Frei Sprechen
13.02.2009 22:49

Ärger mit Tele 2

Preselection ohne davon gewusst zu haben.
teltarif.de Leser affgaff schreibt:
Also, der Fall ist etwas komplizierter:

vor einigen jahren hatte ich mit meiner Ex-freundin ein Preselection Telefon von Tele 2 gekauft. Demnach gingen alle gespräche, solange man nichts anderes vorwählte, über Tele 2.

Das telefon haben wir irgendwann weggeworfen und demnach ganz normal über die DTAG weitertelefoniert.

2006 sind wir damals noch zusamman umgezogen, haben aber nicht darüber nachgedacht, dass wir tele 2 informieren müssten, denn wir hatten mit denen sogesehen ja keinen vertrag.

Seit letztem sommer habe ich einen mitbewohner und meine Ex ist ausgezogen. Anfang dieser Woche hat sie mir von einer Mahnung einer Inkasso Firma im auftrag von Tele 2 erzählt. Als sie dort anrief hiess es, call by call gespräche im August '08 seien nicht bezahlt worden. ich hatte in dieser zeit meine telekomrechung zu spät überweisen. wenn die telekom mahnungen schickt, dann immer nur über die eigenen beträge, dennoch habe ich die gesamtsumme überwiesen, ich will ja nicht jedem anbieter einzeln was überweisen müssen. bei der telekom versicherte man mir, dass die beträge aber auf jeden fall trotzdem den entsprechenden anbietern zugewiesen würden.

nun habe ich die ganze zeit gedacht, die von tele 2 haben sich geirrt und fordern zu unrecht.

auf deren homepage fand ich aber die information, dass bei preselection kunden call-by-call gespräche auf einer eigenen rechnung angerechnet würden.

ich wusste aber gar nicht, dass ich bei denen "kunde" bin.

nach 5 jahren denke ich doch nicht daran, dass ich irgendwelchen call-by-call anbietern meine neue adresse mitteile und somit sind die rechnungen bzw. mahnung ins nichts gegangen, durch nachforschung usw. sind aus 41 euro mittlerweile 115 euro geworden.

kann man da was machen?

Kommentare zum Thema (7)
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alexander-kraus antwortet
14.02.2009 12:07
Für welche Gespräche hat Tele2 Dir wann eine rechnung gestellt? - IMO muss ein TK Anbieter spätestens nach 3 Monaten die Abrechnung gestellt haben. - Tut er das später ist man als Kunde nicht zum Zahlungsausgleich verpflichtet. - Diese Regelung ist schon ein paar Jahre alt, aber ich glaube nicht, dass sich hier etwas zu ungunsten des Verbrauchers geändert hat.

Es gilt selbstverständlich die erste Zusendung der Rechnung als Stichtag.

Hast Du das Ganze einfach nur "verbummelt" und hast gedacht, "das wird sich schon von alleine lösen". - wirst Du zahlen müssen, wenn die Forderungen von Tele2 zu recht bestehen.

Sorry für die Harten Worte, aber: Es ist Dein Problem im Griff zu behalten, wann Du mit wem ein Vertragsverhältnis hast. - Ein Umzug ist dabei kein Grund, dennwenn der TK Anbieter am neuen Wohnort die gleiche Leistung auch erbringen kann, bist zu mindestens bis zum Ende einer eventuellen Mindestvertragslaufzeit auch an Deinem neuen Wohnort gebunden.

Alex
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deine KÜN fehlt
neffetS antwortet
15.02.2009 09:37


Welchen Vertrag mit Tele2 hast Du ? Ich meine schon einen "festen" Vertrag mit Tele2 der AGB´s unterliegt, Exakt wirst Du das nur wissen.

Bei einem Umzug übernimmt die Telekom die Preselection zum neuen Standort, dazu ist sie verpflichtet, nur auf eindeutigen Kundenwunsch könnte sie gelöscht werden. Wobei dies dann keine Auswirkungen auf Verträge zu dritten hat.

Du schreibst von EX und hast nicht gesehen... doch wenn Du Anschluss Inhaber bist, bist nur Du verantwortlich. Auch der Kunde ist in der gleichen Pflicht wenn sich Vertragsdaten geändert haben ( Adresse, Anschrift) diese seinem Vertragspartner mitzuteilen. Kommt hinzu: Hier fehlt auf alle Fälle eine schriftliche Kündigung, das ist der eigentliche Knackpunkt.

So entstanden rückwirkende Rechnungen, die durchaus von Tele2 gerechtfertigt sind, ob Du beim Telefonieren Tele 2 genutzt hast oder nicht spielt dabei keine Rolle.

neffetS
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Dumm gelaufen...
arndt1972 antwortet
15.02.2009 14:17
... aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Zu einem Vorredner: wie soll den Tele2 eine Rechnung stellen wenn sie die Adresse nicht kennen?!
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neffetS antwortet auf arndt1972
15.02.2009 15:03
Benutzer arndt1972 schrieb:
Zu einem Vorredner: wie soll den Tele2 eine Rechnung stellen wenn sie die Adresse nicht kennen?!
Na ja, Es werden mehrere Rechnungen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt verzogen" zurück gekommen sein, dann folgt eine Adresssuche, in diesem Fall hat sich der Mehraufwand schon gelohnt.
neffetS
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the Hellion antwortet
15.02.2009 22:59
Ich bin mit folgender Vorgehensweise bisher gutgefahren
http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html

Faire Schuldner zahlen trotzdem die nichtstrittige HF (ohne Inkassogebühren) mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger :
Nur für Hauptforderung Zahlung unter Vorbehalt
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affgaff antwortet auf alexander-kraus
18.02.2009 02:01

einmal geändert am 18.02.2009 02:09
Erstmal danke für die Antworten.

Ich muss doch keinem Call-by-Call Anbieter meinen Adresswechesl mitteilen, oder? Ich bin eben davon ausgegangen, dass alle CbC Gespräche über die Telekom abgerechnet werden.

Dass Tele2 uns überhaupt in ihrer Datenbank hatte, lag an de damalig zeitweise genutzten Pre-Selection Telefon, also einem Telefon mit vorprogrammierter 01013 drin.

Einen Vertrag habe ich mit denen nie gehabt. Die haben, so vermute ich, uns noch von damals in der Datenbank gehabt und die CbC Gespräche so abgerechnet, was aber nicht so vereinbart war. Es ging damals nur um eine Preselecton.

Ich bin ja bereit die knapp 42 euro zu bezahlen, aber die ganzen Adressnachforschungs- und Mahnkosten nicht. Die 42 Euro sind in diesem sommer bei CbC Gesprächen entstanden, die auf keiner Telekomrechnung erscheinten. Das ist eben das problem. Ich habe ja brav alle Rechnungen bezahlt (wenn auch manchmal etwas zu spät).







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affgaff antwortet auf affgaff
03.01.2010 18:58
Hab übrigens nach langem Kampf nur die Hauptschuld begleichen müssen ;)