Ungefragt

klarmobil zwingt Bestandskunden Nicht-Nutzungsgebühr auf

Discounter informiert bestimmte Kunden derzeit über AGB-Änderung
Von Marc Kessler

Der Mobilfunk-Discounter klarmobil informiert (Postpaid-) Kunden derzeit über eine Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei versucht man erneut, bei bestimmten Altkunden-Verträgen eine Nicht-Nutzungs­gebühr einzuführen.

In einem Newsletter schreibt das Unternehmen an ausgewählte Kunden: "Die bisherige Regelung unter Ziffer 5.11 der AGB, wonach im Falle der Nichtnutzung einer Karte etwaige Aktionsvorteile nachträglich dem Kunden berechnet werden können, entfällt künftig. Stattdessen berechnen wir künftig für alle Bestandskunden, wie auch schon seit dem 01.02.2009 für Neukunden, monatlich 1 Euro für die Kontopflege, wenn der monatliche Rechnungsbetrag unter 3 Euro liegt. Damit wird sichergestellt, dass die SIM-Karte auch für solche Kunden dauerhaft nutzbar bleibt, die selbst nicht telefonieren, sondern nur erreichbar sein wollen."

Möglichkeit des Widerspruchs gegen die AGB-Änderung

Zudem informiert klarmobil die Bestandskunden darüber, dass ein Widerrufsrecht gegenüber der neuen "Kontopflege-Klausel" besteht: "Die geänderten AGB gelten als angenommen, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt dieser E-Mail klarmobil-Logo klarmobil will seine Kontopflege-Gebühr
für Wenignutzer durchsetzen
Logo: klarmobil
schriftlich widersprechen." Zudem macht das Unternehmen auch auf die Konsequenzen eines solchen Widerspruchs aufmerksam: "Sofern Sie klarmobil zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, senden Sie ihren Widerspruch bitte an: (...)".

Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte klarmobil eine fast identische Mail an Kunden verschickt, die ihre Karte wenig bis gar nicht nutzten. Damals hatte man zugesagt, dass auch im Falle des Widerspruchs gegen die geänderen AGB keine Kündigung der betroffenen Kunden erfolge. Allerdings behalte man sich den Schritt der Kündigung vor, hieß es.

Schon seit Februar 2009 gilt die Kontopflege-Klausel für Neukunden des zur freenet-Gruppe gehörenden Discounters. So heißt es in Ziffer 5.11 der aktuellen (Postpaid-) AGB: "Um tatsächlich entstehende Kosten zu decken, setzt klarmobil generell einen Rechnungsbetrag von 3 Euro / Monat ab dem 4. Vertragsmonat voraus. Bleibt der Betrag darunter, wird für die Kontopflege ein Betrag in Höhe von 1 Euro in Rechnung gestellt. Damit wird sichergestellt, dass die SIM-Karte auch für solche Kunden dauerhaft nutzbar bleibt, die selbst nicht telefonieren, sondern nur erreichbar sein wollen."

klarmobil: Keine Kündigungen bei Widerspruch

Eine Sprecherin des Unternehmens teilte auf teltarif-Anfrage mit, auch diesmal seien ausschließlich Wenig- bis Nicht-Nutzer bezüglich der AGB-Änderung angeschrieben worden. Wie auch im vergangenen Jahr würden im Falle des Widerspruchs gegen die AGB-Änderung keine Kündigungen seitens klarmobil erfolgen. Im übrigen, so klarmobil, würden diese beziehungsweise ähnliche Umstellungs-E-Mails nahezu monatlich an die betreffenden Nutzerkreise versandt.