTIERT keine Gebühren mehr für Kunden die verstorben sind. Aber wenn die Telekom nichts vom Tod des Kunden weiß, werden natürlich auch noch weiter gebühren berechnet. Die Telekom ließt nämlich nicht die Sterbeanzeigen, in allen regionalen tageszeitungen , verstehste Mäusschen?

Oh man, oh man. Und die anderen Anbieter entlassen auch keinen Kunden, der Umzieht und der Kunde braucht weiter keine gebühren bezahlen. Also mal Äuglein auf in der großen weiten Welt, so kommste besser durchs leben ;)
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rotella antwortet auf carolaS
10.04.2009 15:13
Benutzer carolaS schrieb:

Die Telekom hingegen hat sogar noch nach dem Tod von Kunden, munter weitere Berechnungen durchgedrückt und setzt das analoge Verhalten bei Umziehenden genau so fort.

Schriftlich an die Kundenbetreuuung wenden und Kopie der Sterbeurkunden beifügen!
Wahrscheinlich haben in deinem Fall die Angehörigen nur versucht bei der Hotline anzurufen oder sind in einen T-Punkt gegangen?

Da muß man wohl mal fragen, je jünger die Gesellschaft, desto unmenschlicher und unverständlicher wird agiert! Das geht aus den bisherigen Antworten klar hervor. Diese haben dem Fragesteller rein gar nichts genützt und verhöhnen diesen armen Mitbürger auch noch.

HallOß Die Telekom war doch bereit, diesem armen Mitbürger seinen alten Vetrag zu kündigen, natürlich unter der Voraussetzung eines neuen Vetrages an seiner neuen Adresse. Nicht die Telekom hat diesen armen Mitbürger zum Umzug gezwungen, soll aber jetzt darunter leiden? Wieso?

In dessen krassesten Fall, wird nun sogar noch die Gebührenentrichtung in voller Vertragslänge verlangt, ohne eine Leistung dafür bereitstellen zu können. Das spricht wohl jeglichem Recht den kläglichsten Hohn, den man sich vorstellen kann.

Dies wäre in der Tat eine Alternative, wenn er keinen NEUEN Vertrag bei der Telekom abschließen will. Die Telekom stellt ihm vertragsgemäß 24 Monate den Anschluss am im Vertrag vereinbarten Ort zur Verfügung, dem armen Mitbürger wird ja nicht gezwungen seine Wohnung aufzugeben und kann den Vertrag bis zum Vertragsende am alten Standort weiternutzen.

Das kann man mit Fug und Recht anfechten, was ich dringend empfehle. Sonst verkommen wir mit solchen Geschäftsgebaren ja nun noch vollends in Anarchie und Unkultur!

Anarchie ist, wenn sich niemand mehr verantworten muss für die Verträge, die er willentlich abgeschlossen hat. Oder ist er mit vorgehaltener Pistole zur Unterschrift gezwungen worden?

Urteilsvermögen aus eigenem Leid! Die Kaltherzigkeit heute von offenkundig zu jungen und unerfahrenen Mitgliedern unserer Gesellschaft ist wohl kaum noch zu fassen.

Was ist mit der Kaltherzigkeit dieses armen Mitbürgers, der (wir wissen es nicht) sich erst bei Vetragsabschluss eine fette Prämie gesichert hat und nun die Zahlung verweigern will? Abkassieren ist für dich ok, aber Pflichten sind egal?

Früher entließ man gnädig Kunden, denen man nichts mehr zu bieten hatte - fertig! Den Richter möchte ich sehen, der das anders sieht. Denn dieser verträte Unrecht und sonst gar nichts!

Du solltest mal deinen Gerechtigkeitsdektektor nachjustieren lassen!

Es wäre ja noch was anderes, wenn die Telekom an der neuen Adresse gar keinen Anschluss bereitstellen könnte. Dann könnte man sich sicher aus Kulanz über eine vorzeitige Vertragsauflösung unterhalten. Aber darum geht es in diesem Fall nicht.
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Kündigung bei Umzug
Halina antwortet
10.04.2009 17:15

2x geändert, zuletzt am 10.04.2009 17:17
alles schon doch hier deutlich gesagt worden: magst wieder provider haben, dann fährst du besser mit dem ungeliebten t-home wieder bzw. weiter
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Das meinte ich mit Erwartungen runterschrauben!
deluxxe505 antwortet auf rotella
10.04.2009 17:27
Ich muss mich echt zusammenreißen bei dem entschuldigt bitte ganzen Mist der hier geschrieben wird.

Dem Eintrag vor mir gebe ich voll und ganz recht.

Solange man der Telekom, Vodafone, Arcor, Alice, 1&1 und wie sie alle auch heißen nicht mitteilt, dass jemand verstorben ist. Woher in Gottes Namen sollen diese Firmen denn wissen das es den Vertragspartner nicht mehr gibt ?

Es reicht (auch im Telekom Shop) einfach eine Sterbeurkunde einzureichen. Diese wird gefaxt und als letztes kommt eine Abschlussrechnung. Damit ist der Vertrag Geschichte. (selbst so bei meiner verstorbenen Oma gemacht und KEINE "angeblichen" Probleme gehabt) Ich habe sogar eine Faxbestätigung vom Kundenberater bekommen!!!

Man kann ja sagen was man will, aber ganz ehrlich ich möchte alle Telefon- und Internetnutzer mal sehen, wenn die Telekom einfach mal eine Woche nicht mehr existieren würde. Das fändet ihr dann wahrscheinlich toll im ersten Moment, aber das dann bei euch schicht im Schacht ist mit Telefon und Internet vergesst ihr aber dabei!

