Zusatzkosten

Nicht-Nutzungsgebühr bei klarmobil auch für Bestandskunden

Neue Regelung für Altkunden gilt ab 1. Juli
Von Thorsten Neuhetzki

"Ich will doch nur telefonierern und mich nicht ruinieren" heißt es aus dem Mund von Schlagersänger Heino in der aktuellen klarmobil-Werbekampagne. In der Kampagne wettert Heino zusammen mit dem österreichischen Comedian Robert "Trenki" Trenkwalder. Doch klarmobil-Bestandskunden, die einfach nur telefonieren wollen, könnten nun bald zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Zumindest dann, wenn das die Kunden keine 3 Euro Umsatz pro Monat generieren. Gerade das kommt aber bei Wenigtelefonierern in Discount-Tarifen durchaus vor.

Bereits zum 1. Februar hatte klarmobil eine Nicht-Nutzungsgebühr für Neukunden eingeführt. Jene Kunden, die ab dem 4. Monat in ihrem klarmobil-Tarif nicht mindestens 3 Euro Umsatz generieren müssen 1 Euro für die Erhaltung ihres Kundenvertrags zahlen. Dieser Betrag wird in jedem Monat erneut berechnet, in dem der Mindestumsatz nicht erreicht wurde.

In einer E-Mail informiert klarmobil nun jene Kunden, die bereits vor Februar einen Vertrag mit dem Anbieter hatten, nicht nur über die neuen, ab 1. Juli geltenden Roaming-Tarife, sondern auch über eine Änderung der AGB. In der E-Mail heißt es wörtlich: "Die bisherige Regelung unter Ziffer 5.11 der AGB, wonach im Falle der Nichtnutzung einer Karte etwaige Aktionsvorteile nachträglich dem Kunden berechnet werden können, entfällt künftig. Stattdessen berechnen wir künftig für alle Bestandskunden, wie auch schon seit dem 1.2.2009 für Neukunden, monatlich 1,- EUR für die Kontopflege, wenn der monatliche Rechnungsbetrag unter 3 EUR liegt. Damit wird sichergestellt, dass die SIM-Karte auch für solche Kunden dauerhaft nutzbar bleibt, die selbst nicht telefonieren, sondern nur erreichbar sein wollen."

Widerspruch scheint zwecklos

Die betroffenen Kunden haben die Möglichkeit, den geänderten AGB zu widersprechen. Doch im Hinweis auf diese Möglichkeit macht klarmobil unmissverständlich klar, was ein solcher Widerspruch für Folgen hat: "Die geänderten AGB gelten von Ihnen angenommen, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt dieser E-Mail schriftlich widersprechen. Sofern Sie klarmobil zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, senden Sie Ihren Widerspruch bitte an: klarmobil GmbH, Wollinstraße 1, 24782 Büdelsdorf"

Kunden, die nach Alternativen suchen, können sich bei teltarif.de über verschiedene Seiten und Tarifrechner über mögliche neue Anbieter informieren, so sie mit den AGB-Änderungen nicht einverstanden sind. Wir geben Ihnen einen Überblick über den Mobilfunk-Discounter-Markt.

Stellungnahme

Inzwischen hat klarmobil Stellung zu den neuen AGB bezogen. Die Stellungnahme lesen Sie in einer weiteren Meldung.