Pressemitteilung 27.07.2012

Genau hinhören: Ab 1. August gilt Tarifansagepflicht für Call by Call

Nutzer sollten alle angesagten Preisbestandteile beachten

Berlin/Göttingen - Ab dem 1. August 2012 sind laut neuem Telekommunikationsgesetz (TKG) alle Anbieter der sogenannten Billigvorwahlen verpflichtet, eine Tarifansage vor jedem Gespräch zu schalten. Auch während des Gesprächs darf es dann keine unangekündigten Preiserhöhungen mehr geben. Rutscht der Nutzer im Laufe des Telefonats in eine andere Zeitzone, in der ein höherer Preis gilt, muss eine erneute Ansage erfolgen. Alternativ muss der Anbieter weiter die Kosten berechnen, die zu Beginn angesagt wurden. Durch diese Verpflichtungen besteht ein besserer Schutz vor unerwarteten Preiserhöhungen. "Man muss bei der Tarifansage wirklich bewusst hinhören. Gerade bei einer routinierten Call-by-Call-Nutzung passiert es schnell, dass man nicht richtig aufpasst und dann trotz Ansage in eine Kostenfalle tappt", sagt Rafaela Möhl vom Onlinemagazin www.teltarif.de.

Wichtig ist, dabei alle Preisbestandteile im Blick zu haben: "Es gilt darauf zu achten, ob der Call-by-Call-Preis in Cent oder in Euro angesagt wird, ob es zusätzliche Gebühren gibt und wie der Abrechnungstakt aussieht", sagt Möhl. So kann es passieren, dass neben dem Minutenpreis zusätzliche einmalige Verbindungsentgelte anfallen. Andere Anbieter rechnen nicht pro Minute ab, sondern im Fünf-Minutentakt. So kostet ein einminütiges Gespräch gleich das Fünffache des Minutenpreises. "Ist der angesagte Preis höher als erwartet, sollte man sofort wieder auflegen", so Möhl abschließend. Damit der Anrufer dafür ausreichend Zeit hat, dürfen frühestens drei Sekunden nach der Tarifansage Kosten anfallen.

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