Finger weg von SIM-Lock Handys !!!
Hierbei ergibt sich häufig irritierenderweise die Situation, dass der Entsperr-Code des Austausch-Handys nicht nach Ablauf von 2 Jahren seit Kauf des ursprünglichen Handys sondern eben erst nach Ablauf von 2 Jahren seit _Austausch_ des Handys abrufbar ist.
Siehe z.B. auch
http://handy-forum.xonio.com/ Dies ist umso ärgerlicher wenn den Kunden an dem Defekt keine Schuld trifft, und der Defekt sogar noch innerhalb der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist (bei mir sogar bei erstmaliger Benutzung) auftritt.
Unter Austausch-Handys verstehe ich Handys die aufgrund eines Defekts des ursprünglich erworbenen Handys als dauerhafter Ersatz in den Besitz / das Eigentum des Kunden übergehen. Nach seitens der Netzbetreiber, Provider und Handyhersteller geteilter Auffassung von Recht tritt hier das Austausch-Handy an die Stelle des ursprünglich gekauften Handys! Dies hat nebenbei bemerkt die Folge, dass z.B. ein etwaiger Garantie-Zeitraum nicht von Neuem beginnt, sondern sich lediglich über den Restzeitraum der Garantie des ursprünglich erworbenen Gerätes erstreckt.
Wenn aber bei der Geräte-Garantie das Austausch-Handy an die Stelle des ursprünglich erworbenen (also aus_ge_tauschten) Handys tritt, warum wird dann der Entsperr-Code für das Austausch-Handy nicht nach Ablauf von 2 Jahren seit Kauf des ursprünglichen Handys veröffentlicht, sondern erst nach Ablauf von 2 Jahren seit dem Austausch? Der Entsperr-Code des ursprünglich erworbenen Handys ist ja nun für den Kunden nicht mehr von Nutzen!
Hier wird meines Erachtens mit zweierlei Maß zum Nachteil des Kunden gemessen!
Die Standard-Ausrede seitens der Netzbetreiber bzw. Provider ist dann, dass sie die Entsperr-Codes von den Geräteherstellern erhalten und natürlich (Vorsicht Sarkasmus!) vollkommen unschuldig, ja geradezu selbst Opfer sind.
Auf diese Art und Weise schieben dann Netzbetreiber/Provider und Gerätehersteller munter den "Schwarzen Peter" -auf dem Rücken des Kunden- zwischen sich hin und her.
Bei mir ist die Situation die, dass ich am 21.07.2006 ein SIM-Lock Handy als Bestandteil eines Vodafone- Kurz vor Ablauf der 2 Jahre seit Kauf des ursprünglichen Handys, fragte ich - der Neugierde halber - den Entsperr-Code zum mir nicht mehr vorliegenden Handy (dem "weggetauschten Gerät") im Internet ab. Und siehe da, der derzeitige Besitzer (wer immer es auch ist) kann sich glücklich schätzen.
Doch der Entsperr-Code zu dem mir zugewiesenen Austausch-Gerät (der Austausch fand am 18.08.2006 statt) ist selbst heute noch immer "nicht verfügbar" (weder über Internet noch über die 0172/22911).
Mit Vodafone geführte Telefonate, führten zu der Aussage, dass der Entsperr-Code bald verfügbar sei, doch der dort angegebene Zeitpunkt ist seit mehr als 2 Wochen überschritten. (Siehe hierzu meinen Beitrag unter:
https://www.teltarif.de/forum/s28188/1-15.html
)!
Ich habe mittlerweile schon 2x ein Fax an Vodafone geschickt, in dem ich den Sachverhalt ganz genau erläutert habe und um die Mitteilung des Entsperr-Codes zu meinem Austausch-Handy bitte. Ebenso beinhalten die beiden Faxe als "Anlagen" neben dem Kaufbeleg des ursprünglichen Handys (alte IMEI) und dem neuen "Eigentumsnachweis" (für das Austausch-Gerät mit Angabe der neuen IMEI) auch den Lieferschein (auf dem sich neben der alten IMEI und der neuen IMEI auch ein Vodafone-Logo befindet)!
In beiden Schreiben habe ich eine Frist gesetzt, bei deren Ablauf ich mit der Einleitung rechtlicher Schritte drohe. Doch Vodafone glaubt offensichtlich es nötig zu haben, sich als der Stärkere beweisen zu müssen und lässt die Frist fruchtlos ohne jegliche Reaktion verstreichen!
Was bitte soll ich denn jetzt noch tun? Bei einer derartig kaltschnäutzigen Ignoranz bin ich offen gesagt ratlos! Eine juristische Auseinandersetzung lohnt sich bei dem Wert des Handys und dem Kostenrisiko für mich ja nicht. Wie heißt es doch so 'schlecht', "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!".
Weiß irgendjemand vielleicht etwas von Anstrengungen seitens der Verbraucherschützer oder der EU im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der vertraglich zugesicherten Veröffentlichung von Entsperr-Codes zur Aufhebung von SIM-Locks?
Auch die häufig im Internet kursierenden "Geheim-Codes" zum "Freischalten anderer Netze" sind laut Aussagen einiger Bekannter nicht nur juristisch fragwürdig sondern zumeist auch ebenso schlichtweg wirkungslos wie "Freischalt-Kabel" in Verbindung mit "Software-Produkten aus fragwürdiger Quelle".
Schließlich ist dann nach 5 Fehleingaben das Handy gesperrt, und Vodafone endgültig "aus dem Schneider"!
Fazit:
Aufgrund meiner Erfahrungen die ich als Käufer eines mit SIM-Lock ausgestatteten Handys mittlerweile gemacht habe, kann ich nur jedem vom Kauf eines Handys mit SIM-Lock abraten.
Es spielt dabei keine Rolle ob es sich dabei um Vodafone oder einen anderen Netzbetreiber/Provider, ein SIM-Lock Handy als Prepaid- oder Vertragshandy handelt.