Pressemitteilung 15.10.2009

Bei Handyverlust sofort die SIM-Karte sperren lassen

Diebstahl sollte bei der Polizei angezeigt werden

Berlin/Göttingen - Vergessen, verloren, gestohlen: Der Verlust des Handys ist auf jeden Fall ärgerlich. Um Missbrauch durch Fremde zu verhindern, sollten Verbraucher in diesem Fall sofort reagieren. "Damit mit dem entwendeten Handy nicht auch noch auf Kosten des Bestohlenen telefoniert werden kann, sollten Betroffene unverzüglich die SIM-Karte über die Service-Hotline des Anbieters sperren lassen", sagt Rafaela Möhl vom Onlinemagazin www.teltarif.de. An der Hotline können Kunden auch eine Ersatzkarte bestellen; die Rufnummer bleibt dabei erhalten.

"Sinnvoll ist es zudem, einen Handy-Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Wird mit dem Handy Schindluder getrieben, kann der Bestohlene nachweisen, dass das Gerät zu diesem Zeitpunkt bereits gestohlen gemeldet war", so Möhl. Bei der Anzeige muss zur Identifizierung des Handys die Seriennummer - genannt IMEI - angegeben werden. Ratsam ist es, diese beizeiten über die Tastenkombination *#06# abzufragen und zu notieren. Alternativ findet sich die IMEI meist auch auf der Kaufverpackung oder mitunter auf der Rechnung des Handy-Shops.

Eine Anzeige ist ebenfalls unerlässlich, wenn die Versicherung den Schaden bezahlen soll. Wurde das Handy bei einem Einbruch zu Hause entwendet, greift zum Beispiel die Hausratsversicherung. Manche Kunden haben mit ihrem Mobilfunkvertrag auch eine spezielle Handyversicherung abgeschlossen.

Da mit Handys nicht nur telefoniert wird, sondern dort auch Telefonnummern, Adressen, SMS oder Fotos gespeichert werden, rät Rafaela Möhl abschließend: "Die auf dem Handy gespeicherten Daten sollten regelmäßig extern gesichert werden, damit sie beim Verlust des Mobiltelefons nicht auch gleich weg sind." Entsprechende Software zur Synchronisation mit dem PC wird bei vielen Handys bereits mitgeliefert.

Weitere Hinweise zum Thema Handyverlust sind unter www.teltarif.de/handyverlust zu lesen.

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