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Die Größe der Schrift ist doch egal


20.08.2009 18:49 - Gestartet von CGa
Ob eine Seite kleiner gedruckt oder 3 Seiten größer gedruckt, am Ende liest der Großteil der Kunden doch eh nicht was sie unterschreiben und trotzdem ist schlussendlich ja dann der Anbieter schduld weil er dem Kunde nicht vorgelesen hat was für den Kunden von Nachteil sein könnte.

Der Kunde fühlt sich doch eh immer schlecht behandelt weil er überhaut AGBs kriegt und für 10 Euro keine All-Net Flat kriegt.

Oder?

cu ChrisX
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[1] spaghettimonster antwortet auf CGa
20.08.2009 23:27
Benutzer CGa schrieb:
Ob eine Seite kleiner gedruckt oder 3 Seiten größer gedruckt, am Ende liest der Großteil der Kunden doch eh nicht was sie unterschreiben und trotzdem ist schlussendlich ja dann der Anbieter schduld weil er dem Kunde nicht vorgelesen hat was für den Kunden von Nachteil sein könnte.

Der Kunde fühlt sich doch eh immer schlecht behandelt weil er überhaut AGBs kriegt und für 10 Euro keine All-Net Flat kriegt.

Im Gegensatz zu den Anbietern hat der Kunde auch keine Rechtsabteilung zur Verfügung oder eine Möglichkeit auf den Inhalt der Verträge Einfluss zu nehmen. Insofern fühlt er sich nicht nur benachteiligt, sondern er ist es. AGB sind auch meist so geschrieben, dass der Durchschnittskunde sie nicht oder falsch versteht. Er weiß auch meist nicht, welche Klauseln unwirksam sind, und wird so bewusst in die Irre geführt.
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[1.1] Tommyland78 antwortet auf spaghettimonster
21.08.2009 08:03
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Im Gegensatz zu den Anbietern hat der Kunde auch keine Rechtsabteilung zur Verfügung oder eine Möglichkeit auf den Inhalt der Verträge Einfluss zu nehmen.

Wo würden wir denn dahin kommen, wenn der Kunde Einfluss auf AGB nehmen könnte ?! Das dies nicht geht ist auch gut so!
Und der Kunde kann sehr wohl den Inhalt der AGB prüfen lassen, dafür gibt es Rechtsanwälte. Und so oft wie ich von einem Kunden höre er würde zum RA gehen, haben die alle 10 Anwälte.

Insofern fühlt er sich nicht nur benachteiligt, sondern er ist es. AGB sind auch meist so geschrieben, dass der Durchschnittskunde sie nicht oder falsch versteht.
Die Steuererklärung ist auch so....

Er weiß auch meist nicht, welche Klauseln unwirksam sind, und wird so bewusst in die Irre geführt.

AGB sind AGB sind AGB, wenn der Kunde sich nicht sicher ist, ahnt das die Firma nicht koscha ist oder er sich unsicher ist...dann soll er einfach nicht unterschreiben. Wir sind alle mündige Bürger! Ich muss mich nicht nach 3 Monaten beschweren, dass die AGB undeutlich zu lesen sind...die lagen ggf. bei Vertragsabschluss vor oder man hatte 14 Tage Zeit die zu lesen und ggf. den Vertrag zu Widerrufen.

Diese ganze Bevormundung wie eine Firma Ihre eigenen Geschäftsbedingungen gestallten darf geht langsam zu weit. Wems nicht passt, der solls sein lassen.

Der Tom
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[1.1.1] spaghettimonster antwortet auf Tommyland78
21.08.2009 11:13
Benutzer Tommyland78 schrieb:
Wo würden wir denn dahin kommen, wenn der Kunde Einfluss auf AGB nehmen könnte ?! Das dies nicht geht ist auch gut so!

Der Normalfall sind zwei gleichberechtigte, gleich "starke" Vertragspartner, die einen Vertrag aushandeln und wo man sich inhaltlich in der Mitte trifft. Bei Handelsgeschäften ist das auch so. Bei Verbrauchergeschäften bestimmt der Händler zu 100%. Das ist ein Ungleichgewicht. Das Gesetz schützt Verträge nicht deshalb, damit Händler im Massenverkehr anderen ihren Willen aufzwingen oder Reibach machen oder sich Arbeit sparen können, sondern, weil Verträge Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts des Menschen sind. Das bleibt beim Kunden auf der Strecke, weil er im Wesentlichen nur noch zwischen "abschließen" und "nicht abschließen" entscheiden kann. Deswegen gibt es ja die vielen Kundenschutzvorschriften. Das ist auch richtig so. Das brauchst du auch nicht in Frage zu stellen und damit in der AGB-Diskussion vor die 70-er Jahre zurückfallen.

Und der Kunde kann sehr wohl den Inhalt der AGB prüfen lassen, dafür gibt es Rechtsanwälte. Und so oft wie ich von einem Kunden höre er würde zum RA gehen, haben die alle 10 Anwälte.

In Wirklichkeit macht das keiner, allein der Kosten wegen. Außerdem drohen sie auch nicht damit, zum RA zu gehen, sondern sie drohen meist damit Anzeige zu erstatten, weil das nichts kostet (und nichts bringt).

Die Steuererklärung ist auch so....

