Benutzer woverl schrieb:
Congstar verweigert Rechnung und EVN mit Verweis auf prepaid Tarif, wobei die relevanten AGB prepaid Bestimmungen diesbezüglich nichts aussagen. Ich bin der Meinung, dass jedermann für seine Zahlungen einen Anspruch auf eine Rechnung (bzw. die entsprechende Quittung) hat und dies auch vor Gericht oder vor der BundesNetzagentur durchsetzbar sein müsste. An die Experten im Forum und bei TELTARIF:
1. Darf Congstar die Erstellung einer Rechnung (meinethalben als PDF zum Download) generell verweigern? Ich glaube, dass man einen Rechnungsanspruch hat. ... obwohl ich bei "historischen" Parkuhren im Strassenverkehr auch keine Rechnung bekomme.
2. Welche Erfahrungen haben andere dbzgl. gemacht? Kündigt Congstar den Vertrag, wenn man mit Ihnen in den Konflikt geht ? 3. Warum wird hier nicht die Bundesnetzagentur von sich aus tätig oder die Verbraucherverbände)? Zumindest bzgl. des EVN müsste doch die BNetzA darauf pochen?
Ich glaube, ich werde mir einen neuen Provider suchen müssen. Das wirft dann die nächste Frage auf, ob ich die Nummer mitnehmen kann.
Es wäre schön, wenn ein "Rechtskundiger" eine abschließende Antwort geben würde. Ich möchte nicht die Vorteile von anderen Anbietern (z.B: Maxxim o.ä.) kennenlernen (wie in den anderen Beiträgen zu diesem Thema), sondern suche nur eine Antwort auf meine o.g. Fragen. .
Vielen Dank im Vorhinein
Woverl
Hallo Woverl!
Ich bin genau wie du über die Rechnungsproblematik von congstar empört.
Ich habe diesbezüglich bereits Kontakt mit meiner zuständigen Finanzbehörde aufgenommen. Da sich congstar anscheinend ausschließlich an "private" Verbraucher richtet, haben wir wahrscheinlich tatsächlich ein Problem. Jedoch kann der Protest von vielen vielleicht doch etwas ändern. Bei blau.de habe ich z.B. die Möglichkeit automatisch per Kreditkarte aufladen zu lassen und bekomme selbstverständlich eine Online-Rechnung.
Hier ist die Antwort meines Finanzamtes:
"§14 Ausstellung von Rechnungen (Auszug aus dem Umsatzsteuergesetz)
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.
(2) Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:
1. [...]
2. [...] ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.
Grundsätzlich ist congstar somit verpflichtet Ihnen eine Rechnung auszustellen, sofern Sie Unternehmer sind und das Handy bzw. die erworbene Leistung (Gesprächsguthaben) Ihrem Unternehmen zuordnen.
Die Durchsetzung dieses Anspruchs mag sich jedoch in der Praxis als schwierig gestalten und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung. Es wäre vielmehr der zivilrechtliche Weg zu beschreiten."
Ich bin wie gesagt genau wie du sehr verärgert darüber. Ich umgehe diese Situation derzeit, indem ich die Aufladung nur noch in einem Shop mit Kassenbeleg vornehme.
Ich hoffe ich habe dir hiermit ein wenig weitergeholfen.
Grüße
Frank