Impressumspflicht

Impressumspflicht für Internet-Seiten: Das müssen Sie beachten

Fast jede Website braucht ein Impressum - auf den Inhalt kommt es an
Von dpa / Marc Kessler

Wer eine Webseite geschäftlich nutzt, braucht es. Aber auch die meisten anderen Internetauftritte kommen nicht ohne ein Impressum aus. Doch wer das Netz durchforstet, wird feststellen, dass die Angaben der Seitenbetreiber keineswegs einheitlich sind: hier steht nur ein Name, dort eine E-Mail-Adresse - die Anschrift fehlt oft ganz. Dabei können selbst kleinste Verstöße abgemahnt werden. Vor allem Blogger bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.

Prinzipiell handle ordnungswidrig, wer schuldhaft gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht - so heißt das Impressum im Internet offiziell - verstößt, erklärt der Rechtsanwalt Markus Wiedemann aus Berlin. "Das kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden." Dabei komme es auch darauf an, wie schwerwiegend die Pflichtverletzung und wie bedeutend die Webseite ist.

Fast alle Internet-Seiten brauchen ein Impressum

Der Sinn eines Impressums bestehe darin, dass der Nutzer wissen soll, mit wem er es zu tun hat und an wen er sich nötigenfalls wenden kann, erläutert Astrid Auer-Reinsdorff von der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Der Betreiber soll sich im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht hinter der Anonymität seiner Webseite verstecken können, sagt Sören Siebert, Anwalt aus Berlin und Experte für Internetrecht. Nach deutschem Recht brauche jede Webseite ein Impressum, wie Siebert erläutert. Einzige Ausnahme sind nach dem Gesetzeswortlaut Angebote, die "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" dienen und nicht geschäftsmäßig betrieben werden. "Wann genau eine Website als rein private Website gilt, ist jedoch hoch umstritten."

Kein Zweifel besteht bei Auftritten von Unternehmen, Onlineshops und regelmäßigen journalistischen Angeboten: Sie sind nie privat. "Dies gilt unabhängig davon, ob man über die Website Verträge abschließen kann, ob der Betreiber Gewinne oder Verluste erzielt oder ob es sich um eine Seite mit zehn oder 10 000 regelmäßigen Lesern handelt", erklärt Siebert. Auch der Serverstandort sei unerheblich.

Doch was gilt für Betreiber von Webseiten, die darauf weder gewerblich handeln noch ausschließlich private Inhalte anbieten? Das Paradebeispiel in dieser Kategorie sind Weblogs. Nur ein kleiner Anteil aller Blogs werde ausschließlich aus privaten oder familiären Gründen geführt, erklärt Wiedemann. Schaltet der Betreiber kein Impressum, müsste er im Prinzip die technischen Möglichkeiten schaffen, um Dritte auszugrenzen. "Meine Katze, mein Haus, mein Garten" - so beschreibt Siebert den Inhalt eines privaten Blogs. Doch selbst für solche Webangebote könne man nicht pauschal sagen, ob eine Anbieterkennzeichnung nötig ist.

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