Jetzt hört mal auf so ne Sch... zu schreiben und schaltet euren Gedenkkasten mal ein.

Wie ich schon sagte, es gibt in JEDEM Unternehmen Probleme, aber man kann auch jedes Problem von einer Mücke zu einem Elefanten machen.

Erwartungen runterschrauben, denn (nochmals) kein Unternehmen ist perfekt und überall arbeiten Menschen, die nicht Fehlerfrei sind. Ich möchte euch mal an deren Stelle sehen!.
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Kooperation nur bei neuem Vertrag mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit ???
Mitrill antwortet
10.04.2009 18:48
Das was mich an dieser Geschichte irritiert, ist das Verlangen der DTAG nach einem Vertrag mit _24_ Monaten Mindestvertragslaufzeit am neuen Wohnort. Aufgrund der "nur" noch 6 Monate Restlaufzeit bei dem Vertrag am alten Wohnort, halte ich das Verlangen der DTAG für unangemessen. Hier wäre es interessant zu wissen welchen Vertrag (welche monatl. Grundgebühr) der 'Original-Poster' am bisherigen Wohnort hat und welchen Vertrag (mit welcher monatl. Grundgebühr) die DTAG ihm am neuen Wohnort angeboten hat.

Wenn überhaupt, hat die DTAG doch nur einen Anspruch auf die Zahlung der bisherigen Grundgebühr über den Zeitraum bis zum Ablauf der _bisherigen_ Mindestvertragslaufzeit (MVLZ). Eine Alternative zur Zahlung der 6 Monate Grundgebühr am alten Wohnort (da der bisherige Tarif ja angeblich am neuen Wohnort nicht genutzt werden kann) ist - wenn schon nicht ein Vertrag mit 30-tägiger MVLZ - vielleicht der Abschluss eines neuen Vertrages am neuen Wohnort mit jedoch "nur" _12_ Monaten MVLZ.

Selbst wenn bei dem neuen Tarif die monatl. Grundgebühr geringer sein sollte als beim alten Vertrag, so sollte man meinen, dass das 12-fache der geringeren monatl. Grundgebühr des neuen Vertrages für die DTAG immer noch höhere Einnahmen bedeuten als der nur noch 6-malige Erhalt der evtl. höheren monatl. Grundgebühr des alten Vertrages. (Dies ist eine Argumentation, die der Original-Poster gegenüber der DTAG anwenden könnte.) Immerhin muss die DTAG ja davon ausgehen, dass sie den Kunden nach dem Ablauf des neuen Vertrages ohnehin verliert. (Das ist natürlich abhängig davon, ob am neuen Wohnort überhaupt Alternativen zur DTAG existieren. Andererseits, vielleicht wohnt der Original-Poster bei Ablauf der 12 Monate MVLZ des neuen Vertrages ja schon wieder woanders.)

Leider geht aus dem Original-Posting nicht hervor, warum am neuen Wohnort der alte Anschluss/Tarif nicht geschaltet werden kann. Handelt es sich um eine Einschränkung der DSL-Leitung am neuen Wohnort oder einfach nur um eine künstliche von der DTAG herbeigeführte Nichtrealisierbarkeit aufgrund der "Nichtmehrexistenz" des alten Tarifs? Letzteres liegt allein im Verantwortungsbereich der DTAG, so dass dem Kunden hieraus kein Nachteil in Form einer erneuten 24-monatigen MVLZ entstehen darf.

Da der Original-Poster ja evtl. häufiger umzieht, rate ich ihm zu Verträgen mit kürzerer Laufzeit. Die größere Flexibilität sollte es ihm Wert sein! Um für den nächsten Umzug gewappnet zu sein, bietet es sich hier sogar an, den neuen Vertrag (evtl. 12 Monate MVLZ) auf jeden Fall vorsorglich zum Ende der neuen MVLZ zu kündigen und im Anschluss daran nur noch Verträge mit kurzer Laufzeit abzuschließen. (Wenn der neue Vertrag mit z.B. 12 Monaten MVLZ nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert der sich ja auch wieder um weitere 12 Monate und wir haben die gleiche Situation wie im derzeitigen Fall mit den 24 Monaten MVLZ.) Ich schlage deshalb vor, die Kündigung und den Neuabschluss auf dem Kalender vorzumerken.

Aufgrund der mir vorliegenden (leider unvollständigen) Informationen zum vorliegenden Fall mag es zwar sein, dass die DTAG einen Rechtsanspruch auf die Zahlung der 6 Grundgebühren des bisherigen Vertrages (bei Nichtabschluss eines DTAG-Vertrages am neuen Wohnort) haben mag, das Verlangen des Abschlusses eines neuen Vertrages mit einer MVLZ von _24_ Monaten jedoch halte ich für unverhältnismäßig und rechtlich nicht durchsetzbar. Sollte die DTAG sich uneinsichtig zeigen, würde ich (als letztes Mittel) die DTAG darauf hinweisen, dass vor Gericht der Eindruck entstehen könnte, dass hier in nahezu erpresserischer Weise versucht wird, den Kunden in einer Art Knebelvertrag (Kettenvertrag ???) an sich zu binden (Nötigung ???). Natürlich wird durch ein derartig unangemessenes Verhalten der DTAG auch Wettbewerb verhindert (unlauterer Wettbewerb ???), so dass sich evtl. die Bundesnetzbehörde, die Verbraucherzentrale und vor allem aber auch die Wettbewerbszentrale für diesen (mit Sicherheit leider nicht einmaligen Fall) interessieren dürften.