Und das soll ein Grund sein, dass auch alles andere so kompliziert sein kann (was übrigens bei der Steuererklärung einfacher Arbeitnehmer gar nicht der Fall ist)? Kaum.

AGB sind AGB sind AGB, wenn der Kunde sich nicht sicher ist, ahnt das die Firma nicht koscha

"koscher". Unwirksame AGB-Klauseln gibt's fast überall, mit "koscher" hat das wenig zu tun. Wenn man Unternehmen mit unwirksamen Klauseln meiden wollte, dürfte man praktisch nirgendwo mehr Verträge schließen. Dass du das nicht merkst, beweist ja, dass auch du mit AGB überfordert bist.

Diese ganze Bevormundung wie eine Firma Ihre eigenen Geschäftsbedingungen gestallten

"gestalten".

darf geht langsam zu weit. Wems nicht passt, der solls sein lassen.

Und keine Verträge schließen und nicht telefonieren, oder was. Damit die Händler weiter ungestört schalten und walten und die Kunden übervorteilen können. Und damit der Händler wegen einfacher AGB sich keinen RA nehmen muss, der Kunde zum AGB-Prüfen aber schon. So einen radikalen Unsinn vertritt nicht mal mehr die FDP.
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[1.1.1.1] Baserin antwortet auf spaghettimonster
21.08.2009 22:45
Ich vermute, dass Tommyland sein Geld auf der "anderen Seite" verdient, während wir unser Geld halt ausgeben. Seine Meinung ist so kundenunfreundlich, dass ich nicht annehme, er hat hier als Verbraucher gesprochen, sondern einer der Händler, der sich ärgert, dass die Kunden nicht fraglos und brav ihr Geld in den Laden schmeißen, ohne eigene Ansprüche an Service oder Leistung zu stellen.
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[2] papaboy antwortet auf CGa
21.08.2009 15:22
Benutzer CGa schrieb:
Ob eine Seite kleiner gedruckt oder 3 Seiten größer gedruckt, am Ende liest der Großteil der Kunden doch eh nicht was sie unterschreiben und trotzdem ist schlussendlich ja dann der Anbieter schduld weil er dem Kunde nicht vorgelesen hat was für den Kunden von Nachteil sein könnte.

Der Kunde fühlt sich doch eh immer schlecht behandelt weil er überhaut AGBs kriegt und für 10 Euro keine All-Net Flat kriegt.

Es sind weniger die AGB oder dass es nicht vorgelesen wird. In den AGB steht nicht, dass man mit dem Vertrag auch gleich bei Firma Y einen Vertrag abschliest, der auch 24 Monate läuft. In der Werbung und im Vertrag gibt es dann irgendwelche Fußnoten, die so unübersichtlich und im normalen Fließtext geschrieben sind, dass diese einfach unleserlich werden. Da steht dann irgendwo zB zum Thema "incl. kostenlosem Paket XYZ" -> "in den ersten drei Monaten. Danach x,95 Euro pro Monat wenn man nicht innerhalb der drei Monate kündigt". Ausserdem wird gerne auf die aktuelle Preisliste verwiesen. Alles ist natürlich einfach und sofort auffindbar. Man muß es nur alles zusammensuchen auf der Hompage des Anbieters...
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[2.1] Baserin antwortet auf papaboy
21.08.2009 22:41
Und dann werden die Vertragsbedingungen geändert und man muss beweisen, dass es zur Zeit des Vertragsabschlusses anders war. Alles möglich, aber eine Sucherei, die ich unzumutbar finde.
Bei mir wollte sich Base erst nicht daran halten, dass die All-Net-SMS-Flat anfänglich eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten hatte. Zu der Zeit hatte ich die bei Base dazu gebucht. Später änderten sie die Mindestlaufzeit auf 6 Monate. Als ich die dann kündigte, wollte die mir erst verklickern, dass es nie eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten gab. Als ich das Gegenteil bewiesen hatte, wollte sie mir erzählen, dass NATÜRLICH eine solche Änderung der AGB auch für mich gelten würde. Sie gaben erst nach, als ich ihnen vermitteln konnte, dass ich kein Opfer, sondern ein Gegner sei und mit mir nicht gut Kirschen essen sei, wenn man mich ver*****en will
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[2.1.1] Schreiberling antwortet auf Baserin
23.08.2009 19:50
Aber für solche Fälle bekommt man ja schließlich auch eine Zweitschrift des Vertrags ausgehändigt. Und in diesem sollten solche Dinge wie Mindestvertragszeit vermerkt sein. Ich für meinen Teil lese mir die AGBs zumindest bei finanzintensiveren Anschaffungen wie z.B. Flüge etc. durch. Denn man weiß ja nie....Und lieber mal die 5 min opfern als sich später ärgern!
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[2.1.1.1] Baserin antwortet auf Schreiberling
24.08.2009 01:29
Bei telefonischem Abschluss nicht nicht ganz einfach zu belegen. Zumal mir Base trotz mehrfacher Bitten niemals schriftlich gab, dass ich wann und zu welchen Konditionen diese Option hinzu gebucht habe. Inzwischen macht Base das wohl, aber ich bekam nichts schriftlich.
Es ging auch so, aber nur, weil ich mir so sicher war, dass ich genau nur wegen der kurzen Mindestlaufzeit diese Option hinzu buchte