Pressemitteilung 29.09.1999

Internet-Tarifvergleich als Abmahngrund

Anwälte der Deutschen Telekom beziehen sich bei Abmahnungen gegen den Konkurrenten 01051 Telecom auf www.teltarif.de als Beweisquelle

Berlin (ots) - Die Firma "01051 Telecom" soll sich künftig nicht mehr als "beste Telefongesellschaft Deutschlands" bezeichnen - das fordern die Anwälte der Deutschen Telekom. Im zugehörigen Abmahnschreiben heißt es: "Innerhalb der Tarifübersicht der Internet-Seite`www.teltarif.de` wird beispielsweise im Bereich 'Tarifübersicht Analoganschluß nach Fern' die 01051 Telecom kein einziges Mal als günstiger Anbieter benannt."

Kai Petzke, Geschäftsführer und Gründer von teltarif.de, freut sich, von so "amtlicher Stelle" als kompetenter Telefontarifvergleich anerkannt worden zu sein. Trotzdem hofft Herr Petzke, dass teltarif.de nicht zu oft als Grundlage für Abmahnschreiben wie das bezeichnete verwendet wird, denn damit würde sich die Idee von teltarif.de in das Gegenteil verkehren.

Mit über 2 Millionen Page Impressions und knapp einer halben Million Visits gehört teltarif.de zu den etablierten Telekommunikationsmagazinen in der deutschen Internetlandschaft. In den letzten Monaten wurde das Angebot laufend ergänzt. Neueste Ergänzungen sind das mit einer Online-Suche kombinierte Newsarchiv und die Internet-Abfrage: Bei letzterer gibt man die gewünschte monatliche Onlinezeit an und erhält die für dieses Surfverhalten günstigsten Provider als Antwort. Besonderer Clou: Auch Kontingenttarife, die gegen eine Grundgebühr monatliche Freistunden bieten, werden korrekt mitberücksichtigt.

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