Frei Sprechen
30.07.2008 15:03

Kampf gegen Simply

Wehrt Euch gegen diese Ungerechtigkeit!
teltarif.de Leser teraba schreibt:
Hallo Leute,ich habe vor längerer Zeit in einem Einkaufsmarkt eine Prepaid Karte von Simply gekauft.Nachdem die Karte abtelefoniert war, habe ich sie nicht wieder aufgeladen.So vegingen die Tage... Eines Tages traute ich meinen Augen nicht, als ich auf meinen Kontoauszug schaute, denn Simply hat fast 30 Euro abgebucht.Fragt mich bitte nicht auf was für einer Grundlage, …
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Kommentare zum Thema (12)
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joe7 antwortet
31.07.2008 22:13
Ihr schreibt hier alle von der Deaktivierungsgebühr, die natürlich ohne Frage eine Schweinerei ist!
Aber teraba schreibt doch mit keinem Wort davon! Er schreibt lediglich, dass ihm auf einmal 30,- Euro abgebucht werden. Von einer Deaktivierung ist keine Rede.

Aber mal was anderes: Ich würde die Karte nicht per Einschreiben-Rückschein zurück schicken. Das wäre mir zu teuer. Ein Anwalt hat mal zu mir gesagt, ein Einschreiben Einwurf (billigste Einschreiben Variante) reicht. Damit hat man den Abliefernachweis, da der Briefträger ja den Einwurf dokumentiert. Die Leerung des Briefkastens, oder anders ausgedrückt: Die Verantwortung für den Briefkasten des Empfängers hat auch der Empfänger! D.h. sollte der Empfänger nachher behaupten, er hätte den Brief nicht bekommen, hätte er halt einfach besser auf seinen Briefkasten aufpassen müssen!
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wolframcgn antwortet auf joe7
02.08.2008 17:49
Sie nannten ihn "Halbwissen-Joe". Denn:

[...]

Ein Anwalt hat mal zu mir gesagt, ein Einschreiben Einwurf (billigste Einschreiben Variante) reicht. Damit hat man den Abliefernachweis, da der Briefträger ja den Einwurf dokumentiert. Die Leerung des Briefkastens, oder anders ausgedrückt: Die Verantwortung für den Briefkasten des Empfängers hat auch der Empfänger! D.h. sollte der Empfänger nachher behaupten, er hätte den Brief nicht bekommen, hätte er halt einfach besser auf seinen Briefkasten aufpassen müssen!

[...]

ist einfach nicht ausrottbarer Bla-bla.

http://www.123recht.net/Die-sichere-Zustellung-von-Willenserkl%C3%A4rungen__a16428.html
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Achtung: Pöbler-Wolfram
joe7 antwortet auf wolframcgn
02.08.2008 18:49
Tja, da hat wohl der Anwalt, der mir das damals im Jahr 2002/2003 (!) gesagt hat, einen etwas windigen Tipp gegeben! Denn wenigstens ein strittiges Urteil dazu war ja wohl schon aus dem Jahr 2000! Allerdings scheint das entscheidendere Urteil dazu auch erst 2005 ergangen zu sein.
http://www.123recht.net/article.asp?a=15618
Ich hab das in der Tat nie weiter in Frage gestellt – und kam bis jetzt immer damit durch.
Allerdings (Zitat aus o.g. link):
„Ein Teil der Rechtsprechung lehnte den Nachweis des Zugangs der Schreiben aus verschiedenen Gründen ab. Sie argumentierten ähnlich wie das Oberlandesgericht Koblenz am 29.11.2005.

Es gibt aber auch Entscheidungen, die für den Nachweis des Zuganges genügen lassen, dass das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen und dies durch den Postzusteller dokumentiert wird. Sie arbeiteten u.a. mit der Rechtsfigur des so genannten Anscheinsbeweis (auch sog. prima – facie Beweis). Der Beleg des Zustellers lasse in der Regel darauf hindeuten, dass das Einschreiben ordnungsgemäß abgesandt und auch zugegangen sei (vgl. AG Paderborn in: NJW 2000, S. 3722 f., ArbG Karlsruhe Urteil vom 09.03.2004, Az. : 6 Ca 569/03 zitiert nach: www.arbeitsgeri­chte.landbw.de). Es reiche aus, dass der Einlieferungsbeleg und der Auslieferungsbeleg vorgelegt werden (ArbG Karlsruhe a.a.O.)“


Ich find’s ja gut, dass du dich bemühst, die Dinge richtig zu stellen.

Aber was sollte diese persönliche Entgleisung?
Das nächste Mal lehn dich nicht gleich so weit aus dem Fenster und kontrollier noch mal deine Wortwahl. Immer erst mal: Ruhig durchatmen!
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Simply? Einfach ignorieren!
einfach_ignorieren antwortet auf joe7
03.11.2008 19:39
Hintergrund:
Ich war Simply Prepaid Kunde und durch die von Simply irgendwann stillschweigend eingeführte Administrationsgebühr rutschte mein Konto ins Minus. Simply hat daraufhin den Anschluß deaktiviert und schließlich das Kartenpfand in Höhe von Euro 29,65 per Lastschrift eingezogen.

Meine Reaktion:
Per Einwurfeinschreiben habe ich Simply die Kündigung ausgesprochen und gleichzeitig die SIM Karte zurückgeschickt. Gleichzeitig habe ich meine Bank angewiesen die Lastschrift zu stornieren.

Daraufhin Simply:
Es erfolgte zunächst eine Nachfrage per Mail, warum ich denn der Lastschrift widersprochen hätte. Es wurde um Rückruf auf einer teuren Hotline gebeten (die haben Humor). Als ich auf diese Mail nicht reagiert habe, kam nach ca. zwei Wochen eine schriftliche Mahnung in der auch gleich mit einem Anwalt gedroht wurde.
Da ich darauf auch nicht geantwortet habe, kam dann nach weiteren zwei Wochen eine Mahnung von einer Kanzlei aus Hanau mit der Drohung, gerichtlich gegen mich vorzugehen (auch dieses Schreiben habe ich ignoriert).
Tja und was soll ich sagen? Seitdem ist Ruhe. Die angedrohte Klage ist bis heute (nach mehr als zwei Monaten) nicht erfolgt.

Fazit:
Simply droht, hat aber kaum juristische Handhabe, wenn ein Kunde das Kartenpfand zurückbuchen lässt.