Pressemitteilung 09.08.2012

Anbieter können Mitnahme der Handynummer mitunter verweigern

Mobilfunker handhaben die Rufnummern-Portierung unterschiedlich

Berlin/Göttingen - Möchte ein Mobilfunk-Kunde seine bisherige Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen, kann es passieren, dass der alte Anbieter die Nummer nicht freigibt - obwohl der Kunde laut Telekommunikationsgesetz (TKG) eigentlich einen Rechtsanspruch darauf hat. Seit der TKG-Novelle im Mai kann er die Nummer sogar innerhalb kürzester Zeit aus einem laufenden Vertrag herausportieren, während das vorher nur zum Ende der Laufzeit möglich war. Trotzdem ist die Verweigerung der Rufnummern-Mitnahme in einigen Fällen gesetzeskonform. "Laut Bundesnetzagentur muss der alte Mobilfunk-Anbieter die Rufnummer des Kunden nur freigeben, wenn sich beim Anbieterwechsel auch der Vertragspartner ändert. Wer nun beispielsweise von Base zu Aldi Talk wechselt, bleibt beim gleichen Vertragspartner - nämlich der E-Plus Service GmbH & Co. KG und hat damit keinen Anspruch auf die Mitnahme seiner Rufnummer", sagt Marc Kessler vom Onlinemagazin www.teltarif.de.

Ähnlich sieht das Bild zum Beispiel bei Vodafone und dem Discounter Fyve sowie bei o2 und Tchibo mobil aus. "Bleibt der Vertragspartner bei einem Anbieterwechsel gleich, sollten sich Mobilfunk-Nutzer in jedem Fall beim alten Anbieter erkundigen, ob die Mitnahme der Rufnummer trotzdem möglich ist. Generell stehen die Chancen dafür aber eher schlecht", so Kessler. Die Informationen dazu, wer Vertragspartner ist, finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auch im Kleingedruckten auf der Internetseite. Vor einem Vertragswechsel sollte zudem geklärt werden, ob der neue Anbieter das Mitbringen der Rufnummer ermöglicht. Dazu ist er nämlich nicht verpflichtet.

Details zum Thema unter www.teltarif.de/portierung-abgelehnt

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