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Widerspruch Nichtnutzungsgebühr


22.07.2010 10:22 - Gestartet von fimo2
Bei mir wurde der Widerspruch zunächst nicht akzeptiert. Erst durch die Rechnung wurden wir darauf aufmerksam. Die Email haben wir nie erhalten! Trotzdem gab es unkompetente Sprüche per Telefon und Email von Klarmobil.

Im vierten Anlauf hats geklappt, auf die alten AGB 2006 zurückgestuft zu werden:
- einseitige AGB Änderung gewichtigeren Ausmasses kann nicht einfach durchgesetzt werden
- selbst wenn wäre sie nach Paragraph BGB 305c nichtig. Eine solche Klausel hat im Kleingedruckten nichts zu suchen.
- LG Kiel vom 25.03.2009 (5 O 208/08) Klarmobil wurde wegen diverser nichtiger AGB-Klauseln von einem Verbraucherschutzbund abgemahnt, hat sich nicht gefügt und wurde dann rechtskräftig verurteilt. Unter anderem ist dort als Punkt 9 die einseitige Änderung von Vergütungen angemakelt worden.
Die Erwähnung dieses Urteils und des dort verhängten Ordnungsgeldes in sechstelliger Höhe reichte offenbar auch nach Ablauf der dreimonatigen (in den AGB von 2006 sind vier Monate vereinbart - aber klarmobil schert sich um nichts) Frist, dass klarmobil "Kulanz" walten ließ und "Entgegenkommen" zeigt, nicht ohne nochmal hinterherzutreten und die bisherigen Gebühren nicht zu erstatten.

Also: auch wenn Ihr erst mit der Rechnung von der neuen Gebühr erfahrt. Ihr könnt jederzeit den Vertrag auf den früheren Stand zurückbringen. Dazu ist Klarmobil sogar verpflichte (auch das steht in den AGB 2006).

Zahlt ja nicht diesen Euro aus Bequemlichkeit, sondern wehrt Euch. Kündigen ist auch keine Lösung, das ist denen mindestens genauso recht. Wenn Ihr zuviel bezahlte Gebühren zurück haben wollt wirds wahrscheinlich ohne Anwalt schwierig, denn Rücklastgebühren werden die Euch dann gleich wieder fett aufbrummen. Lieber selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Dann dürft Ihr selbst eintreiben oder sie müssen zu Euch aufs lokale Gericht und dem dortigen Richter erklären, warum bei einem Vertrag ohne Mindestumsatz und Grundgebühr plötzlich 1 Euro fällig werden soll...
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[1] ElaHü antwortet auf fimo2
22.07.2010 10:40
Benutzer fimo2 schrieb:

Also: auch wenn Ihr erst mit der Rechnung von der neuen Gebühr erfahrt. Ihr könnt jederzeit den Vertrag auf den früheren Stand zurückbringen. Dazu ist Klarmobil sogar verpflichte (auch das steht in den AGB 2006).

Du hast schon recht. Man sollte sich die Änderung der AGB und dass man plötzlich GEbühren zahlen muss, nicht einfach gefallen lassen und Widerspruch einlegen.
Klarmobil wird auch zunächst den früheren Stand wiederherstellen müssen. Wenn Klarmobil das aber nicht gefällt, können sie auch einfach deinen Vertrag kündigen. Dass auch der Anbieter die Möglichkeit hat, unbegründet den Vertrag zu beenden, steht auch in den AGB. Und ich denke, dagegen kann man sich nicht wehren.

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[1.1] fimo2 antwortet auf ElaHü
22.07.2010 14:36
Das ist richtig. In Punkt 15 steht "Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt."

In Punkt 4 steht: "Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Vertrag endet dann mit der letzten Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen."

Andererseits wurde im Urteil des LG Kiel auch moniert, dass Klauseln nichtig sind, die die sofortige Kündigung bei Zahlungsverzug erlauben. Zu vermuten wäre also, dass dann eine Kündigung nach Punkt 4 der AGB im zeitlichen Zusammenhang mit einem Wideruf der AGB-Änderung grenzwertig wäre.
http://www.vzbv.de/mediapics/klarmobil_lg_kiel_5_o_208_08.pdf
Punkt 3.

Mal schauen was weiter passiert. Sollten Sie mir kündigen in nächster Zeit gibts Nachricht im Forum. Was Klarmobil bei der ganzen Aktion auch vergisst: Wir haben noch zwei Verträge und über die ordentlich was läuft. Die sind sie dann auch los, wenn sie so weiter machen.


Benutzer ElaHü schrieb:
Benutzer fimo2 schrieb:

Also: auch wenn Ihr erst mit der Rechnung von der neuen Gebühr erfahrt. Ihr könnt jederzeit den Vertrag auf den früheren Stand zurückbringen. Dazu ist Klarmobil sogar verpflichte (auch das steht in den AGB 2006).

Du hast schon recht. Man sollte sich die Änderung der AGB und dass man plötzlich GEbühren zahlen muss, nicht einfach gefallen lassen und Widerspruch einlegen.
Klarmobil wird auch zunächst den früheren Stand wiederherstellen müssen. Wenn Klarmobil das aber nicht gefällt, können sie auch einfach deinen Vertrag kündigen. Dass auch der Anbieter die Möglichkeit hat, unbegründet den Vertrag zu beenden, steht auch in den AGB. Und ich denke, dagegen kann man sich nicht wehren.