verzögert

Kinderporno-Sperren kommen doch noch nicht zum 1. August

Internet-Sperren sollen nun spätestens im Oktober in Kraft treten
Von Ralf Trautmann mit Material von dpa

Das Gesetz gegen Kinderpornografie (genau: "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen") im Internet tritt nicht wie geplant am 1. August in Kraft. Anstatt es zur Ausfertigung an den Bundespräsidenten zu leiten, werde es vorsorglich zunächst noch der EU-Kommission in Brüssel gemeldet, bestätigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Berlin heute einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Internet-Sperren sollen nun spätestens im Oktober kommen.

Das Gesetz soll den Zugang zu Kinderpornografie im Netz erschweren, indem auf solchen Seiten rote Stoppschilder erscheinen. Damit soll den Nutzern klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Kritiker hatten bemängelt, dass damit einer Zensur des Internets der Weg bereitet, der Missbrauch von Kindern aber nicht verhindert werde.

Der Ministeriumssprecher erklärte, die Bundesregierung sei zwar der Meinung, dass es keine Pflicht gebe, das Gesetz in Brüssel zu melden. Jedoch habe man dies im Juli vorsorglich getan, um damit jeden Zweifel an der Rechtssicherheit auszuschließen. Die EU-Kommission könne sich innerhalb einer Frist von drei Monaten äußern. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz bereits beschlossen.

Das Bundeskriminalamt soll den Internet-Anbietern ständig aktualisierte Listen einschlägiger Web-Adressen geben. Bevor die Porno-Seiten auf der Sperrliste auftauchen, soll aber versucht werden, sie zu löschen. Das reine Anklicken der Stopp-Seiten bleibt strafrechtlich folgenlos. Internet-Experten hatten die Wirkung des Gesetzes infrage gestellt, da die Sperren einfach zu umgehen seien.