Betrug

Identitätsdiebstahl: Was Verbraucher tun können

Einkaufen auf fremde Kosten: Immer öfter werden persönliche Daten von Verbrauchern für solche Zwecke gestohlen. Für Opfer ein Problem, denn sie verlieren oft ihre gute Kredit­würdigkeit. Ein neuer Service soll hier jetzt helfen. Aber was bringt das?
Von dpa / David Rist

Eine Frau hält ein Paket des Online-Versandhändlers für Schuhe und Mode, Zalando. Identitätsdiebstahl: Wenn nur die Rechnung kommt und keine Ware
Bild: dpa
Verblüfft hält der ältere Herr seine Rechnung in den Händen. Er soll bei einem großen Online-Versand­händler mehrere Paar Damen­schuhe bestellt haben. Aber was soll der Rentner damit anfangen? Julia Rehberg von der Verbraucher­zentrale Hamburg kennt viele solcher Fälle. "Zu uns kommen immer häufiger Betroffene, die Rechnungen von Firmen erhalten, von denen sie noch nie gehört haben." Sie wurden Opfer von Identitäts­diebstahl - so heißt eine vergleichs­weise neue Betrugs­form.

Kriminelle greifen dabei persönliche Daten wie Wohnort, Geburts­datum und Bank­daten der Opfer ab und kaufen unter deren Namen ein. Oft reagieren Betroffene gar nicht erst auf die Zahlungs­aufforderungen. Liegt aber ein gerichtlicher Mahn­bescheid vor, sollten sie auf jeden Fall handeln, rät Verbraucher­schützerin Rehberg. Denn am Ende des Verfahrens könne der Gerichts­vollzieher zum Beispiel das Gehalt pfänden - egal, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Anzeige erstatten

Eine Frau hält ein Paket des Online-Versandhändlers für Schuhe und Mode, Zalando. Identitätsdiebstahl: Wenn nur die Rechnung kommt und keine Ware
Bild: dpa
"Viele scheuen den Aufwand einer Straf­anzeige", bestätigt auch Cornelius Kopke vom Digital­verband Bitkom. Laut einer Statistik des Bundes­kriminal­amts gab es allein im vergangenen Jahr 4476 Fälle, in denen Kriminelle Pass­wörter und Identifikations­nummern (IDs) von Online­banking-Kunden erbeutet haben. "Aber vermutlich sind die gemeldeten Fälle nur ein winziger Teil­bereich der tatsächlichen Zahlen", sagt Kopke. Grund dafür sei auch, dass Opfer den Betrug gar nicht immer bemerken. "Aktuell ist Identitäts­betrug das am meisten wachsende Phänomen im Bereich Internet-Kriminalität."

Bei der Schufa melden

Das hat auch die Kredit­auskunft Schufa erkannt: "Verbraucher, die bereits Opfer von Identitäts­betrug geworden sind, können sich seit dem 1. September bei der Schufa einmelden", sagt Presse­sprecher Ingo Koch. Voraus­setzung dafür ist, dass der Betroffene bei der Polizei bereits eine Straf­anzeige gestellt hat.

Das Einmelde­formular können Verbraucher vollständig ausgefüllt, mit der Kopie ihres Personal­ausweises und einem Nach­weis über die erstattete Straf­anzeige an die Schufa senden. Daraufhin vermerkt diese den Identitäts­betrug. "Diesen Hin­weis erhalten alle anfragenden Unter­nehmen und können entsprechend reagieren", erklärt Koch. Das Unter­nehmen kann dann prüfen, ob es sich bei dem potenziellen Kunden tatsächlich um die Person handelt, die er vorgibt zu sein, oder ob Kriminelle erneut die Identität missbrauchen.

Schufa-Vertrags­partner sind laut Koch derzeit rund 9000 Unternehmen aus Kredit­wirtschaft, Tele­kommunikation, Handel und Online-Handel. Doch von dem Schutz sollen auch Ver­braucher profitieren, die den Betrug mit ihrem Namen erst durch Mahnungen oder Inkasso­verfahren entdecken. Koch ergänzt: "Die Ein­meldung ist für Verbraucher kostenlos und hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Schufa-Scores, der die Kredit­würdigkeit bemisst."

Plus-Paket der Schufa nicht zwingend

Eine Visa-Kredit­karte auf einer Tastatur. Mit dem Plus-Paket der Schufa kann man zum Beispiel das Internet nach der eigenen Kredit­karten­nummer durchsuchen lassen
Bild: dpa
Neben der kostenlosen Ein­meldung bietet die Auskunftei Privat­personen auch ein kosten­pflichtiges Plus-Paket an. "Der darin enthaltene Schufa-Update-Service informiert umgehend per E-Mail oder SMS, wenn ein Unter­nehmen eine Anfrage stellt oder sich Daten zur Person ändern", erklärt Koch. So könne der Ver­braucher prüfen, ob er für die An­frage selbst verantwortlich ist, weil er einen Kauf auf Rechnung durchführt, oder ob ein Krimineller am Werk ist. Auch können Verbraucher hier das Internet auf unberechtigt veröffentlichte Daten wie zum Beispiel Kredit­karten­nummern durchsuchen lassen.

Und was bringt das? Aus Sicht von Rehberg spricht nichts dagegen, seinen Betrugs­fall kostenlos bei der Schufa einzumelden. "Die erste Ansprech­stelle bei Identitäts­betrug bleibt natürlich die Polizei, aber auch die Einmeldung kann Betroffene eventuell vor einem weiteren Betrugs­fall schützen", so Rehberg. Wichtig sei, dass die Einmeldung keinen Einfluss auf die Berechnung der Kredit­würdigkeit hat.

Rehberg stellt jedoch klar, dass von dem Schufa-Schutz hauptsächlich die Unternehmen profitieren: "Denn diese bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie nicht beweisen können, dass der Kunde den Vertrag abgeschlossen hat." Insofern sei auch das Plus-Paket nicht zwingend - immerhin belaufen sich die Kosten hierfür auf rund 60 Euro im Jahr.

"Einen hundert­prozentigen Schutz gibt es nicht", sagt Rehberg. Deshalb empfiehlt die Juristin Verbrauchern grundsätzlich, den eigenen Rechner sauber zu halten. Das bedeute, keine dubiosen E-Mail-Anhänge zu öffnen, persönliche Daten im Internet nur sparsam anzugeben und keine simplen Pass­wörter zu wählen.

Auf einer weiteren Seite haben wir für Sie sechs Tipps zur digitalen Sicherheit zusammengefasst.