Das ist richtig. In Punkt 15 steht "Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt."
In Punkt 4 steht: "Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Vertrag endet dann mit der letzten Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen."
Andererseits wurde im Urteil des LG Kiel auch moniert, dass Klauseln nichtig sind, die die sofortige Kündigung bei Zahlungsverzug erlauben. Zu vermuten wäre also, dass dann eine Kündigung nach Punkt 4 der AGB im zeitlichen Zusammenhang mit einem Wideruf der AGB-Änderung grenzwertig wäre.
http://www.vzbv.de/mediapics/
klarmobil_lg_kiel_5_o_208_08.pdf
Punkt 3.
Mal schauen was weiter passiert. Sollten Sie mir kündigen in nächster Zeit gibts Nachricht im Forum. Was Klarmobil bei der ganzen Aktion auch vergisst: Wir haben noch zwei Verträge und über die ordentlich was läuft. Die sind sie dann auch los, wenn sie so weiter machen.
Benutzer ElaHü schrieb:
Benutzer fimo2 schrieb:
Also: auch wenn Ihr erst mit der Rechnung von der neuen Gebühr erfahrt. Ihr könnt jederzeit den Vertrag auf den früheren Stand zurückbringen. Dazu ist Klarmobil sogar verpflichte (auch das steht in den AGB 2006).
Du hast schon recht. Man sollte sich die Änderung der AGB und dass man plötzlich GEbühren zahlen muss, nicht einfach gefallen lassen und Widerspruch einlegen.
Klarmobil wird auch zunächst den früheren Stand wiederherstellen müssen. Wenn Klarmobil das aber nicht gefällt, können sie auch einfach deinen Vertrag kündigen. Dass auch der Anbieter die Möglichkeit hat, unbegründet den Vertrag zu beenden, steht auch in den AGB. Und ich denke, dagegen kann man sich nicht wehren.